Bestandsgarantie für Kohlekraftwerke

Solaranlage auf einem Feld bei Erding (Bayern). Bild: TP

Die Energie- und Klimawochenschau

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Nun ist es also vollbracht. Bei der Förderung von Sonne, Wind & Co. kommt der große Systemwechsel. Künftig gibt es Förderung nur noch für Projekte, die an Ausschreibungen teilgenommen und einen Zuschlag bekommen haben. Nur für kleine Solaranlagen gibt es eine Ausnahme. Das erhöht den Planungsaufwand und das Verlustrisiko für potenzielle Betreiber und schränkt zugleich den Ausbau ein.

Am Freitag vergangener Woche hat der Bundestag das entsprechende Gesetzespaket beschlossen. Der Bundesrat hat es noch am gleichen Tag durchgewunken. Die von Grünen und Linkspartei mitregierten Bundesländer - immerhin elf von 16 mit 49 von 69 Stimmen - unterließen es, nach der Notbremse zu greifen und den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Das bisherige, nun abgelöste System der fixen Einspeisevergütungen, die mit zunehmender Verbilligung der Technik abgesenkt wurden, war weltweit wegen seines großen Erfolgs vielfach kopiert worden. Länder, die mit Ausschreibungen arbeiteten, hatten meist deutlich schlechtere Erfahrungen gemacht. Entsprechend ist in nur sehr wenigen Ländern wie etwa Portugal oder Dänemark der Anteil der neuen Technologien an der Stromversorgung höher als hierzulande.

Der deutsche Solarboom, der durch die Einspeisetarife ermöglicht wurde, war maßgeblich am schnellen Preisverfall der Solaranlagen auf dem Weltmarkt beteiligt und hat somit dafür gesorgt, dass heute netzferne Dörfer in Bangladesch oder Malawi, in Tansania oder in Brasiliens Regenwald mit Strom versorgt werden können. Noch sind über eine Milliarden Menschen ohne Zugang zur Stromversorgung, aber die rasche Ausbreitung der hierzulande inzwischen so stark reglementierten Solarenergie könnte das schon im nächsten Jahrzehnt zu einer historischen Fußnote machen.

Der Tritt auf die Bremse

In Deutschland hingegen ist der Ausbau der Solarenergie inzwischen erlahmt und das trotz der weiter fallenden Preise. Die billigsten Module sind inzwischen rund 85 Prozent günstiger als zu Beginn 2009. Im vergangenen Jahr kamen bundesweit nur noch knapp 1,4 Gigawatt (GW) Nennleistung hinzu, und in diesem werden es voraussichtlich nicht einmal ein GW. Die Bundesregierung schaut dem ungerührt zu, obwohl das alte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bisher ein Ausbauziel von 2,5 GW jährlich für die Fotovoltaik, das heißt, für die Umwandlung von Strahlungsenergie der Sonne in elektrischen Strom, vorsah.

Kohlekraftwerk Herne. Bild: Volker Polednik. Lizenz: CC-BY-SA-3.0

Doch das alte EEG ist passé. Im neuen, letzte Woche verabschiedeten EEG 2016 wird es zum Beispiel keine Verpflichtung für die Bundesnetzagentur mehr geben, monatliche Ausbauzahlen zu veröffentlichen. Die waren bisher oft für die Fachpresse Anlass, über das fortgesetzte Verfehlen der ohnehin viel zu bescheidenen Ausbauziele zu berichten. Als Ziel des Gesetzes wird definiert, den Anteil des Stroms aus Solar-, Windkraft- und ähnlichen Anlagen am Bruttostromverbrauch auf "40 bis 45 Prozent bis zum Jahr 2025" und auf "55 bis 60 Prozent bis zum Jahr 2035" zu steigern.

Effektiv ist das eher eine langfristige Bestandsgarantie für Kohlekraftwerke, denn so werden die Erneuerbaren bis 2025 gerade den Anteil der bis dahin abgeschalteten Atomkraftwerke übernehmen. 2015 lag der Anteil der Erneuerbaren am inländischen Bruttostromverbrauch bereits bei knapp 33 Prozent und im Durchschnitt der letzten fünf Jahren war er jährlich um 3,1 Prozentpunkte gewachsen. In dem Tempo könnten 2025 bereits über 60 Prozent erreicht sein. Das EEG-Ziel läuft also auf ein massives Ausbremsen der Entwicklung hinaus.

Wenig Widerstand aufgrund der Komplexität des Themas

Und das soll durchaus auch konkret durchgesetzt werden: Es gibt zwar einen Ausbaupfad (§4) mit jährlichen Richtwerten, in dem zum Beispiel für die Windkraft an Land ein jährlicher Zubau von 2800 Megawatt (MW) und ab 2020 2900 MW brutto vorgesehen ist. Solarenergie 2500 MW, Biomassenanlagen zunächst 150 MW und ab 2020 200 MW; alle Angaben sind brutto, der Ersatz von Altanlagen wird also mit eingerechnet. Aber zugleich müssen die allermeisten Anlagen künftig den Zuschlag bei einer Ausschreibung bekommen haben, um gefördert zu werden. Und die ausgeschriebenen Mengen werden sich an der 45-Prozent-Höchstgrenze orientieren. Der Bestandsschutz der Kohlekraftwerke und mehr noch der sie betreibenden Konzerne hat wieder oberste Priorität.

Bleibt die Frage, ob sich künftig ein Ausbau völlig unabhängig von der EEG-Förderung mit ihren Marktprämien und Einspeisevergütungen etablieren kann. Auch hier gibt es inzwischen manche neue Hürde, wie die bereits vor zwei Jahren eingeführte EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch. Immerhin soll es künftig möglich sein, dass Mieter den Strom von ihrem eigenen Dach unter vergünstigten Bedingungen verbrauchen können. Näheres wird eine Verordnung aus dem Haus des Bundeswirtschaftsministers regeln. Wann diese kommt und wie sie aussehen wird, ist offen.

Das neue EEG war im Windschatten der Fußballeuropameisterschaft verabschiedet worden, aber auch wenn die Öffentlichkeit aufmerksamer gewesen wäre, hätte die Berliner Regierungskoalition sicherlich kaum Schwierigkeiten gehabt, ihr Projekt umzusetzen. Schließlich waren die entscheidenden Punkte seit Monaten bekannt und wurden vielfach diskutiert. Aus den Reihen der Windkraftbetreiber und den entsprechenden Herstellerbetrieben hatte es durchaus Proteste gegeben, und auch der Protest gegen die Braunkohle in der Lausitz reiht sich im Prinzip hier ein.

Doch die wirtschaftlichen Interessen der alten Energiekonzerne sind letztlich zu stark und das ganze Thema Energiewende zu sperrig und komplex, als dass sich an ihm eine zielgerichtete öffentliche Empörung entzünden könnte. Alle Meinungsumfragen zeigen zwar, dass die Energiewende von einer sehr deutlichen Mehrheit der Bevölkerung gewollt ist, aber die vielen Detailfragen verstellen den meisten den Blick aufs Ganze.