Linke will Rechtsextremen in der Bundeswehr die Waffen abnehmen

Der Militärischer Abschirmdienst registrierte im vergangenen Jahr 56 rechtsextreme Vorfälle. Zwölf Soldaten wurden entlassen

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Die Bundeswehr hat im Laufe des Jahres 2015 in den eigenen Reihen 56 rechtsextreme Vorfälle registriert. Das geht aus den Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Zwölf Soldaten seien wegen politischer Vergehen entlassen worden. In zwei weiteren Fällen sei die Entlassung in die Wege geleitet worden. Über die Zahlen hatte zuerst die Tageszeitung "Die Welt" berichtet. Eingereicht hatte die Fragen zu Rechtsextremismus in der Bundeswehr – wie schon in den Vorjahren – die Linken-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke.

Nach Auskunft der Bundesregierung geht der Militärische Abschirmdienst (MAD) bei insgesamt 230 Soldaten dem Verdacht der rechtsextremistischen Gesinnung nach. Aufgeführt werden 149 neuere Verdachtsfälle aus dem vergangenen Jahr und 22 Fälle aus dem laufenden Jahr. Bei lediglich vier der auffällig gewordenen Personen bestätigte sich der Verdacht im Jahr 2015. Dabei handele es sich um zwei Mitglieder der neofaschistischen NPD. Aufgeführt wird zudem ein Mitglied einer rechtsextremistischen Kameradschaft und ein Soldat, der durch eine rechtsextremistische Tätowierung aufgefallen war. Zwei von ihnen wurden inzwischen entlassen, einer in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Ein Wachmann erhielt Zutrittsverbot zu Bundeswehr-Liegenschaften.

Jelpke fragte unter anderem nach einer möglicherweise notwendigen rechtlichen Grundlage, "um rechtsextremen Soldaten schneller den Zugang zu Waffen abzuschneiden". Nach Ansicht der Bundesregierung sind die befehlsrechtlichen Möglichkeiten, den Zugang zu Waffen zu unterbinden, ebenso ausreichend wie die im Soldatengesetz normierten Entlassungstatbestände. "Das Wehrdisziplinarrecht hält ein breitgefächertes Sanktionssystem bis hin zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis bereit, um Verstöße gegen die politische Treuepflicht angemessen zu ahnden", heißt es von dieser Seite.

Jelpke bezeichnete es als "absolut unverantwortlich, dass Soldaten, die "Gedankenspiele" über das "Jagen von Negern" anstellen und Parolen wie "Neger abschlachten" rufen, auch weiterhin im Rahmen von Ausbildungen Zugriff auf Schusswaffen haben. Sie nahm dabei Bezug auf einen von der Bundesregierung geschilderten Fall. "Strafrechtlich gilt die Unschuldsvermutung", so Jelpke weiter: "Aber wenn die Dienstvorgesetzten den dringenden Verdacht haben, dass ein Soldat rechtsextremes Gedankengut pflegt, muss ihm bis auf weiteres der Zugang zu Waffen verwehrt bleiben." Sollten die bestehenden Rechtsgrundlagen dafür nicht ausreichen, müsse man sie eben ändern.