"Massenhaft sensible Daten zum Stromverbrauch"

Bundestag berät über verbindliche Einführung von Smartmetern. Verbrauchschützer und Bundesrat sehen erhebliche Risiken

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Im Bundestag gibt es am heutigen Mittwoch eine öffentliche Anhörung zur geplanten verbindlichen Einführung sogenannter Smartmeter. Dabei handelt es sich um neuartige Zähler des Stromverbrauchs, die nicht nur dessen Absolutwert, sondern auch die Zeit registrieren, wann dieser anfällt. Dadurch entstehen Verbrauchsprofile, die vielfältig nutzbar sind. Sie können dem Verbraucher in Verbindung mit zeitlich variablen Tarifen dienen, Geld zu sparen, sie können den Bedarf detaillierter abbilden, sie verraten aber auch manches über das Leben der Bewohner einer Wohnung. Besonders heikel kann es werden, wenn die Daten über ein Netz abrufbar sind, und damit auch ganze andere Datennutzer, unter anderem den einen oder anderen Schlapphut, auf den Plan rufen.

Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) spricht sich daher in einer Stellungnahme gegen die verpflichtende Verwendung der Smartmeter aus. Der Bundestag müsse sich für die Freiwilligkeit einsetzen. Die Verbraucher müssten selbst entscheiden können, welchen Stromzähler sie verwenden. Es gebe große Zweifel, ob sich der Einbau für private Haushalte überhaupt lohnt. Die Energiewende werde als Zweck für einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte vorgeschoben wird. Die meisten Experten seien sich einig, dass für ein sicheres und effizienteres Stromnetz aggregierte Daten eines Straßenzugs oder eines Viertels vollkommen ausreichen. Der Verband verweist außerdem darauf, dass das Bundesdatenschutzgesetz das Prinzip der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit zur Prämisse macht.

Der entsprechende Gesetzentwurf befindet sich bereits in den Beratungen und soll in den nächsten Wochen verabschiedet werden. Er sieht vor, dass bis 2032 alle Kleinerzeuger und alle Verbraucher mit einem Jahresverbrauch über 6000 Kilowattstunden mit einem „intelligenten Messsystem“ ausgestattet werden müssen. Bei geringerem Jahresverbrauch kann der zuständige Messstellenbetreiber die Ausstattung nach eigenem Ermessen durchführen. In allen Fällen sieht der Entwurf Höchstbeträge vor, mit denen die Verbraucher durch die Maßnahmen belastet werden dürfen. Bei einem Verbrauch von weniger als 2.000 Kilowattstunden sind es jährlich 23 Euro. Bei über 2.000 bis 3.000 sind es 30 Euro, bei über 3.000 bis 4.000 40 Euro, bei über 4.000 bis 6.000 60 Euro, bei über 6.000 bis 10.000 100 Euro und bei einem Jahresverbrauch über 10.000 bis 20.000 130 Euro jährlich.

Eine Zustimmungspflicht für die Endverbraucher ist bisher nirgendwo vorgesehen. Das heißt, private Haushalte würden sich nicht gegen den Einbau von Smartmetern wehren können. Sie hätten lediglich einen Anspruch darauf, dass ihre Zusatzkosten das oben erwähnte Maß nicht überschreiten. Immerhin könnte sich daran aber durch Intervention des Bundesrates noch etwas ändern. Dieser fordert in einer dem Entwurf angehängten Stellungnahme, den Einbau im Falle eines Jahresverbrauchs von über 6.000 Kilowattstunden von der Zustimmung des Verbrauchers abhängig zu machen, sofern es sich um einen Haushaltskunden handelt. Begründet wird es wie folgt:

"Private Verbraucher erhalten durch die Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem zwar Informationen zu ihrem Energieverbrauch. Diese Erkenntnis ist aber der einzige Vorteil, den sie durch diese Regelung erlangen. Eine mögliche finanzielle Ersparnis wird ihnen durch die Auferlegung der Betriebskosten von bis zu 100 €/a gleich wieder genommen. Im Gegenzug bergen die intelligenten Messsysteme Risiken bei Datenschutz und Datensicherheit. Smart Meter sammeln massenhaft sensible Daten zum Stromverbrauch und persönlichem Verhalten im privaten Bereich. Gerade bei intelligenten Messsystemen mit viertelstündlicher Verbrauchsmessung besteht die Gefahr von Rückschlüssen auf die Lebensgewohnheiten der Verbraucher. Ohne die Möglichkeit, dem zu widersprechen, sollen diese Daten nun gesammelt und verarbeitet werden, obwohl auch bei sicherheitsgeprüften Anlagen nie zu 100 Prozent ein Datenleck ausgeschlossen werden kann."

Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende

Die kleineren Verbraucher, die ebenfalls betroffen sein könnten und für die die neuen Stromzähler mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Zuschussgeschäft werden, hat der Bundesrat offensichtlich übersehen. Der vzbv fordert in seiner Stellungnahme, dass die Haushalte mit einem Jahresverbrauch bis 6.000 Kilowattstunden verpflichtend nach ihrer Zustimmung gefragt werden müssen, und dass die anderen Haushalte zumindest ein Widerspruchsrecht bekommen.