PayPal kündigt Ticket-Service nach Kuba-Party

Verstößt eine Kubanische Nacht in Dortmund gegen das US-Embargo?

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Ein Dortmunder Tickethändler wehrte sich vor Gericht vergeblich gegen die Kündigung des US-Bezahldienstes PayPal. Dieser hatten dem Händler das Konto gesperrt und vorrübergehend dessen Guthaben von 25.000,- € eingefroren. Der Grund ist laut Der Westen offenbar der Ticketverkauf für eine "Kubanische Nacht" in Dortmund, bei der kubanische Musik gespielt wurde. Anschließend kündigte PayPal ohne Begründung den Vertrag. Die wöchentlichen Umsatzeinbußen ohne den praktischen Bezahldienst bezifferte der Händler mit 15.000,- €.

Die Klage gegen die (reguläre) Kündigung war erfolglos, denn grundsätzlich ist ein Finanzdienstleister nicht kontrahierungspflichtig und kann sich daher aussuchen, mit wem er Geschäfte macht. Die Sperrung eines Kontos hingegen dürfte einen Vertragsverstoß darstellen, zumal das US-Embargo in Europa unbeachtlich ist. Die Schikane ist auch deshalb unverständlich, weil keine kubanischen Waren oder Dienstleistungen gehandelt wurden oder kubanische Künstler auftraten, vielmehr wollten die Dortmunder schlicht ihren Popo zu südamerikanischen Rhytmen wackeln lassen.

Die US-Firma sieht sich auch beim Europa-Geschäft an das US-Embargo gegen Kuba gebunden. Das Inselvolk hatte sich 1961 gegen eine US-Invasion gewehrt und 1962 der Sowjetunion das erlaubt, was die USA derzeit an der nach Polen ausgedehnten Ost-Grenze der Nato-Staaten planen. Von Kuba allerdings wurden die Atomrakten vor einem halben Jahrhundert wieder abgezogen.

Zu den Rätseln von PayPal gehört, dass etwa der PayPal-Mutterkonzern eBay vom Kuba-Embargo nicht betroffen ist. Innerhalb der USA ist das Abspielen kubanische Musik wohl ebenfalls legal. Während die US-Verfassung das Recht auf Meinungsfreiheit heilig spricht, boykottierte PayPal 2010 Überweisungen an die deutsche Wau Holland Stiftung zwecks Finanzierung von WikiLeaks. 2011 hatte PayPal die deutsche Drogeriekette Rossmann dazu bewegen wollen, kubanische Zigarren aus dem Online-Sortiment zu entfernen. Rossmann ließ sich diese Nötigung nicht bieten und kündigte daraufhin seinen Vertrag mit Paypal. Ein anderer Händler verpflichtete sich in einem Gerichtsvergleich dazu, künftig keinen kubanischen Rum mehr über die Krämerseelen aus Übersee abzurechnen.

Eine denkbare Erklärung für den Unbill über die deutsche Kuba-Party könnte man mit Fantasie in der möglichen GEMA-Überweisungen an den GEMA-Vertragsstaat Kuba sehen, falls geschützte kubanische Musik gepielt wird. Dann allerdings wäre es konsequent, wenn die US-Musikindustrie die GEMA boykottieren würde.

Update: Die Sperrung war PayPal bereits vom Landgericht Dortmund untersagt worden. Danach erfolgte die Kündigung, die erstinstanzlich Bestand hatte.