Verschärftes Glühlampenverbot ab September 2016

Ab dem 1. September 2016 verbietet eine EU-Verordnung in der Konsequenz der aktuellen EU-Ökodesign-Richtlinie, dass 230/240 Volt-Halogen-Spot-Lampen in den Handel gebracht werden - Restbestände dürfen noch abverkauft werden

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Die in der Folge der EU-Ökodesignrichtline (2005/32/EG) verabschiedete „Verordnung zu Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltslampen“ (EG) 244/2009 legt fest, dass die im Vergleich zu LED-Lampen weniger energieeffizienten 230/240 Volt-Halogen-Spot-Lampen ab dem 1. September 2016 nur noch abverkauft, aber nicht mehr neu in den Handel gebracht werden dürfen. Damit tritt die sechste Stufe im Zeitplan der EU-Lampen-Regulierung in Kraft, die eine effizienter Beleuchtungstechnik durchsetzen will, indem seit September 2009 schrittweise die weniger effizienten Leuchtmittel vom Markt genommen werden

Mit der Änderungsverordnung (EU) 2015/1428, die Ende Februar 2016 in Kraft getreten ist, wurde die Verordnung 244/2009 im Hinblick auf verschiedene spezielle Lampen ergänzt. Für diese wird das Phase-Out um zwei Jahre verschoben. Von der Verschiebung der Frist sind beispielsweise Halogenlampen der Effizienzklasse D betroffen, die nicht-gerichtetes Licht abgeben und vorwiegend in der klassischen Birnenform erhältlich sind. Grund für die Verschiebung war die Aussage der Hersteller, dass es ihnen innerhalb der ursprünglich gegebenen Frist bis zum 1. September 2016 wirtschaftlich nicht möglich sei, Netzspannungs-Halogen-Lampen zu entwickeln, welche die ab dem geplanten Zeitpunkt der EU geltenden Effizienzvorschriften erfüllen würden.

Wer jetzt noch einen Halogen-Spot mit Reflektor einsetzen will, kann nur noch zu den Niedervolt-Modellen greifen. 12-Volt-Halogen-Reflektor-Lampen sind weiterhin erlaubt, wenn sie eine Lebensdauer von mindestens 4.000 Stunden haben und mindestens im oberen Bereich der Energieeffizienzklasse C liegen. Für die Halogenlampen, die in Deckenstrahlern oder teilweise auch in Schreibtischlampen genutzt werden, gibt es keine Frist für ein Verkaufsverbot.

Dass Lampen für gerichtetes und ungerichtetes Licht heute unterschiedlich behandelt werden, liegt nicht zuletzt an den heute verfügbaren technischen Lösungen. LEDs sind Flächenstrahler, bei welchen die sichtbare Strahlung mehr oder weniger gerichtet in eine Richtung abgegeben wird, während es sich bei den Halogenlampen um Punktstrahler handelt, die das Licht ungerichtet abstrahlen.

EU-Leitfaden zur Beleuchtungstechnik

Ein EU-Leitfaden zur Beleuchtungstechnik (auf dem Stand vom Juli 2015) in englischer Sprache findet sich auf der Seite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

Wie sich die Strategie der EU in Bezug auf die Verordnungen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Lichttechnik weiterentwickelt, steht derzeit noch nicht fest. Details zu den Überlegungen finden sich auf der Projektseite der Überarbeitungsstudie LightSources (ENER Lot 8/9/19).