Nahles will Hartz-IV für EU-Ausländer beschränken

Foto: Martin Rulsch/CC BY-SA 3.0

Nur wer fünf Jahre in Deutschland gelebt hat, soll Ansprüche auf Hartz IV oder Sozialleistungen haben

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Wann Bürger aus anderen EU-Ländern welche Ansprüche auf Sozialleistungen in Deutschland haben, war bis zur "Durchwink-Politik" auf der Balkan-Route, als Flüchtlinge in großen Mengen aus Staaten außerhalb der EU kamen, ein großes Empörungs-Thema. Rechtlich ist die Frage nicht einfach zu beantworten. Was sich daran zeigte, dass deutsche Sozialgerichte schwierige Fälle an den Gerichtshof der Europäischen Union übergaben (vgl. Nur eingeschränkt Hartz-IV für arbeitssuchende EU-Bürger).

Die Ministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, hat nun ein Gesetz zur Frage ausgearbeitet und den anderen Ressorts zur Prüfung übergeben, das in der Rigidität an Camerons Forderungen denken lässt. Erst nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland sollen nach dem Nahles-Entwurf, EU-Bürger einen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Vorausgesetzt, der Aufenthalt habe sich ohne staatliche Unterstützung "verfestigt".

"Verfestigter Aufenthalt"

Mit dem Begriff "verfestigt" nimmt Nahles Bezug auf ein Urteil des Bundessozialgerichts, das bei SPon einer sozialpolitischen Revolution gleichgesetzt wurde ("Seid umarmt, ihr Rumänen"). Das Urteil stammt vom Dezember 2015 und statuierte einen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen, bei einem verfestigten Aufenthalt von über sechs Monaten.

Das Gericht konterkarierte damit Rechtsauffassungen, die der EUGH vertreten hatte und schockierte die Kommunen. Sie fürchteten 800 Millionen Euro an Mehrkosten für Sozialhilfe (BSG-Urteil zur Sozialhilfe für EU-Bürger: Kommunen fürchten teure Konsequenzen). "Wir brauchen dringend eine umsetzbare Lösung durch den Gesetzgeber. In diesen Fällen muss Sozialhilfe gänzlich ausgeschlossen sein", forderte Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, im Februar dieses Jahres.

Mit den Kosten der Kommunen wird auch der Gesetzesentwurf Nahles begründet. Sie gab schon Ende Dezember letzten Jahres bekannt, dass sie den Anspruch auf Sozialleistungen per Gesetz reduzieren wolle.

Wer (als EU-Ausländer) in Deutschland keine Arbeit aufnehmen wolle, der solle auch keine Sozialhilfe einfordern, sagte sie heute und bestätigte Medienberichte über ihren Gesetzesentwurf.

Überbrückungsleistungen und Darlehen für die Rückreisekosten in das Heimatland

Der sieht einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen vor, die längstens für vier Wochen gewährt werden: Hilfen, um den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege zu decken. Dazu gebe es ein Darlehen für die Rückreisekosten in ihr Heimatland, wo sie anschließend Sozialhilfe beantragen könnten. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause durchs Parlament, wird berichtet.

Anzunehmen ist, dass sich die Mitarbeiter ihres Ministeriums die Urteile des EuGH und des Bundessozialgerichts genau angeschaut haben, ob damit rechtlich alles wasserdicht ist, ist nicht gewiss. Die Grünen meldeten bereits Zweifel an. Die Pläne seien verfassungsrechtlich problematisch.