Fall Böhmermann: Merkel fällt um

Die Bundesregierung lässt strafrechtliche Ermittlungen gegen Böhmermann zu

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Gesetzliche Voraussetzung für die Strafverfolgung des speziellen Delikts der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten ist eine Ermächtigung der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat dieses Ersuchen entsprechend der Staatspraxis geprüft. An dieser Prüfung waren das Auswärtige Amt, das Bundesjustizministerium, das Bundesinnenministerium und das Bundeskanzleramt beteiligt. Es gab unterschiedliche Auffassungen zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD. Im Ergebnis wird die Bundesregierung im vorliegenden Fall die Ermächtigung erteilen.

Erklärung der Bundeskanzlerin

Es war bereits abzusehen, als Bundeskanzlerin Merkel gegenüber dem türkischen Regierungschef Davotoglu das "Schmähgedicht" Böhmermanns als "bewusst verletzend" bezeichnet hat (Bundesregierung knickt wegen Böhmermann vor Erdogan ein)

Nach dem wohl auch dadurch geförderten Eingang der Aufforderung der türkischen Regierung gegen Böhmermann nach Paragraf 103 strafrechtlich vorzugehen, hat die Bundesregierung ein paar Tage beraten. Mit der jetzt getroffenen Entscheidung, das Verfahren zuzulassen, wird die Satire nun endgültig zur Staatsaffäre.

Bild: Hoplaaaa u.a./gemeinfrei

Heute teilte die Bundeskanzlerin mit, dass es in einem Rechtsstaat "nicht Sache der Regierung" sei, "sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen". Die Ermächtigung stelle "weder eine Vorverurteilung des Betroffenen noch eine vorgreifende Entscheidung über Grenzen der Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit" dar. Gerichte sollten das letzte Wort haben. Aber die Entscheidung ist ein politisches Zeichen, dass die Regierung bereit ist, Presse- und Meinungsfreiheit aufgrund politischer Ziele in Frage zu stellen, anstatt sich eine Einmischung zu verbitten. Und es ist eine Entscheidung, sich vor der eigentlichen Entscheidung zu drücken.

Erdogan hat abgesehen von dem aus dem 19. Jahrhunderts stammenden Paragrafen 103 Anzeige gegen Böhmermann wegen Beleidigung gestellt. Damit wäre auch dem von der Kanzlerin beschworenen Recht Genüge getan worden. So ist es ein erkennbares Einknicken gegenüber Erdogan, um den Flüchtlingsdeal zu retten. Die Türkei hat gerade die Grenze gesperrt und lässt syrische Flüchtlinge nicht mehr ins Land. Nach Human Rights Watch schießen türkische Soldaten an der Grenze auch auf Flüchtlinge (Türkei riegelt Grenzen gegen syrische Flüchtlinge ab).

Mag sein, dass Merkel erst einmal Erdogan besänftigt hat. Aber ob der Deal Bestand hat, steht auch aus anderen Gründen in Frage. Heute erst hat die türkische Regierung klar gemacht, dass er platzt, wenn die Zusagen zur Visumsfreiheit nicht umgesetzt werden - Termin Ende Juni. Dagegen gibt es in anderen EU-Staaten, aber auch innenpolitisch und in der Regierung selbst Widerstand. Die gezeigte Schwäche Merkels wird ihre Macht außenpolitisch, aber auch innenpolitisch bröckeln lassen, es ist der Anfang vom Ende. Dass Merkel dies weiß, zeigt auch ihre deutlich sichtbare Unsicher- und Gequältheit beim Vorlesen der Erklärung.

Merkel reist am 23. April zusammen mit Ratspräsident Donald Tusk und Frans Timmermans in die Türkei, um in der Provinz Kilis Flüchtlingseinrichtungen zu besuchen und in einem Flüchtlingslager eine Schule und ein Krankenhaus zu eröffnen, die mit EU-Geldern errichtet wurden.

SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann kritisierte die Entscheidung: "Ich halte die Entscheidung für falsch. Strafverfolgung von Satire wg "Majestätsbeleidigung" passt nicht in moderne Demokratie." CDU-Generalsekretär Peter Tauber stellt sich pflichtgemäß dahinter: "Die Bundesregierung nimmt den Rechtsstaat ernst. Auch wenn es manchmal weh tut."

Simone Peter, Parteichefin der Grünen, schrieb: "Der EU-Türkei-Deal wirkt: Erdogan setzt sich durch, Satire ist das Opfer. Für die Zukunft: 103 abschaffen." Sevim Dagdelen ‏von den Linken meint: "Bundesregierung unterwirft sich #Erdogan . Sie macht den Weg frei für Despotie in Deutschland."