"Ein anständiger Minister müsste da zurücktreten"

Justizminister Heiko Maas (SPD). Foto: Metropolico.org. Lizenz: CC BY-SA 2.0

Heiko Maas gerät nach seinen Äußerungen zum Sexualstrafrecht und einem Unwahrheitsvorwurf in der Netzpolitik-Affäre zunehmend unter Druck

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Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat nach Informationen des Focus im CDU-Präsidium eine Einmischung seines Kabinettskollegen Heiko Maas in das Strafverfahren gegen die Reality-TV-Darstellerin Gina-Lisa Lohfink kritisiert und meinte in diesem Zusammenhang "ein anständiger Minister müsste da zurücktreten". Anstatt des SPD-Ministers reagierte die SPD-Generalsekretärin Katarin Barley auf diese Meldung und behauptete, Maas habe sich eigentlich gar nicht zu diesem "Einzelfall" geäußert, sondern sich nur "für ein modernes Sexualstrafrecht eingesetzt", das von CDU und CSU "monatelang blockiert" worden sei. Dieser Behauptung Barleys schloss sich ein Sprecher des Justizministeriums gestern an.

Nachdem dieses "moderne Strafrecht", für das neben Maas auch Familienministerin Schwesig in einem Zusammenhang mit dem Fall Lohfink geworben hatte, durchgesetzt war, bestätigte ein noch nicht rechtskräftiges Gerichtsurteil, dass die Reality-TV-Darstellerin die beiden Männer Pardis F. und Sebastian C., die sie gemeinsam begattet und dabei gefilmt hatten, zu Unrecht einer Vergewaltigung beschuldigte. Lohfinks Anwalt hatte das Urteil abzuwenden versucht, indem er gegen Ende des Prozesses noch einen überrschendenen Schwenk vollzug und behauptete, seine Mandantin habe streng genommen eigentlich gar keine Vergewaltigung behauptet.

Was Schäuble dem Focus nach nur im CDU-Präsidium nahe legte, hat der CSU-Abgeordnete Alexander Hoffmann, der als Berichterstatter der Unionsfraktion für das Sexualstrafrecht im Rechtsausschuss des Bundestages sitzt, jetzt offen gefordert. Neben dem Fall Lohfink, in dem Maas Hoffmanns Worten nach "aus ideologischen Erwägungen […] versucht[e], billig einen Effekt in der Öffentlichkeit zu erhaschen" und sich wider dem Grundsatz der Gewaltenteilung "aus rein populistischen Gründen zu einem laufenden Verfahren [äußerte], ohne auch nur die Akten zu kennen", führt er als Grund dafür an, dass der Justizminister in der Affäre Netzpolitik dem Rechtsausschuß möglicherweise die Unwahrheit sagte, weshalb der SPD-Politiker "als Bundesjustizminister nicht mehr länger tragbar" sei.

Dabei bezieht sich Hoffmann auf einen Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel vom Wochenende, dem zufolge eine Aktennotiz existiert, die nahe legt, dass eine Staatssekretärin im Justizministerium den früheren Generalbundesanwalt Harald Range mit seiner Entlassung drohte, wenn er eine Weisung nicht befolgen sollte, deren Erteilung Maas später vor dem Rechtsausschuss abstritt. Auf diese Ungereimtheit, die der Spiegel als "Exklusivmeldung" brachte, hatte das Blog Tichys Einblick schon deutlich früher hingewiesen.

Künast fordert Stellungnahme von Maas

Aufgrund dieser Spiegel-Meldung meldete sich auch die Grünen-Abgeordnete Renate Künast, zu Wort, die Maas bei der Verschärfung des Sexualstrafrechts eng zur Seite stand und sich in diesem Rahmen scharfe Federgefechte mit dem Bundesrichter Thomas Fischer lieferte. Sie fordert zwar nicht den sofortigen Rücktritt des Bundesjustizministers, hält es aber für notwendig, dass Maas "sich nun öffentlich erklär[t] und den Abgeordneten des Rechtsausschusses den entsprechenden Vermerk zur Verfügung stell[t]", damit der "ungeheuerliche Vorwurf, dass dem Parlament nicht die Wahrheit gesagt wurde" aufgeklärt werden kann.

Dass ausgerechnet der Spiegel die Netzpolitik-Affäre wiederaufleben ließ, ist insofern bemerkenswert, als dem Magazin in der Vergangenheit enge Kontakte zu dem SPD-Politiker nachgesagt wurden. Im November 2015 präsentierte es den Saarländer sogar als möglichen SPD-Kanzlerkandidaten, erntete damit aber nicht nur in Sozialen Medien, sondern auch im eigenen Forum eine Lawine an Spott.

Warum der Justizminister in Sozialen Medien so unbeliebt ist

Dass Maas in Sozialen Medien so unbeliebt ist, liegt auch daran, dass er nach Ansicht vieler Nutzer Zensur privatisierte und der rechtsstaatlichen Kontrolle entzog, indem er in sie an staatlich geförderte SJW-NGOs auslagerte. Solche Organisationen sind weder bei Eingriffen in die Meinungsfreiheit noch beim so genannten "Informationshandeln" an die Grenzen gebunden, die die Verfassung der Regierung auferlegt und können entsprechend unkontrollierter agieren. Fördert man sie mit Steuergeldern und rückt sie (formell oder informell) in die Nähe einer Regierungsstelle, dann können Minister Verbote im Grundgesetz umgehen - zumindest so lange, bis das Phänomen den Verfassungsrichtern in Karlsruhe vorgelegt wird.

Weil Maas und seine "Task Force" dabei den unbestimmten Begriff "Hate Speech" verwenden - und nicht den der juristisch definierten Volksverhetzung - können die NGOs auch gegen Äußerungen vorgehen, die zwar regierungskritisch, aber nicht strafbar sind. Ein Beispiel dafür wäre die Bloggerin Anabel Schunke, für deren Sperre sich Facebook mittlerweile entschuldigte, nachdem die Süddeutsche Zeitung ihren Fall aufgriff und nachdem Cora Stephan in der NZZ schrieb, in Deutschland werde offenbar "mit staatlichem Geld und regierungsamtlicher Billigung gegen alles vorgegangen wird, was nicht auf Linie ist" (vgl. Sex-Werbe-Verbot über NGO-Umweg?).