NSU-Prozess: Staatsanwaltschaft Karlsruhe prüft Ermittlungsverfahren gegen Bundesanwaltschaft

Sitz des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Bild: Voskos/CC-BY-SA-3.0

Die oberste Strafverfolgungsbehörde hat Unterlagen eines NSU-Beschuldigten vernichtet - Im Bundestagsausschuss neue Zweifel an Todesumständen von V-Mann "Corelli"

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Wegen Aktenvernichtung im NSU-Verfahren prüft die Staatsanwaltschaft Karlsruhe derzeit, ob sie gegen die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Im Untersuchungsausschuss des Bundestages war der Aktenrechercheur des Gremiums, Bernd von Heintschel-Heinegg, darauf gestoßen, dass die Bundesanwaltschaft (BAW) bereits im November 2014 die Vernichtung von Asservaten im Fall des Beschuldigten Jan Werner aus Chemnitz angeordnet hatte. Das machte die Welt am Sonntag (WamS) vor wenigen Tagen bekannt. Die Behörde von Generalbundesanwalt (GBA) Peter Frank räumte die Vernichtung ein, sprach aber von einem Versehen.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe prüft nach Kenntnisnahme des Artikels nun, ob ein Anfangsverdacht auf eine Straftat der Behörde des GBA vorliegt. Um welche Straftat es sich handeln könnte, wollte der Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht sagen. Das sei Gegenstand des Prüfvorganges, der ein offizielles Aktenzeichen bekam. Denkbar ist Strafvereitelung im Amt. Die BAW hat ihren Sitz in Karlsruhe. Nach dem Tatort-Prinzip ist die örtliche Staatsanwaltschaft auch für die Bundesbehörde zuständig.

Jan Werner ist einer von insgesamt neun Beschuldigten, gegen die über die fünf in München Angeklagten hinaus ein Ermittlungsverfahren wegen Unterstützung des NSU betrieben wird. Er war Anführer im rechtsradikalen Blood-and-Honour-Netzwerk in Sachsen, unterhielt feste Kontakte unter anderem zum Neonazi-Aktivisten und Verfassungsschutzinformanten Ralf Marschner aus Zwickau sowie zum Neonazi und Polizeiinformanten Thomas Starke, der dem Trio Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe beim Untertauchen in Chemnitz geholfen hatte. Werner soll eine Waffe für das Trio beschafft haben. Das geht nicht nur aus brandenburgischen Verfassungsschutzakten hervor, sondern so sagte auch Beate Zschäpe im Januar 2016 vor dem Oberlandesgericht in München aus. Sie berief sich dabei auf Uwe Böhnhardt.

Im Oktober 2014 war Werner vom Oberlandesgericht München als Zeuge geladen, verweigerte aber mit Hinweis auf das Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen ihn erfolgreich die Aussage. Dass nun zwei Staatsanwälte der Behörde, die die Federführung im gesamten NSU-Verfahren besitzt, Unterlagen zum Fall Werner "aus Versehen" vernichtet haben wollen, ist schwer zu glauben. Zumal obendrein seit Juli 2012 ein absolutes Aktenvernichtungsverbot des Bundesinnenministeriums im Zusammenhang mit dem NSU besteht.

Unklar ist, wie umfangreich die Aktenvernichtung im Fall Werner war. Die WamS schreibt, die BAW habe angeordnet, "alle noch vorhandenen Asservate aus dem Besitz Werners" zu vernichten. Aus dem Kreis der Obleute des NSU-Ausschusses im Bundestag wurde das nicht bestätigt. Stattdessen war nur von einem Notizbuch mit insgesamt vier Seiten die Rede, die allerdings in Kopie vorlägen.

Wann die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ihren Prüfvorgang abgeschlossen hat, konnte ihr Sprecher nicht sagen.

Wachsende Kritik an Vernehmung von Verfassungsschutzmitarbeitern hinter verschlossenen Türen

Wie schon beim letzten Sitzungstag vernahm der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages auch dieses Mal mehrere Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) hinter verschlossenen Türen. Dabei soll es unter anderem um die Aktivitäten des Verfassungsschutzes bei der Suche nach dem untergetauchten Trio gegangen sein, der sogenannten "Operation Drilling", bei der das Thüringer Landesamt mit dem Bundesamt kooperierte.

An der Praxis der nichtöffentlichen Vernehmung gibt es in den Reihen der Fraktionen wachsende Kritik. Bei der nächsten Sitzung kommenden Donnerstag sollen nun zumindest die "Auswerter" in öffentlicher Sitzung befragt werden. Die Nachrichtendienste arbeiten mit "Beschaffern", den V-Mann-Führern, die ihre Quellen treffen und anleiten und den Auswertern, die die Informationen der Beschaffer analysieren.

"Vielleicht war er wieder einmal untergetaucht"

Auch mit der Personalie des V-Mannes "Corelli" befasste sich der Ausschuss erneut. Dabei kamen weitere Zweifel an den Todesumständen des 39-Jährigen mit bürgerlichem Namen Thomas Richter auf, der fast 20 Jahre lang für das Bundesamt für Verfassungsschutz in der rechtsextremen Szene unterwegs war und vom NSU-Trio mindestens Uwe Mundlos gekannt hat.

Befragt wurde ein 44-jähriger Leipziger, der mit Richter seit 2010 eng befreundet war und bis 2012 vor dessen Verschwinden im Zeugenschutzprogramm regelmäßig zu tun hatte. Er sprach von ihm nur von "Thomas". Die Frage, ob der Verstorbene über NSU, Böhnhardt, Mundlos oder Zschäpe geredet habe, beantwortete der Zeuge, Thomas M., mit einem entschiedenen "Nein".

M. war regelmäßig auch in Richters Wohnung zu Gast und besaß sogar einen Schlüssel für sie. In Richters Abwesenheit goss er oder seine Frau dort die Blumen. In der Wohnung habe er schon den Eindruck gehabt, "es geht in die rechte Richtung", so der Zeuge. In einer Vitrine stand eine Uhr mit der Aufschrift "Blood and Honour", sie hätten aber nicht über rechte Themen geredet. Er selber, so Thomas M., habe keinen Kontakt zur rechten Szene gehabt.

Nach Richters Verschwinden habe er, so Thomas M. weiter, nur noch telefonisch oder über SMS mit ihm Kontakt gehabt. Wo er war, habe er nicht gewusst. Anscheinend war die Abwesenheit Richters nichts Besonderes. Er sei immer wieder mal länger weg gewesen, deshalb habe er gedacht, "vielleicht sei er mal wieder untergetaucht", so der Zeuge M. Irgendwann im Laufe des Jahres 2013 sei die Wohnung Richters geräumt worden, durch wen, wisse er nicht. Eine unbekannte Frau habe noch dessen Wohnungsschlüssel bei ihm abgeholt.

Über den Tod Richters Anfang April 2014 habe ihn dessen Bekannter Sven M. informiert. Und erst danach habe er auch von Richters Aktivitäten in der rechten Szene und seiner V-Mann-Tätigkeit für den Verfassungsschutz erfahren.

Die Obfrau der Grünen im Ausschuss, Irene Mihalic, machte während der Sitzung bekannt, dass Sven M. von Thomas Richter für die rassistische Gruppierung "Ku Klux Klan" (KKK) in Baden-Württemberg angeworben worden war. Auch der KKK, in dem unter anderem Kollegen der in Heilbronn erschossenen Polizistin Michèle Kiesewetter Mitglied waren, sei nie Thema zwischen ihm und Richter gewesen, so der Zeuge.

Wer hat die SMS geschrieben?

Von Bedeutung ist, was Thomas M. über die Tage kurz vor Richters Tod berichtete und was das Bundeskriminalamt an Hand seiner Handy-Daten ermittelte. Am 28. März 2014 telefonierten die beiden Thomas' fast 23 Minuten lang miteinander. Am 2. April fragte Thomas M. per SMS: "Alles klar?" Am 3. April kam eine kurze Antwort-SMS vom Handy Richters: "Bin krank". Daraufhin fragte M. zurück: "Wie krank?" Doch Richter meldete sich nicht mehr. M. danach noch einmal per SMS: "He, was ist los? Schreibst du jetzt endlich mal?"

Thomas Richter wurde am 7. April 2014 tot in seiner Wohnung bei Paderborn aufgefunden. Der Todeszeitpunkt konnte nicht geklärt werden und wurde unbestimmt auf einen Zeitraum zwischen dem 4. und 7. April festgelegt. Als Indiz dafür gilt auch die SMS-Kommunikation von Thomas M. mit Richter. Die jedoch wirft Fragen auf.

Thomas M. kam es seltsam vor, dass Richter lediglich mit zwei Worten antwortete. Das sei absolut untypisch für ihn gewesen, Richter habe immer ganze SMS-Romane geschrieben - und wörtlich: "Als wäre er es nicht selbst gewesen." Stammte die Rückmeldung "Bin krank" überhaupt von Richter selber? Wer eine SMS schreibe, könne man nicht überprüfen, so das Ausschussmitglied Thorsten Hoffmann, CDU. Daran wiederum knüpft sich eine Folgefrage: War Richter am 3. April möglicherweise schon tot und hat die SMS jemand anderes verschickt?

Auch an die Todesursache Zuckerschock aufgrund unerkannter Diabetes glaubt der frühere Freund Richters nicht. Richter habe nicht unter "Zucker" gelitten und sei auch nie krank gewesen. Thomas M. erwähnte auch, dass Richter eine Freundin gehabt habe. Von ihr war bisher nicht die Rede.

Während der Befragung des früheren Freundes von Thomas Richter alias "Corelli" erschien der NSU-Ausschuss aus Nordrhein Westfalen auf der Zuschauertribüne. Die beiden Ausschüsse trafen sich tags darauf zu gemeinsamen Beratungen. Die Düsseldorfer kritisieren unter anderem den Umgang des Bundesverfassungsschutzes (BfV) und seines Präsidenten Hans-Georg Maaßen mit dem NRW-Ausschuss.

Maaßen hatte wiederholt die Vernehmung von BfV-Vertretern in Düsseldorf verhindert, u.a. des letzten V-Mann-Führers von "Corelli". Seine Begründung: Ein Landtagsausschuss habe keine Vertreter einer Bundesbehörde zu vernehmen, das dürfe nur ein Bundestagsausschuss. Der U-Ausschuss von NRW hat die Aufklärung der Causa "Corelli" explizit in seinem Untersuchungsauftrag stehen. "Corelli" starb in einer Stadt dieses Bundeslandes. Mit ihrem Treffen demonstrierten die beiden Ausschüsse auch, dass sie sich nicht gegeneinander ausspielen lassen.