USA: FAA-Arbeitskreis will Drohnenflug erleichtern

Entwurf könnte Einsatz bei Lieferdiensten zum Durchbruch verhelfen

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Mehreren übereinstimmenden US-Medienberichten nach hat ein Arbeitskreis der US-Flugsicherheitsbehörde FAA einen Vorschlag für einen neuen Rechtsrahmen zum Drohnenflug vorgelegt, der unter anderem vorsieht, den Einsatz in Städten zu erlauben, wenn die Geräte in mindestens acht Metern Höhe schweben und seitlich mindestens drei Meter Abstand zu Menschen halten. Das würde die Möglichkeiten für den kommerziellen Einsatz von Drohnen deutlich verbessern.

Der Entwurf für die neuen Rahmenbedingungen sieht unter anderem vor, dass die erforderlichen Fachkenntnisse zur Steuerung von Drohnen mit einem Gewicht von weniger als 25 Kilogramm künftig auch online nachgewiesen werden können. Bislang stand einer Deregulierung des Einsatzes solcher Drohnen unter anderem die Frage entgegen, wer für Unfälle haftet: Dem Vorschlag des Arbeitskreises nach sollen das künftig vor allem die Hersteller der Fluggeräte.

Bei Quadrokoptern mit vier Rotoren müssen sie garantieren, dass das Risiko einer schweren Verletzung bei weniger als einem Prozent liegt, wenn die Drohne abstürzt und dabei genau einen Fußgänger trifft. Wird das Gerät außerhalb geschlossener Ortschaften eingesetzt, reicht es, wenn dieses Risiko unterhalb von 30 Prozent liegt. Diese verringerte Anforderung soll auch dann gelten, wenn sich unterhalb der Drohnen ausschließlich Menschen befinden, die den Flügen konkludent oder explizit zugestimmt haben - zum Beispiel bei Vorführungen in Städten.

Ob die FAA den Vorschlag unverändert umsetzen wird, steht noch nicht sicher fest - dafür spricht aber, dass sich in dem Arbeitskreis, der ihn ausgearbeitet hat, die Vertreter von Pilotengewerkschaften, Drohnenherstellern, Logistikunternehmen und 25 weiteren Interessensverbänden einigten. Die in der Small UAV Coalition zusammengeschlossenen Vertreter der Drohnenhersteller konnten einen Verzicht auf strengere Regeln unter anderem dadurch verhindern, dass sie den Unfallrisiken das Potenzial zur Lebensrettung gegenüberstellten - zum Beispiel bei Wartungsarbeiten in großer Höhe.

Wird der Vorschlag umgesetzt, könnte auch in Europa politischer Druck entstehen, den Drohneneinsatz zu erleichtern. Auch hier argumentieren Unternehmen und Verbände, dass Drohnen Leben retten. Bei Feuerwehren laufen deshalb bereits mehrere Pilotprojekte. Im österreichischen Braunau liefern 1,3 Kilogramm schwere Kamera-Quadrokopter den Brandbekämpfern beispielsweise Live-Aufnahmen auf ihre Tablets und sorgen so dafür, dass die Feuerwehrleute die Lage einschätzen und die richtigen Maßnahmen ergreifen können, ohne sich dazu erhebliche Gefahren aussetzen zu müssen.

Amazon will binnen 30 Minuten liefern

Aber auch Landwirte, Medienunternehmen (die auf neue spektakuläre Live-Bilder spekulieren) und Logistikunternehmen hoffen sowohl in den USA als auch in Europa auf mehr Möglichkeiten und mehr Rechtssicherheit beim Einsatz von Drohnen. Amazon wartet beispielsweise auf eine Genehmigung für seinen geplanten Lieferdienst Amazon Prime Air, bei dem Drohnen bestellte Waren innerhalb von nur 30 Minuten ausliefern sollen - für Kunden, die schnell ein technisches Gerät brauchen, um weiterarbeiten zu können, hätte das entscheidende Vorteile.

Vor dem Bekanntwerden des FAA-Auschussvorschlags hatte Amazon vorgeschlagen, dass Korridore eingerichtet werden, in denen Lieferdrohnen in 60 bis 120 Metern Höhe fliegen, damit sie Flugzeuge nicht gefährden, die (außerhalb von Start- und Landebereichen) nur den Luftraum oberhalb vom 150 Metern Höhe nutzen. Um Fußgänger nicht zu gefährden, sollten dem Vorschlag nach nur Pakete mit einem Gewicht von bis zu zweieinhalb Kilogramm auf diese Weise ausgeliefert werden.

Amazon-Lieferdrohnenmodell. Foto: Amazon

Aber auch ohne Drohneneinsatz will das Unternehmen Prime-Now-Kunden für ein 49 Euro teures Jahresabonnement angeblich bald eine Lieferung binnen zweier Stunden anbieten: Dazu plant es Medienberichten zufolge unter dem Projektnamen "Dragon Boat" neue Logistikzentren in Städten, von denen aus eine schnelle Auslieferung mit Elektrorollern möglich ist. In Deutschland soll es solche Zentren unter anderem in Berlin, München, Hamburg und im Ruhrgebiet geben. Offiziell hat Amazon zu diesen Gerüchten jedoch noch nicht Stellung bezogen.

Google testet in Australien

Google-Manager Dave Vos hatte im November 2015 bekannt gegeben, dass der Konzern 2017 einen Drohnen-Paketlieferdienst starten will. Weil ihm die bisherige Genehmigungspolitik der FAA zu restriktiv war, siedelte das Unternehmen sein Testprojekt "Google Wing" nicht in den USA, sondern in Australien an, während es dem Newsdienst Bloomberg zufolge in Washington auf eine Änderung der Rechtslage hinarbeitete.

Googles Wing-Drohnen transportieren (ebenso wie die von Amazon) Pakete mit einem Gewicht von bis zu zweieinhalb Kilogramm, landen beim Ausliefern aber nicht, sondern lassen die Ware an einem Seil herunter. Ihre Flughöhe liegt zwischen 40 und 60 Metern.

Post soll mit technischen Probleme kämpfen

Auch die Deutsche Post experimentiert mit der Auslieferung via Drohne, hat dabei aber angeblich noch mit tedchnischen Problemen zu kämpfen, die mit dafür verantwortlich gewesen sein könnten, dass im Januar ein mit Fernsehbegleitung geplanter Jungfernflug in Reit im Winkl abgesagt wurde. Anders als Amazon und Google will die Post ihre zwölf Kilogramm schweren Drohnen vor allem im ländlichen Raum einsetzen und nicht an die Empfänger direkt, sondern an Paketstation ausliefern.