Verteidigungsfähigkeit Deutschlands - mangelhaft

Leopard-2-Panzer der Bundeswehr. Foto: Sicherheitsoffizier ALÜ. Lizenz: Public Domain

Gastkommentar von Uwe Lampe, Oberstleutnant d.R.

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Vorbemerkung

Ich mahne eine massive Vernachlässigung der im Grundgesetz verankerten Verteidigungsfähigkeit Deutschlands an. Im Folgenden werde ich mich der Frage widmen, warum die Bundesrepublik Deutschland eine Armee benötigt die im Ernstfall die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland schützen kann.

Sicherheitspolitische Instabilität - Ansatz einer Lagefeststellung

Erstmals nach Beendigung des sogenannten Kalten Krieges befinden wir uns in einer gefährlichen Konfliktsituation zwischen den ehemaligen Supermächten. Die Annexion der Krim durch Russland stellt ein völkerrechtlich schwerwiegendes Problem dar. Erstmals nach dem 2. Weltkrieg, sind durch eine Großmacht Ländergrenzen verschoben worden. Immerhin hat Russland gegen die UN-Charta von 1945, die KSZE-Schlussakte von 1975, die Charta von Paris, dem Budapester Memorandum und die Prinzipien des NATO-Russlandrates eklatant verstoßen. Ob die vom Westen verhängten wirtschaftlichen Sanktionen den erhofften Erfolg zeigen werden, steht dahin.

Zusätzlich wird die Ukraine durch offene und verdeckte Kriegsführung durch Russland destabilisiert. Die politische Absicht Russlands den eigenen Einfluss in der Ukraine zu erhalten und auszubauen ist unverkennbar. Dem geschichtlichen Bezug der Dreiheit russischer Völker Großrussen-Weißrussen und Ukrainer, gerecht zu werden entspricht Putins Politikverständnis. Das ist Machtpolitik pur.

Es ist zwar richtig, dass es nur noch die amerikanische Supermacht gibt, aber Russland rüstet konventionell massiv auf. Wer von den beiden Großmächten die effektiveren, bzw. zerstörerischen Waffensysteme sein eigen nennt, möchte ich nicht im scharfen Test erleben. Veröffentlichte Geheimdienstinformationen dienen eher der gelenkten Propaganda. Hier denke ich an die verheerende Begründung für den amerikanisch geführten Kampfeinsatz im Irakkrieg durch den amerikanischen Außenminister.

Die beiderseitige nukleare Abschreckungsfähigkeit der USA und Russlands ist unbestritten hoch. Die Fähigkeit, sich mehrfach gegenseitig in der Substanz zu vernichten, ist nach wie vor gegeben. Somit ist der Satz der beiderseitigen Abschreckung immer noch gültig. Dennoch liegt die Vermutung nahe, dass keine Seite ein Interesse an einem nuklearen Kräftemessen hegen wird, zu unüberschaubar wären die Folgen, käme es zu einem tatsächlichen Gebrauch.

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