EU hat verschärfte Zweifel an Polens Rechtsstaatlichkeit

Die EU-Kommission sieht in Polen, anders als in anderen Mitgliedsländern wie Spanien, Defizite bei der Rechtsstaatlichkeit

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Erstmals hatte die EU-Kommission im Januar ein Verfahren gegen ein Mitgliedsland eingeleitet, um zu prüfen, ob die Rechtsstaatlichkeit in Polen noch gewährleistet ist. Zentral wurde die umstrittene Verfassungsreform kritisiert, aber auch die Änderung im Medienrecht. Das werden die Chefs der öffentlich-rechtlichen Sender nun von der Regierung eingesetzt. Da es seit Januar keine Annäherung in den Gesprächen gegeben hat, erhöht Brüssel nun den Druck auf Polen. So sagte der Vizepräsident der EU-Kommission heute in Brüssel, die Kommission habe die polnische Regierung schriftlich für ihr Vorgehen kritisiert.

Frans Timmermans begründete dies damit, dass bisher keine Lösungen gefunden worden seien. Nun hat Warschau zwei Wochen Zeit für eine Reaktion. Ändert sich an den kritisierten Missständen nichts, wird die EU-Kommission Empfehlungen zur Beseitigung aussprechen. Werden auch die missachtet, könnte Brüssel dann Sanktionen gegen Polen verhängen, die bis zu einem Stimmrechtsentzug in der EU führen könnten.

Man kann begrüßen, dass endlich auf rechtsstaatliche Prinzipien in den EU-Ländern aus Brüssel gedrängt wird. Allerdings wird aus der Kritik eine Ungleichbehandlung, wenn sie nicht auch andere EU-Mitgliedsstaaten trifft. Denn in Spanien ist es zum Beispiel schon längst so, dass die Regierung die Chefs öffentlich-rechtlicher Sender bestimmt. Doch damit nicht genug, es werden im dem Land auch Medien geschlossen und sogar Journalisten gefoltert, was aus Polen unbekannt ist. Gerade gestern wurde Spanien erneut einstimmig wegen Folter vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt.

Vor allem kritisiert Straßburg die Straffreiheit, weil Spanien den Folteranzeigen einfach nicht nachgeht, eben auch nicht im Fall des Basken Xabier Beortegi. "Es gibt hinreichend Motive zur Annahme, dass es zu Misshandlungen kam", schreiben die Richter im Urteil. Doch genauer können sie das nicht benennen, denn es wurde ja nicht ermittelt. "Es ist die Aufgabe des Staates, eine unparteiische Untersuchung" vorzunehmen, fordern sie. Das geschieht aber meist nicht.

Deshalb wurde Spanien erneut zur Zahlung einer Strafe von 20.000 Euro plus 3.500 Euro für Verfahrenskosten verurteilt. Doch damit ist es weiter "billig, in Spanien zu foltern", wie schon der Chef der zudem illegal geschlossenen Tageszeitung "Egunkaria" bemerkt hatte, nachdem Spanien auch in seinem Fall im vergangenen Jahr verurteilt worden war. Dass hier sogar angesehene Journalisten gefoltert werden, deren Medien sogar nach spanischen Urteilen verfassungswidrig geschlossen wurden, führte bisher jedenfalls nicht zu einer Ermahnung durch Brüssel.

Spanien wird sich deshalb wohl auch weiter wenig darum scheren, dass Straßburg erneut fordert, die Empfehlungen des Antifolterkomitees des Europarates (CPT) umzusetzen. Das fordert vor allem die Abschaffung der berüchtigten Kontaktsperre. Ohne Kontakt zu ihrem Anwalt oder der Familie verschwinden hier Menschen bis zu 10 Tage. Das ist die Zeit, in der meist gefoltert wird, wie seit vielen Jahren festgestellt wird.

Daneben hätte die Kommission noch viele weitere Anlässe, um die Rechtsstaatlichkeit in Spanien zu prüfen. Da ist zum Beispiel der zum Teil tödliche Umgang mit Flüchtlingen, wo Spanien das Vorbild für Ungarn ist. Erst kürzlich hat das Land ein Knebelgesetz und eine Strafrechtsreform verabschiedet. Sogar UN-Sonderberichterstatter für Grundrechte sprechen von einer "unverhältnismäßigen" Einschränkung von Grundrechten wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, denn auch friedliche Proteste werden nun kriminalisiert. Dazu kam noch eine Strafrechtsreform, mit der man praktisch aus jedem Protest "Terrorismus" machen kann.