Neue Antiterror-Pakete haben Konjunktur

Nicht nur in Deutschland geht die Angst vor Terroranschlägen und einer radikalisierten Opposition um, auch in der Türkei, in Polen oder Russland

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Ob es nur der EM geschuldet ist, dass nun mehrere Antiterrorgesetzgebungen durch die Parlamente geschleust wurden, ist wohl Ansichtssache. Möglicherweise war dies in Deutschland der Fall, wo die Regierungskoalition im Eiltempo ein neues Antiterror-Paket unter Protest der ohnmächtigen Opposition durch den Bundestag brachte. Wobei die Terrorismusbedrohung in der Regel nur als Grund herhalten muss, um den von Sicherheitspolitikern und -behörden gewünschten Ausbau der Überwachung bzw. die Einschränkung der Bürgerrechte durchsetzen zu können.

Deutsche Geheimdienste dürfen nun noch enger mit ausländischen Geheimdiensten - "mit wichtigen ausländischen Partnerdiensten, insbesondere der Nachbarstaaten und anderer EU- beziehungsweise Nato-Mitgliedsstaaten" - zusammenarbeiten und nicht nur Daten austauschen, sondern auch gemeinsame Dateien anlegen, auf die alle befugten Behörden unbegrenzt zugreifen können. Als Begründung heißt es, der "Terrorismus halte sich nicht an nationale Grenzen, sondern arbeite in internationalen Strukturen zusammen", das müsse auch für den Kampf gegen den Terror der Fall sein. Dazu wird bald eine Ausweispflicht für Käufer von Prepaid-Mobilfunkkarten eingeführt. Die Bundespolizei darf nun auch verdeckte Ermittler schon zur Gefahrenabwehr und nicht erst zur Strafverfolgung einsetzen. Und der Verfassungsschutz darf Daten von Minderjährigen im Alter von 14 bis 16 Jahren speichern, weil nach Syrien auch Minderjährige unter 16 Jahren gereist seien.

In Polen darf die Polizei die gesamte Kommunikation abschalten

Auch in Polen war zuvor bereits ein neues Antiterrorgesetz von der rechtsnationalistischen PiS-Regierung vom Parlament verabschiedet worden, obgleich hier seit Jahrzehnten kein Terrorismus, vor allem kein "internationaler" oder islamistischer, stattgefunden hat. Aber es geht hier wohl auch wie im benachbarten Russland eher um die präventive Kontrolle der Opposition, man zieht mit Ungarn nach.

So darf der Inlandsgeheimdienst ABW auf eigene Entscheidung und mit Genehmigung des Generalstaatsanwalts hin Webseiten für vier Monate blockieren, die nach seiner Ansicht die nationale Sicherheit gefährden. Richter bleiben außen vor. Ebenso ohne richterliche Genehmigung dürfen Geheimdienste nun auf alle staatlichen Datenbanken zugreifen. Die Polizei kann in einem Krisenfall die gesamte Kommunikation vom Telefonnetz bis zum Internet abschalten. Das ist ein Novum für einen westlichen Rechtsstaat. Beim Kauf von Prepaid-Mobilfunkkarten muss ein Ausweis vorgelegt werden.

Dazu kann das Demonstrationsrecht eingeschränkt werden, wenn eine niedrige Terrorwarnung verhängt wurde, Ausländer, dazu gehören auch alle nicht-polnischen EU-Bürger, können schneller festgenommen und dauerhaft überwacht werden. Jeder Ausländer ist demnach eine potenzielle Bedrohung. Der polnische Präsident Duda hat am 22. Juni das Gesetz unterzeichnet.

In der Türkei genießen Soldaten im Antiterrorkampf Immunität

In der Türkei dürfte die Verschärfung der Antiterrorgesetze jedenfalls nichts mit der EM zu tun gehabt haben. Die türkische Regierung geht seit letztem Jahr massiv und mit Verstößen gegen Menschenrechte gegen die PKK im eigenen Land und im Nordirak vor. Städte werden abgeriegelt, mit wochenlangen Ausgangsverbot überzogen und schwer beschädigt. Um die 1,5 Millionen Kurden sollen bereits geflüchtet sein.

Mit drakonischen Antiterrorgesetzen verfolgt die türkische Regierung auch Journalisten und Kritiker der Regierung, die als Terrorunterstützer verurteilt werden. Die Immunität von zahlreichen Abgeordneten und praktischen allen der pro-kurdischen HDP wurde aufgehoben. Sie müssen mit Anklagen rechnen, und weil der Justizapparat in der Türkei kaum noch unabhängig ist, auch mit schweren Strafen. Das Ziel scheint zu sein, Vertreter der türkischen Kurden aus dem Parlament auszuschalten und zu marginalisieren. Wenn nun dem Militär Immunität beim Vorgehen im Antiterrorkampf zugesprochen wurde, dann sollen Anklagen wegen bereits begangener Menschenrechtsverletzungen unmöglich gemacht werden, während die Soldaten noch härter gegen wirkliche und angeblich Terroristen vorgehen werden. Auch wenn Zivilisten getötet wurden, war die offizielle Bezeichnung stets, dass es PKK-Terroristen gewesen seien.

Russland beschließt Vorratsdatenspeicherung von 3 Jahren und Preisgabe der Krypto-Schlüssel

Ähnlich wie die türkische Regierung mit dem Antiterrorkampf auch die Opposition aushebeln will, zieht auch die russische Regierung die Zügel schärfer an. Die Duma hat einen im April von Irina Yarovaya, einer Abgeordneten der Putin-Partei Vereintes Russland, eingeführten Gesetzesvorschlag ebenfalls im Eilgang verabschiedet, angeblich als Reaktion auf den Terroranschlag auf das russische Passagierflugzeug über Ägypten im Oktober 2015 und die Terroranschläge in Paris im letzten Jahr.

Offenbar sollte das Gesetz weißgewaschen werden, weil die Duma noch den Passus gestrichen hat, verurteilten Terroristen mit einer doppelten Staatsbürgerschaft automatisch die russische Staatsbürgerschaft zu entziehen. In Frankreich, wo ein Antiterrorgesetz das andere jagt, wollte die Regierung von Hollande dies auch umsetzen. Bislang konnte nur verurteilten Terroristen mit einer doppelten Staatsbürgerschaft der französische Pass entzogen werden, die Regierung wollte dies bei allen Bürgern durchführen können, um sie staatenlos zu machen. In Frankreich ist die Regierung am Senat gescheitert, in Russland dampfte die Duma den Passus ein, wohl deswegen, um den Rest besser verkaufen zu können.

Auch in Russland sollen nun Unterstützer strafrechtlich besser verfolgt werden können. Schon wer Vorbereitungen für einen Terroranschlag bemerkt, aber der Polizei nicht gemeldet hat, muss mit einer Geldstrafe oder einem Jahr Gefängnis rechnen. Das Alter für diejenigen, die für Terroranschläge oder Geiselnahmen bestraft werden können, wurde von 16 auf 14 Jahre herabgesetzt. Es scheint im Trend zu liegen, das Jugendstrafrecht aufzuweichen. Und wer zu Terrorismus oder Hass aufruft oder Terroranschläge rechtfertigt, kann mit bis zu einer Million Rubel oder sieben Jahren Gefängnis bestraft werden.

Drastisch ist auch die geplante Vorratsdatenspeicherung von drei Jahren, bei Sozialen Netzwerken von einem Jahr. Die Kommunikationsinhalte müssen ein halbes Jahr vorrätig gehalten werden. Zudem müssen Krypto-Schlüssel den Sicherheitsbehörden von Telekommunikationsunternehmen übergeben werden.