Verhandlungen für Safe-Harbor 2.0: Wirtschaftsverbände fordern schnelle Einigung

Die Frist für eine Nachfolgeregelung des gekippten Safe-Harbor-Abkommens läuft am 31. Januar aus. Große Wirtschaftsverbände der EU und der USA fordern Ergebnisse, doch anscheinend stocken die Verhandlungen.

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Datenschutz, Safe Harbor, EuGH, Datentransferr
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Europäische und US-amerikanische Wirtschaftsverbände fordern die EU und die US-Regierung in einem offenen Brief auf, endlich ein neues Safe-Harbor-Abkommen als Grundlage für den transatlantischen Datenverkehr auszuhandeln. Das ursprüngliche Abkommen wurde im Oktober durch einen EuGH-Entscheid gekippt, eine Frist für eine Neuregelung läuft am 31. Januar aus. Ein Scheitern habe enorme Konsequenzen für tausende Firmen und Millionen Nutzer, warnen die Verbände.

Ein reibungsloser Datenfluss über die Grenzen sei vielmehr entscheidend für Innovationen, Wachstum und die Schaffung neuer Jobs, heißt es in dem Schreiben. Eine schnelle Einigung sei vonnöten – ebenso wie eine machbare Übergangsfrist für die Industrie, um diese umzusetzen.

Unterzeichnet wurde Brief von den Verbänden Businesseurope, Digital Europe, der US-Handelskammer sowie dem Information Technology Industry Council (ITI). Businesseurope ist ein europäischer Arbeitgeberverband, der zu den größten Lobbyorganisationen der EU zählt. Digital Europe bündelt nationale Elektronikverbände wie den Bitkom sowie international tätige Unternehmen der Branche. Im US-Verband ITI wiederum versammeln sich Tech-Schwergewichte wie Facebook, Google und Microsoft.

Im Oktober 2015 hatte der EuGH die bisherige Safe-Harbor-Vereinbarung für ungültig erklärt. Sie war die wichtigste Basis für die legale Übertragung von Daten aus der EU zwecks Speicherung und Verarbeitung in den USA. 15 Jahre lang hatten sich tausende Firmen auf die Bestimmungen des Safe Harbor berufen. Kontrollen waren vorgesehen, fanden aber kaum statt. Dem EuGH stieß vor allem auf, dass US-Dienste in den USA auf die aus der EU importierten Daten zugreifen dürfen. Das verletzte "den Wesensgehalt des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens".

Die europäischen Datenschutzbeauftragten der sogenannten Artikel-29-Gruppe setzten darauf eine Frist bis Ende Januar 2016, binnen derer sich die EU-Regierungen, EU-Kommission sowie die US-Regierung auf neue Regelungen einigen sollen. Wenn das nicht erfolge, wollen die Aufsichtsbehörden "alle notwendigen und angemessenen Maßnahmen" ergreifen – das könnte zum Beispiel "koordinierte Maßnahmen zur Durchsetzung" einschließen. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar spricht von möglichen Bußgeldern.

Erst kürzlich hatte sich die Vorsitzende der US-Handelsaufsichtsbehörde FTC optimistisch geäußert, dass noch im Januar eine Einigung erzielt werde. Ein Bericht des Politik-Blatts Politico lässt daran aber Zweifel aufkommen. Unter Berufung auf Insider heißt es darin, dass die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten in einer Sitzung am vergangenen Freitag über das Stocken der Verhandlungen informierte. Eine pünktliche Einigung erscheine sehr unwahrscheinlich, werden die Quellen zitiert.

Das sagt auch der EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli gegenüber Politico. Ein neues Abkommen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfülle, würde seiner Ansicht nach sowieso mehrere Monate Verhandlung erfordern. Am 2. Februar tritt die Artikel-29-Gruppe nach dem Ende der Frist wieder zu einer Sitzung zusammen. Die EU-Kommission wird wohl versuchen, Verhandlungserfolge zu präsentieren, um zusätzlichen zeitlichen Spielraum zu gewinnen. Laut Butarelli könnte sich die Artikel-29-Gruppe aufgeschlossen zeigen. (axk)