Verlangt die EU Eintritt für Reisende aus Großbritannien?

Die EU erweitert ihre Reisedatenbanken. Ohne Visum Reisende sollen sich vor jedem Grenzübertritt anmelden. Künftig könnte dies auch britische Staatsangehörige betreffen

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Die Europäische Union plant die Einrichtung eines neuen Informationssystems für alle Reisenden. Es soll eine Lücke zwischen den bestehenden und geplanten europäischen Datenbanken schließen. Auch Polizeien und Geheimdienste dürften die Informationen nutzen. Die Bundesregierung findet das nicht ausreichend und plant die Ausweitung auch auf Staatsangehörige der Mitgliedstaaten. Der Einreiseantrag könnte um die 15 Euro kosten.

Im mehreren Datenbanken werden derzeit Angaben über Einreisen in die Europäische Union gesammelt. Personen aus visapflichtigen Ländern müssen in den Herkunftsländern die Einreise beantragen, ihre Daten sind im Visa-Informationssystem (VIS) gespeichert. Sämtliche Informationen über die Antragssteller und ihre Einlader werden mit polizeilichen oder geheimdienstlichen Erkenntnissen gerastert und können auch beim Grenzübertritt abgerufen werden.

Gegenwärtig errichten die EU-Mitgliedstaaten ein Fluggastdatensystem (PNR), mit dem die Grenzbehörden vor jeder Landung eines Flugzeuges über die Passagiere informiert werden. Auch diese Daten werden mit einschlägigen Datenbanken der Sicherheitsbehörden abgeglichen.

In Planung ist auch ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) für die EU-Außengrenzen. Beim Grenzübertritt werden die in Reisedokumenten enthaltenen biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsbild) ausgelesen und zusammen mit den Personendaten gespeichert. Die geplante Speicherfrist beträgt fünf Jahre. Ab 2020 könnte das EES einsatzbereit sein.

Anfangs als grenzpolizeiliches System gedacht, soll es nunmehr zur Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung genutzt werden. Einige Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, fordern, dass auch Geheimdienste zugreifen dürfen. In einem Strategiepapier kündigen Deutschland und Frankreich außerdem an, das EES auf Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten erweitern zu wollen.

Angebliche Sicherheitslücke bei Reisenden ohne Visumspflicht

Die im VIS, PNR und EES gesammelten Daten werden jedoch als nicht ausreichend erachtet. Laut der Europäischen Kommission ergibt sich eine Sicherheitslücke bei Personen aus Ländern, die für Kurzzeitaufenthalte von der Visumspflicht befreit sind und auf dem Land- oder Seeweg einreisen. Dies wiege umso schwerer, da die EU mit immer mehr Ländern Abkommen zur Aufhebung der Visumspflicht abschließt.

Hierzu gehören etwa die Vereinigten Arabischen Emirate und in Zukunft womöglich auch die Türkei. In der Debatte ist deshalb die Einrichtung eines "EU Travel Information and Authorisation Systems" (ETIAS). Die USA, Kanada und Australien haben seit vielen Jahren vergleichbare Systeme eingerichtet, das ETIAS orientiert sich daran.

Jeder Grenzübertritt soll spätestens 72 Stunden vorher angemeldet werden, auf einem Internetformular müssten die Reisenden neben Personendaten auch Informationen zum geplanten Aufenthalt mitteilen. Hierzu gehören der Grund der Reise (etwa zu Tourismus- oder Geschäftszwecken) und ein Reiseplan.

In der Diskussion ist auch, die geplanten Verkehrsmittel angeben zu müssen. Die Daten würden in einer "Vorabkontrolle" von den zuständigen Grenzbehörden mit nationalen und internationalen Informationssystemen abgeglichen.

Anmeldung kostet 15 Euro

Derart angemeldet könnten die Reisenden beim Grenzübertritt von einer schnelleren Abfertigung an automatischen Kontrollsystemen profitieren. Das ETIAS wird deshalb als Werkzeug zur "Reiseerleichterung" bezeichnet. Eine garantierte Erlaubnis der Einreise bedeutet die Anmeldung im ETIAS jedoch nicht.

Finden die Sicherheitsbehörden bei der "Vorabkontrolle" ein Sicherheitsrisiko, kann die Genehmigung zur Einreise an den Außengrenzen der EU verweigert werden. Die französische Regierung will das ETIAS auch auf EU-Bürger erweitern. Details dazu sind unklar, eine geplante Anmeldung von Reisen innerhalb der Europäischen Union steckt sicherlich nicht dahinter. Der Vorschlag könnte aber beispielsweise auf die Verknüpfung mit den Systemen in den USA, Kanada oder Australien zielen.

Verglichen mit dem US-amerikanischen ESTA-System könnte der Antrag im ETIAS um die 15 Euro kosten. Das Geld wird bei der Einreiseverweigerung nicht erstattet. Es ist unklar ob die Gebühr lediglich die Kosten des ETIAS decken soll oder sogar Profite abwerfen könnte. Das Magazin EU-Observer schätzt Einnahmen von einer halben Milliarde Euro jährlich für den EU-Haushalt.

Das nun vorgeschlagene ETIAS ähnelt dem früheren Vorschlag eines EU-weiten "Registrierungsprogramms" für Vielreisende, das ursprünglich im Rahmen des "Einreise-/Ausreisesystems" geplant war. Geschäftsreisende sollten beispielsweise die Möglichkeit haben, ihre biometrischen und persönlichen Daten einmalig auf einer Chipkarte zu hinterlegen und damit die neuen elektronischen Kontrollstellen an Flughäfen zu nutzen.

Der Vorschlag stieß jedoch auf erheblichen Widerstand einiger Mitgliedstaaten und wurde deshalb gestrichen. Kritisiert wurden die hohen Kosten, die sich im höheren dreistelligen Millionenbereich bewegten. Allerdings steht es den einzelnen Regierungen frei, nationale Programme für Vielreisende zu errichten.

Großbritannien von Verhandlungen ausgeschlossen

Nach einem vollzogenen "Brexit" wären auch britische Staatsangehörige zur Anmeldung eines EU-Grenzübertritts verpflichtet. Eine Ausnahme ist nur möglich wenn Großbritannien weiterhin dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, demzufolge Menschen, Waren, Dienstleistungen und Kapital frei zirkulieren dürfen. Von dieser Regelung machen die Nicht-EU-Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein und (im Rahmen bilateraler Abkommen) die Schweiz Gebrauch.

Mit der Teilnahme am Europäischen Wirtschaftsraum behielte Großbritannien den Zugang zum europäischen Binnenmarkt, allerdings wäre die Regierung zur Übernahme von Teilen der EU-Gesetzgebung, etwa zur Personenfreizügigkeit, verpflichtet.

Nach dem "Brexit"-Votum entschied die Kommission, die Verhandlungen zur Errichtung des ETIAS ohne die britische Regierung zu führen. Im Oktober sollen die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie für das ETIAS vorlegen, im November will die Kommission dann einen Verordnungsvorschlag vorlegen.