Vorentscheidung über spanische Solarstromvergütung?

Unternehmen wie RWE, E.On, Steag oder die Deutsche Bank können auf viel Geld wegen rückwirkend gekürzter Einspeisevergütungen hoffen

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Seit 2013 haben Unternehmen, Banken und Investmentfonds Klagen gegen die spanische Solarstrompolitik eingereicht, weil die konservative rückwirkend die gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen für Solarstrom massiv gekürzt hat. Darunter befinden sich auch große deutsche Energiekonzerne wie RWE, E.On, Steag, die Stadtwerke München oder die Deutsche Bank.

Die Mehrzahl der Klagen wurde beim internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) eingereicht, wo Spanien hinter Venezuela und Argentinien auf den dritten Rang wegen der Rechtsunsicherheit vorgerückt ist. Weitere Klagen von spanischen Firmen oder Verbänden sind beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) oder dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag anhängig, die nicht vor das ICSID ziehen können. Darunter befindet sich der große spanische Abengoa-Konzern, der auch wegen der Kürzungen in Schieflage geraten war.

Bevor in Washington, Luxemburg oder Den Haag über die vielen Klagen entschieden wird, fiel zum Jahreswechsel eine Vorentscheidung am Obersten Gerichtshof in Madrid. Damit können alle Kläger noch stärker auf hohe Zahlungen hoffen. Für die nach dem komplizierten Wahlausgang neu zu bildendeRegierung hinterlassen die Konservativen vermutlich eine Milliardenhypothek.

Nun haben die Richter am Obersten Gerichtshof die 525 Kläger und den beklagten Staat in einem Beschluss aufgefordert, noch einmal zu argumentieren. Denn offensichtlich hat auch die dritte Kammer deutliche Zweifel daran, dass die rückwirkenden Änderungen der Spielregeln mit der Verfassung vereinbar sind. So gehen viele Kommentatoren davon aus, dass sich die Fragen tatsächlich vor allem an die Regierung wenden. Sie beziehen sich auf das Königliche Dekret 9/2013 und das Gesetz 24/2013, mit denen die Vergütung für eingespeisten Strom stark beschnitten wurde.

Auch der Gerichtshof glaubt, dass damit Rechtsunsicherheit geschaffen worden sei. Es wird davon ausgegangen, dass das Gericht entweder von einem Verfassungsverstoß ausgeht oder in einem Vorabentscheidungsverfahren seinerseits den EuGH in Luxemburg zur Entscheidung anruft, weil auch europäische Rechtsnormen verletzt seien, wie Experten meinen. Das ist eine Steilvorlage für die Kläger vor allem im Hinblick auf die ausstehenden Entscheidungen vor dem Schiedsgericht in Washington, welche die Verteidigung Spaniens enorm schwäche, meinen Kenner der Materie.

Dass das Verfassungsgericht gerade eine Klage der Region Murcia abgelehnt hat, die ebenfalls gegen die Gesetze geklagt hatte, sieht die Regierung allerdings als Vorentscheidung für ihre Rechtsauslegung. Das ist mehr als verfrüht, da das Urteil nicht bekannt und damit unklar ist, aus welchen Gründen das höchste Gericht die Klage abgewiesen hat. Doch Industrieminister Soria meint schon, dass "vermutlich" die Rechtsauffassung der Regierung bestätigt werde.

Ohnehin klagen etliche Regionen mit diversen Argumenten gegen die Reform der Konservativen ebenfalls vor dem Verfassungsgericht, darunter wie Murcia auch andere Regionen, die von den Konservativen regiert werden oder wurden. Das zeigt, dass auch in der Partei des noch amtierenden Ministerpräsidenten Mariano Rajoy diese Frage höchst umstritten ist.