Wem gehört der Mond?

Bild: NASA

Gesetze versuchen, die Ansprüche im Weltraum zu reglementieren - doch welches Recht der Mensch tatsächlich hat, ist eine andere Frage

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Zum ersten Mal seit der Ära der Apollo-Flüge in den 1960er Jahren beschäftigt die Eroberung des Weltraums wieder den Zeitgeist. Wissenschaftliche Grundlagen und fantasievolle Fiktionen werden von den Medien in bunter Mischung präsentiert. Dabei steht weniger der hehre Forschergeist im Vordergrund, als vielmehr das Gewinnstreben. Privatfirmen wollen in den Asteroiden-Bergbau investieren, und einzelne Gruppen suchen nach Möglichkeiten, bei der Kolonisierung des Mars Geld zu verdienen. Noch nie schien der Weltraum so leicht erreichbar und so vielversprechend zu sein wie heute.

Neben all den technischen Herausforderungen gilt es jedoch auch, einige deutlich prosaischere Hürden zu überwinden. Sobald sich der Mensch über den Erdorbit hinausbewegt, kommt das einst eher akademisch formulierte Weltraumrecht zum Zuge (Sonne, Mond und Sterne). Werfen wir also einen Blick auf existierende Gesetze und was sie für Weltall-Bergbau oder Planetenkolonialisierung bedeuten. Ohne klare internationale Rechtslage würden sich manche Unternehmer mit ihren hochfliegenden Erwartungen nämlich sehr schnell in endlose Rechtsstreitigkeiten verwickelt sehen - vom zwischenstaatlichen Konfliktpotenzial ganz zu schweigen.

Weltraumvertrag verpflichtet zur friedlichen Nutzung

Der 25. November des vergangenen Jahres dürfte den meisten Menschen nicht als historisches Datum erinnerlich sein. Aber an diesem Tag unterzeichnete Präsident Obama den Commercial Space Launch Competitiveness Act; er beinhaltet auch den Space Resource Exploration and Utilization Act, der bereits im Mai davor den Kongress passiert hatte. Es ist der erste Versuch einer irdischen Nation, rechtliche Rahmenbedingungen für die private Ausbeutung von Weltall-Bodenschätzen festzulegen.

Ob und wie weit US-amerikanische Gesetze den Rest der Welt inte­ressieren müssen, bleibt eine andere Frage. Als man einst die ersten Regeln für Weltraumaktivitäten formulierte, war Bergbau auf anderen Himmelskörpern pure Science-Fiction. Ende der 1950er Jahre definierte der Ausschuss für die friedliche Nutzung des Weltraums (engl.: Committee on the Peaceful Uses of Outer Space, COPUOS) unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen diverse Vorschriften, die für die nächsten sechzig Jahre als Basis dienten.

Der amerikanische Astronaut Dale Gardner hält ein "Zu verkaufen"-Schild in die Kamera. Es soll scherzhaft gemeint sein. Bild: NASA

Die UNO wird bis heute maßgeblich von den USA finanziert. Die damalige Resolution zeigt immerhin einen Konsens der Mitglieder darin, dass keine Nation das All für sich allein beanspruchen darf. Dazu kam die Verpflichtung zur "friedlichen" Nutzung (wenngleich vollständige Demilitarisierung nicht obligatorisch war) und die Verantwortlichkeit für alle Tätigkeiten.

Für die Mehrzahl der Unterzeichner lagen Raumflüge ohnehin jenseits aller Möglichkeiten. Die Grundidee einer Weltall-Gesetzgebung geht somit auf jenes Abkommen zurück, das 1967 von über hundert UNO-Mitgliedstaaten unterschrieben wurde und heute als Weltraumvertrag bekannt ist. (Der Originaltitel liest sich deutlich sperriger: "The Treaty on Principles Governing the Activities of States in the Exploration and Use of Outer Space Including the Moon and Other Celestial Bodies".)

Den wahren Hintergrund bildeten natürlich die Spannungen zwischen den USA und der Sowjetunion: Man versuchte, den Weltraum nicht zu einem erweiterten Rüstungsschauplatz der damaligen Supermächte werden zu lassen (ein Vorhaben, das später mit Ronald Reagans von Hollywood inspiriertem SDI-Programm - fortgesetzt unter Bill Clinton und George Bush Junior - ad absurdum geführt wurde). Einzel­nationen sollten für ihre Aktivitäten zur Rechenschaft gezogen werden können. Insbesondere wurde der Einsatz von Atomwaffen im All strikt verboten.

Gemäß Völkerrecht kann niemand territoriale Ansprüche im All stellen; eine Flagge auf dem Mond hat daher reinen Symbolwert. Bild: NASA

Das höchst lobenswerte Bemühen um eine friedliche Expansion ins All zeigt sich bereits in Artikel 1 des Weltraumvertrags. Er legt fest, dass die Erforschung und Nutzung des Weltraums zum Wohle und im Interesse aller Staaten zu erfolgen hat und in die Zuständigkeit sämtlicher Nationen fällt. Die schönen Worte ziehen allerdings keine konkreten Verpflichtungen nach sich, weshalb hier der Wille für das Werk stehen muss.

Artikel 2 wird schon etwas genauer. Seine Auslegung lässt sich zudem auch auf die Frage der Rohstoffgewinnung anwenden. Er besagt im Wesentlichen, dass der Weltraum und die Himmelskörper "kein Ziel nationaler Aneignung durch Souveränitätsanspruch, zum Zweck der Ausbeutung und Inbesitznahme oder zu anderen Zwecken" sein dürfen.

In die Praxis übersetzt bedeutet dieses juristische Fachchinesisch, dass kein Staat territoriale Ansprüche auf den Mond oder sonstige Himmelsobjekte stellen kann. Das von den Apollo-Astronauten auf unserem Trabanten aufgepflanzte Sternenbanner hat somit reinen Symbolcharakter. Auch die Vereinigten Staaten können den Mond niemals "besitzen".

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