Das erneute Abtauchen des Verfassungsgerichts

Karlsruhe stützt ein umstrittenes Anleihekaufprogramm der EZB

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Die Geschichte wiederholt sich. Erneut drückt sich das deutsche Verfassungsgericht, wie schon im Frühjahr 2014, vor einer Entscheidung über die umstrittenen Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB). Damals hatten die Richter die Anleihekäufe sogar als verfassungswidrig angesehen, die Entscheidung aber dem Europäischen Gerichtshofs (EuGH) überlassen. Auch jetzt haben die höchsten deutschen Richter zwar Bedenken geäußert, nichtsdestoweniger ordnen sie die Souveränität Deutschlands in einer solch zentralen Frage der Entscheidung des EuGH unter und weisen deshalb die Klagen von Kritikern ab.

Geklagt hatten unter anderem die Linksfraktion, der Verein "Mehr Demokratie" mit Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und auch der frühere CSU-Vize Peter Gauweiler.

Die Luxemburger Richter hatten Anfang 2015 den Weg für das massive Gelddruckprogramm von EZB-Chef Mario Draghi freigemacht und damit war klar, wie Karlsruhe entscheiden würde, wohin der Ball aus Luxemburg zurückgespielt wurde. Wie erwartet schließen sich die Verfassungsrichter dem EuGH-Urteil zu sogenannten "Outright Monetary Transactions" (OMT) an.

Allerdings machen sie einige Auflagen, unter denen sich die Bundesbank am OMT-Programm beteiligen darf. So darf die EZB zum Beispiel Staatsanleihekäufe vorab nicht ankündigen. Die Volumen der Aufkäufe müssen im Voraus begrenzt sein und zudem dürften die Staatsschulden nur so lange gehalten werden,wie dies für die Stabilisierung des Krisenstaates unbedingt notwendig ist.

Da werden die zentralen Widersprüchen eines Urteils sichtbar, das man nur mit spitzen Fingern anfassen kann. Es zeigt sich, warum sich die Verfassungsrichter massiv am Problem vorbeidrücken. Denn es geht um Stabilisierung von Krisenstaaten. Es ging den Richtern um die Entscheidung über den "unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen" im Rahmen eines OMT, den Draghi für den Notfall angekündigt hatte.

Das ist letztlich aber eine Spitzfindigkeit. Alle wissen längst, dass die EZB zwischenzeitlich ein "begrenztes" Aufkaufprogramm von Staatsanleihen gestartet hat, mit dem vor allem Anleihen von Nicht-Krisenstaaten gekauft werden. Eigentlich hätten die Richter entscheiden müssen, dass der unbegrenzte Kauf verfassungswidrig wäre. Es wäre gut gewesen, das präventiv auch klar zu entscheiden, bevor die EZB damit beginnt.

Denn bis die Karlsruher Richter dann erst darüber entscheiden würden, wäre es zu spät, denn erneut würden Jahre verstreichen. Seit drei Jahren wird über das Problem der Anleihekäufe verhandelt. Hätten sich die Richter angeschaut, wie das sogenannte Quantitative Easing (QE) von Draghi läuft, hätten sie festgestellt, dass schon das gegen die aufgestellten Bedingungen verstößt, weil eben auch Anleihen von Nicht-Krisenstaaten gekauft werden. Bereits der EuGH hatte bei seiner Entscheidung schlicht ignoriert, dass die EZB schon den Ankauf im Umfang von mehr als 1,1 Billionen Euro angekündigt hatte.

Seither wurde das QE-Programm sogar auf 1,5 Billionen Euro ausgeweitet. Neuerdings kauft die EZB auch noch Unternehmensanleihen auf, womit sie den Markt massiv verzerrt. Die Frage ist also, ob man es letztlich nicht längst mit einem unbegrenzten Aufkauf von Anleihen zu tun hat, der halt offiziell angeblich begrenzt ist. Der dann immer weiter „begrenzt“ ausgeweitet wird, um den Charakter der Begrenztheit virtuell zu simulieren. Was noch schöner ist: Krisenstaaten können von diesen Anleihekäufen ausgeschlossen sein, die ja eigentlichen die Begünstigten der EZB-Interventionen nach Ansicht der Verfassungsrichter sein sollen.

Erst kürzlich wurde darüber spekuliert, dass auch die letzte Ratingagentur Portugal in den Ramsch-Bereich abstufen könnte. Dann hätte die EZB nach ihren Statuten die Anleihen nicht mehr kaufen dürfen. Vor all dem mussten die Richter die Augen verschließen. Sie bezogen sich streng und formal auf einen Rahmen, der längst nicht mehr besteht, um zu diesem Urteil zu kommen.

Man muss kein Wahrsager sein, um vorhersagen zu können, dass angesichts der Situation nun neue Klagen gegen die schon laufenden QE-Programme eingereicht werden. Denn die stellen eine verbotene Staatsfinanzierung dar. Nur weil die EZB massiv Staatsanleihen aufkauft, sind die Zinsen von vielen Ländern niedrig. Damit muss Geld aus deren Haushalten nicht in den Schuldendienst fließen, sondern steht für andere Haushaltszwecke zur Verfügung.

So finanziert die EZB also über Umwege längst europäische Haushalte mit. Im Fall Deutschlands ist das sogar mehr als klar. Inzwischen bezahlen Anleger sogar dafür, um Deutschland Geld für zehn Jahre zu leihen. Negativ rentieren nun schon 79% aller deutschen Staatsanleihen. Das gilt nicht nur für Deutschland. Europäische Staatsanleihen im Volumen von gut acht Billionen Euro haben schon eine negative Rendite. Welchen Nachweis für verbotene Staatsfinanzierung über die EZB-Politik bedarf es noch?

Sogar Befürworter des Urteils meinen, dass die Richter "ziemlich schlitzohrig" geurteilt haben. Verfassungsgericht und EuGH seien sich einig, "dass diese Volumina begrenzt werden müssen", erklärte Bert van Roosebeke vom Centrum für Europäische Politik. Dabei habe der EuGH "diese Begrenzung aber abgeleitet aus der Tatsache, dass im OMT-Programm nur Anleihen gekauft werden können von Ländern, die einem ESM-Programm unterliegen", also unter dem Rettungsschirm sind.

Eben diese Bedingung ist derzeit nicht gegeben, und trotzdem kauft die EZB. Eigentlich ist laut EuGH-Urteil das OMT-Programm also längst begrenzt. Auch Bert van Roosebeke fragt sich deshalb, ob die höchsten Richter eigentlich mit dem laufenden QE-Programm und "dem enormen Umfang der Ankäufe der EZB" einverstanden sein können. Er rechnet ebenfalls mit neuen Klagen und dass Karlsruhe die heiße Kartoffel dann erneut nach Luxemburg weiterreichen dürfte.

Dass die Verfassungsrichter die Bundesregierung und den Bundestag damit beauftragt haben, die Anleihekäufe zu überwachen und bei Verstößen einzugreifen, ist angesichts der laufenden Programme nur ein schlechter Witz. Denn, wie oben aufgeführt, lässt sich längst feststellen, dass beide genau das nicht tun.

Eigentlich müsste man, schaut man sich die derzeitige Gesamtlage an, in Karlsruhe zu dem Ergebnis kommen, dass durch das QE-Programm längst gegen das Verbot der Staatsfinanzierung verstoßen wird. Doch da man über OMT und nicht über QE verhandelt hat…

Man kann sich veräppelt fühlen. Denn eigentlich ging es den Klägern um die Frage der Risiken für den Bundeshaushalt und um die verbotene Finanzierung über den Ankauf von Staatsanleihen. Und darüber wurde letztlich nicht entschieden. Hier sind wir dann beim Brexit, über den die Briten am Donnerstag entscheiden. Viele Briten, die für den Austritt sind, dürften sich durch dieses Urteil bestätigt fühlen.

Denn so stellt man sich die Frage, wer in Europa eigentlich entscheidet. Auch in Deutschland dürften solche Urteile die Sorgen darüber nähren, welche Souveränität das Land eigentlich noch hat, wenn nicht einmal das Verfassungsgericht Vorgängen einen Riegel vorschiebt, die es eigentlich für verfassungswidrig hält oder Bedingungen aufstellt, die längst gebrochen werden.