Was wird aus Euratom nach dem Brexit?

Kernkraftwerk Hinkley Point. Foto von 2003: Richard Baker/CC BY-SA 2.0

Die Energie- und Wochenschau: Von unerwarteten Brexit-Nebenwirkungen, Gesundheitsfolgen der Gasförderung und einem Bundesamt, das eventuell die Automobilindustrie kontrollieren will

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Ausstieg Großbritanniens wirft neben vielen anderen auch einige energiepolitische Detailfragen auf. Unter welchen Bedingungen wird Großbritannien künftig am europäischen Strommarkt teilnehmen? Was wird aus dem Euratom-Vertrag und was aus dem Emissionshandelssystem?

Was den Strommarkt angeht, ist eigentlich nicht mit großen Veränderungen zu rechnen. Die britischen Inseln haben tendenziell eher ein Problem, ihre stabile Versorgung ohne Unterstützung von außen zu organisieren. Daher müssen sie sich wohl eher auf die Bedingungen der Rest-EU einlassen.

Auch einige Nicht-EU-Mitglieder wie die Schweiz und Norwegen sind mit der EU hochgradig ökonomisch verwoben, und tatsächlich ist das dort bisher das wichtigste Argument der minoritären Beitrittsbefürworter gewesen. Man müsse den Vorgaben der EU-Staaten und der Brüsseler Kommission ohnehin folgen, könne auf diese aber keinen direkten Einfluss nehmen.

Das Gleiche könnte London nun auch blühen, und zwar mit dem kleinen Zusatz, dass auf Seiten der Rest-EU nicht unbedingt Good-will in den Verhandlungen über die künftigen Beziehungen miteinander zu erwarten ist. Das könnte dann zum Beispiel für den Emissionshandel, aus dem ein konservativ regiertes Rest-Königreich womöglich lieber aussteigen möchte, heißen, dass man sich zähneknirschend weiter beteiligen muss, weil es vieles nur im Paket geben wird.

Nach Angaben der britischen Zeitung Guardian hält die dortige nationale Netzgesellschaft den Zugang zum EU-Energiemarkt für wesentlich, um die Kosten für die britischen Verbraucher deckeln zu können. Großbritannien hat zahlreiche alte Kraftwerke, die in den kommenden Jahren ersetzt werden müssen. Stromimporte könnten den Druck lindern.

Der Energieministerin Amber Rudd habe vor einem "elektrischen Schock" im Falle eines Austritts gewarnt. Seine Stellvertreterin Andrea Leadson, eine Brexit-Befürworterin, geht hingegen davon aus, dass es dann laxere Regeln für Subventionen geben werde. Sie denkt offensichtlich daran, Kraftwerke mit Steuergeldern rentabel zu machen.

Das Ende von Euratom?

Bleibt die Frage, was aus Euratom wird? Nach Ansicht des ehemaligen Grünen Bundestagsabgeordneten Hans-Josef Fell gilt der Ausstieg für alle Verträge und damit insbesondere auch für jenen über die Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft.

Dieser wurde 1957 unterzeichnet und legte gemeinsam mit dem Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und dem über die Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl den Grundstein für die heutige EU. Zusammen sind sie als die Römischen Verträge bekannt.

Von der deutschen Öffentlichkeit selten wahrgenommen, gilt das Euratom-Abkommen noch heute. Es geht davon aus, "dass die Kernenergie eine unentbehrliche Hilfsquelle für die Entwicklung und Belebung der Wirtschaft und für den friedlichen Fortschritt darstellt". Zu den Aufgaben der Atomgemeinschaft, die Bestandteil der EU ist und der alle ihrer Mitglieder angehören, gehört unter anderem "Investitionen zu erleichtern und, insbesondere durch Förderung der Initiative der Unternehmen, die Schaffung der wesentlichen Anlagen sicherzustellen, die für die Entwicklung der Kernenergie in der Gemeinschaft notwendig sind".

Anders als im Vertrag von Lissabon, der eine Austrittsfrist von zwei Jahren vorsieht, kennt der Euratom-Vertrag keine Regelung zum Austritt.

Die Bundesregierung habe das bisher, so Fell, als Vorwand genommen, die deutsche Mitgliedschaft trotz des hierzulande beschlossenen Atomausstiegs nicht einseitig kündigen zu können. Das habe seinerzeit allerdings ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten widerlegt.

Sollte Großbritannien nun tatsächlich austreten, könne auch die deutsche Mitgliedschaft in Frage gestellt werden. Es gebe dann weder für Deutschland noch für andere Mitgliedsstaaten - auch Österreich ist zum Beispiel in der Euratom - einen Grund, die einseitige Kündigung zu verweigern.

Kein AKW-Bau wegen Brexit?

Und, so Fell, London könnte im Fall eines Euratom-Exit nicht mehr auf die Atomgemeinschaft für die Förderung seines geplanten neuen Atomkraftwerks Hinkley Point C zurückgreifen. Dieses dürfte damit endgültig gestorben sein.

Auch der oben verlinkte Guardian-Beitrag bezeichnet den AKW Bau als eines der möglichen Opfer des Referendums. Fell geht davon aus, dass dadurch auch die bestehenden britischen AKW unter erheblichen ökonomischen Druck geraten werden.

Nun müsse erstmals seit mehreren Jahrzehnten eine Euratom-Vertragsstaatenkonferenz einberufen werden, um über die Folgen des britischen Austritts zu sprechen. Fell, der ansonsten den Brexit für einen großen Schaden für die EU hält, sieht dadurch die einmalige Möglichkeit, die Förderung der Atomenergie in der EU und durch die Assoziierungsverträge auch darüber hinaus zu beenden. Die Bundesregierung müsse gedrängt werden, ebenfalls die Fördertatbestände von Euratom zu kündigen.

Die anderen Bestandteile des Euratom-Vertrags wie Sicherheitsauflagen, Atommüllentsorgung und Schutz der Bevölkerung vor Radioaktivität müssten Gegenstand einer EU-Richtlinie werden.