Urenkel von Wilhelm II wird nicht entschädigt

Klage in Potsdam scheitert offenbar wegen Nazi-Vergangenheit des preußischen Königshauses

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Im Streit um Entschädigungen von ehemaligen Liegenschaften der Hohenzollern in Brandenburg hat der Chef des preußischen Königshauses mehrere empfindliche Niederlagen erlitten. Nach einem lokalen Medienbericht hat das Landesamt für offene Vermögensfragen Entschädigungen für nach dem Zweiten Weltkrieg enteignetes Eigentum der Nachkommen von Wilhelm II, dem letzten deutschen Kaiser, abgelehnt.

Ursprünglich waren Kompensationszahlungen von 1,2 Millionen Euro aus der Staatskasse im Gespräch. Über die Gründe des Ablehnungsbescheides schweigen sich beide Seiten aus, Anfragen eines Journalisten der Potsdamer Neuesten Nachrichten blieben unbeantwortet. Der Bericht des Blattes führt aber einen der möglichen Gründe an: Entschädigungen können dann abgelehnt werden, wenn die Enteigneten der Nazi-Diktatur Vorschub geleistet haben.

Eben das hatten die Gutachten von zwei Historikern ergeben. Die Experteneinschätzungen waren von Brandenburgs Finanzminister Christian Görke von der Linkspartei in Auftrag gegeben worden. Der Adelshistoriker Stephan Malinowski und der Historiker Peter Brandt, Sohn des ehemaligen SPD-Bundeskanzlers Willy Brandt, hatten unabhängig voneinander die Verstrickung des damaligen Kronprinzen Wilhelm von Preußen (1882-1951) in den Hitlerfaschismus festgestellt.

Wilhelm von Preußen gehörte zu den frühen Unterstützern von Adolf Hitler und empfing den späteren Diktator am 21. März 1933 am "Tag von Potsdam" in der später zerstörten Garnisonskirche zum Propagandatermin.

Dass die Nazi-Vergangenheit des im Immobiliengeschäft auch sonst recht aktiven preußischen Königshauses nun über die Entschädigungsforderungen wieder publik wird, liegt dem Kläger nicht. Der amtierende Chef des einstigen Königshauses wollte offenbar nicht nur das Land Brandenburg zum Stillschweigen über den Rechtsstreit verpflichten. Auch die beteiligten Ämter und Historiker sollten einen Maulkorb verpasst bekommen. Dies sei erfolglos geblieben, sagte ein Sprecher des Potsdamer Verwaltungsberichtes. Der Kaiser-Urenkel hat indes Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.