Volksbegehren gegen Freihandelsabkommen

CETA soll zwischen Kanada und den EU-Staaten gelten. Grafik: Public Domain.

Die Regierungen von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sollen darauf verpflichtet werden, im Bundesrat gegen CETA zu stimmen

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Das CETA-Abkommen, das den Handel zwischen den EU-Mitgliedsländern und Kanada regeln soll, gilt als Vorlage für das bekanntere TTIP-Abkommen mit den USA, ist aber schon fertig verhandelt. Auch CETA enthält Elemente wie die "regulatorische Kooperation" mit Lobbyisten bei der Gesetzgebung und die Möglichkeit, dass Investoren Staaten vor einem privaten Schiedsgericht verklagen.

In Sigmar Gabriels Bundeswirtschaftsministerium rechnet man damit, dass das EU-Parlament und die Parlamente der Mitgliedsländer den Vertrag durchwinken, so dass dieser im nächsten Jahr in Kraft treten kann. Ein Bündnis aus etwa 50 Organisationen, das vom Verein Mehr Demokratie bis zur Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB) reicht, will das verhindern, indem es ein Volksbegehren in Bayern initiiert.

Dafür müssen in einem ersten Schritt mindestens 25.000 Unterschriften gesammelt werden. Ein Großteil davon soll diesen Samstag an etwa 500 Informationsständen geleistet werden, die man dort aufstellt, wo viele Leute beim Einkaufen vorbeikommen und besonders für Warnungen zum Verbraucherschutz offen sind. Einen Stichtag, bis zu dem die Unterschriften spätestens vorliegen müssen gibt es nicht - das Bündnis rechnet aber damit, dass die nächsten beiden Wochen dazu ausreichen.

Bayern allein reicht nicht für eine Blockade im Bundesrat

Die Unterschriften kann das Bündnis ohnehin erst dann beim bayerischen Innenministerium vorlegen, wenn die EU-Kommission CETA offiziell einreicht, was wahrscheinlich erst im September der Fall sein wird. Erklärt das bayerische Innenministerium das Volksbegehren für unzulässig, wollen die Initiatoren den Rechtsweg beschreiten.

Gibt das Innenministerium dem Zulassungsantrag statt, müssen innerhalb von 14 Tagen zehn Prozent der bayerischen Wahlberechtigten in den Rathäusern unterschreiben, damit die Bürger nach einer sechsmonatigen Beratungsfrist des bayerischen Landtages darüber abstimmen dürfen, ob die sechs bayerischen Mitglieder des Bundesrates dazu verpflichtet werden, CETA abzulehnen.

Für eine absolute Mehrheit in der Länderkammer wären allerdings weitere 29 Stimmen aus anderen Bundesländern erforderlich. In zweien davon, Nordrhein-Westfalen (sechs Stimmen) und Schleswig-Holstein (vier Stimmen), planen Bündnisse bereits Volksbegehren wie in Bayern.

Aber auch dann, wenn die Volksbegehren dort erfolgreich wären, müsste sich eine Reihe weiterer Länder bei einer Abstimmung mindestens enthalten, um CETA im Bundesrat zu blockieren. Potenziell in Frage dafür kämen Länder mit einer Regierungsbeteiligung der Grünen, deren Haltung unklar ist und schwankt.

Verfassungsbeschwerde soll "vorläufige Anwendung" verhindern

Die Christ- und Sozialdemokraten befürworten CETA überwiegend - zumindest an den Stellen, auf die es ankommt. Gegen das Abkommen sind neben der Linkspartei und der AfD vor allem kleinere Parteien wie die Freien Wähler und die Bayernpartei. Die FDP hält CETA dagegen für "gelungen".

Eine weitere Voraussetzung dafür, dass das Abkommen im Bundesrat gestoppt werden kann, ist, dass die EU-Kommission ihre Meinung vom 5. Juli nicht noch einmal ändert und CETA weiterhin als ein so genanntes "gemischtes Abkommen" einstuft, das nicht nur die EU-Ebene betrifft und dem deshalb auch die nationalen Parlamente zustimmen müssen. Eine geplante "vorläufige Anwendung" soll über eine Verfassungsbeschwerde verhindert werden.

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