Die Nagelbombe in der Kölner Keupstraße

Grafik: TP

Ein Terroranschlag unter den Augen von Sicherheitskräften? - Teil 2 der Telepolis-Serie zum "NSU"

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Jede Tat scheint ein eigenes Geheimnis zu bergen.

In Nürnberg begann die Mordserie des "NSU". Am 9. September 2000 wurde Enver Simsek das erste Opfer. In der Nähe des Tatortes wohnt der ehemalige bayerische Innenminister Günther Beckstein. Auch das zweite Opfer stammt aus Nürnberg. Am 13. Juni 2001 wurde Abdurrahim Özüdogru erschossen. Zwei weitere folgten in kurzen Abständen: Am 27. Juni Süleyman Tasköprü in Hamburg, am 29. August Habil Kilic in München. Im Jahr 2001 drei Morde innerhalb von zweieinhalb Monaten. Kilic hatte seinen Laden nur wenige Meter neben dem Gebäude einer Sondereinheit der bayerischen Polizei.

Nach dem vierten Mord wurde zweieinhalb Jahre lang kein weiterer verübt, lediglich zwei Sparkassen wurden überfallen, ehe das Töten weiterging. Am 25. Februar 2004 traf es in Rostock Mehmet Turgut. Es war der einzige Mord, der in Ostdeutschland verübt wurde, doch das Opfer stammte aus Hamburg. Alle anderen Morde an den Migranten geschahen in westdeutschen Städten. Verbunden sind sie alle durch die Tatwaffe der Marke Ceska. Zweimal wurde zusätzlich eine italienische Bruni-Pistole verwendet.

Warum diese Opfer, diese Männer, an diesen Orten? Die Frage nach der Auswahl der Opfer ist bisher nicht beantwortet. Und damit zusammenhängend auch nicht die des Motivs. Hass auf Migranten, Türkenfeindlichkeit, chauvinistischer Rassismus? Möglich, aber nicht gesichert. Nimmt man das Attentat auf die zwei Polizeibeamten in Heilbronn dazu sowie die drei Sprengstoffanschläge, scheint es nichts zu geben, was alle Taten miteinander verbindet.

Die Nagelbombe in der Keupstraße in Köln

Am 9. Juni 2004 folgte der Nagelbombenanschlag von Köln, der sich von den Ceska-Morden elementar unterscheidet und deshalb ebenfalls ein Schlüssel zum gesamten Komplex darstellt. Dort gezielte Kopfschüsse auf einzelne Gewerbetreibende türkischer oder griechischer Herkunft - hier ein offener Terroranschlag im Stile der britischen Combat 18-Strategie, der möglichst viele Menschen treffen sollte. Begangen von derselben Tätergruppierung?

Kurz vor 16 Uhr detonierte in der Keupstraße in Köln-Mülheim eine mit hunderten von Zimmermannsnägeln gefüllte Kofferbombe. Über 20 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. In der Straße wohnen Türken, Kurden, Griechen, Deutsche. Viele Menschen machten Feiertagseinkäufe, Eltern waren auf dem Weg, ihre Kinder von einem nahen Kindergarten abzuholen.

Innenminister: "Kein terroristischer Hintergrund"

Das Landeskriminalamt (LKA) von Nordrhein-Westfalen (NRW) bezeichnete den Anschlag in einem ersten Fernschreiben an das Lagezentrum im Landesinnenministerium als "terroristische Gewaltkriminalität". Wenig später gab das Lagezentrum dem LKA die Weisung, den Begriff "terroristischer Anschlag" zu streichen. Daraufhin korrigierte das LKA in einem Fernschreiben an die Behörden, es gebe bisher "keine Hinweise auf einen terroristischen Anschlag". Wer für die geänderte Bewertung verantwortlich war, konnte bis heute nicht schlüssig beantwortet werden.

Die Situation sollte damals offengehalten und keine voreilige Festlegung getroffen werden, heißt es bisher nur. Am Tag nach der Bombe meldete das Lagezentrum allerdings sogar, ein "terroristischer Hintergrund" könne "derzeit ausgeschlossen" werden. Bundesinnenminister Otto Schily sowie NRW-Innenminister Fritz Behrens (beide SPD) erklärten, die Tat habe weder einen "fremdenfeindlichen" noch einen "terroristischen Hintergrund". Damit wurden die Ermittlungen gelenkt, ob gewollt oder nicht. Beide Politiker entschuldigten sich später nach Aufdeckung des NSU für diese falsche Einschätzung, erklärten aber, sie hätten die Ermittlungen nicht beeinflussen wollen.

Aufgeklärt wurde der Anschlag durch die Polizei nicht. Unter anderem war die Sprengstoffdatei des Bundeskriminalamtes, in der sich die Namen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe befanden, wurde nicht gründlich genug ausgewertet worden. Die Ermittler hätten auf die Namen der drei stoßen müssen.