Moralisierung der Internetlandschaft

Eingriffe von Parlament und Rechtsprechung haben in Italien eine heftige Debatte ausgelöst

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M5S: "Das dümmste Zensurgesetz in der Geschichte Europas"

Drei Jahre nach dem tragischen Selbstmord einer 14-jährigen Schülerin aus Novara, die im Internet gemobbt wurde, billigte Ende September die italienische Abgeordnetenkammer einen Gesetzesentwurf zur Reglementierung des Cyberbullying, der noch in letzter Lesung den Senat durchlaufen muss. Gegner - darunter auch der Movimento 5 Stelle - definieren den Entwurf als "das dümmste Zensurgesetz in der Geschichte Europas".

Dieses Gesetz, das in der italienischen Rechtsordnung die Begriffe "Bullying" und "Internetbullying" zum ersten Mal definiert, sieht im Falle von Überschreitungen rigorose Sanktionen vor, u.a. auch die Inhaftierung bis zu 6 Jahren.

Opfer können beim Verantwortlichen oder Betreiber der Webseite, bzw. des Sozialen Mediums und schließlich auch beim Garanten für Datenschutz die Entfernung des Inhalts einfordern, die binnen 48 Stunden erfolgen muss. Widersacher behaupten, das sei ein Gesetz gegen die Meinungsfreiheit im Web, denn es sehe ein undifferenziertes Sperrungsrecht für jeden vor, der sich in irgendeiner Weise von Aussagen oder Bildmaterial im Internet beleidigt oder verletzt fühlt. Ein klar bestimmtes, objektives Verfahrenskriterium gäbe es allerdings noch nicht, weshalb Missbrauch und Überschreitungen demnach bereits vorprogrammiert seien.

Handelt es sich also um ein Gesetz zur Beruhigung des Gewissens?

Besonders in Schulen soll von speziell ausgebildetem Personal, das mitunter auch von der Postpolizei unterstützt werden würde, Vorsorgearbeit zur verantwortlichen Nutzung des Internets geleistet werden. Das mutet allerdings stark nach institutioneller Heuchelei an, denn diese Maßnahmen sollen in den 41.000 Schulen mit nur 220.000 Euro, sprich etwa 5 Euro pro Institut, finanziert werden.

Handelt es sich also um ein Gesetz zur Beruhigung des Gewissens? Ein Gesetz, das die Wähler versichern soll, man habe zur Verteidigung der Schwachen alles Erdenkliche getan? Ebenso sollen fortan ein technischer Ausschuss sowie eine Datenbank Cyberbullying verhindern und bekämpfen. Gesetzesgegner sind sich sicher, dass die Initiativen zu geringfügig und inadäquat wären, um diesem Vergehen wirklich entgegenzuwirken. Investiert würde in machtlose Regeln, die der mannigfaltigen Dynamik des Netzes nicht entsprechen. Die guten Absichten sowie die hehren Ziele scheinen in einem Meer von Worten und feierlichen Proklamationen zu ertrinken.

Statt dessen solle man lieber, so die Gegner, mit den Managern der großen nationalen und internationalen Plattformen über Benutzerfreundlichkeit, Optimierung und Zugänglichkeit der Mechanismen zur Meldung rechtswidrigen Verhaltens reden.

Eine digitale, selbstgewählte damnatio memoriae

Eine weitere wichtige Intervention der italienischen Justiz in Sachen Internetrecht, betrifft das "Recht auf Vergessen", das 2014 vom Europäischen Gerichtshof verkündet wurde. Diese Norm besagt, dass Personen die Entfernung von Links mit personenbezogenen Daten aus den Ergebnislisten von Suchmaschinen verlangen können. Eine digitale, selbstgewählte damnatio memoriae also.

Das oberste italienische Gericht bestätigte im Juni ein Urteil, das diese Norm im Fall primadanoi.it extensiv ausgelegt hatte. Zur Diskussion steht nun die Presse- und Meinungsfreiheit.

Das Urteil betrifft ein lokales Nachrichtenportal (primadanoi.it), das über ein Gerichtsverfahren berichtet hatte und die Artikel in seinem Archiv aufbewahrt hatte. Nach zwei Jahren forderten die im Gerichtsverfahren verwickelten Personen die Löschung der Artikel.

Primadanoi.it kam dieser Forderung nach einem halben Jahr nach, was dem Kläger allerdings zu spät schien. Er verlangte für die Verzögerung eine Entschädigung. Das Gericht in Ortona verurteilte den Nachrichtenbetreiber zu 5000 Euro Geldstrafe. Das Urteil wurde in zweiter Instanz bestätigt und jetzt auch vom obersten Gerichtshof.

Haben Informationen ein Ablaufdatum wie Milch oder Joghurt?

Das Recht darauf, Informationen zu verbreiten, habe demnach ein Ablaufdatum wie Milch oder Joghurt, meint der L'Espresso. Ohne jegliche gesetzliche Grundlage haben Richter festgelegt, wie lange sich Nachrichten "halten". Zwei Jahre würden ausreichen das öffentliche Interesse zu stillen. Das klingt natürliche sehr nach Zensur. Primadanoi.it fordert nun entrüstet Nachrichtenseiten gesetzlich der Löschpflicht zu entheben, denn beim Recht um Vergessen ginge es um die Ergebnisliste von Google und nicht um das Archiv einer Nachrichtenseite.

Selbstmord einer 31-jährigen Frau, die versucht hatte, Sex-Videos von sich aus dem Internet löschen zu lassen

Der Selbstmord einer 31-jährigen Frau, die versucht hatte, Sex-Videos von sich aus dem Internet löschen zu lassen, wirft zur Zeit die Frage auf, ob die Löschpflicht überhaupt effektiv ist. Vor Gericht hatte sie auf Basis des Rechts auf Vergessen eine Löschpflicht durchgesetzt. Sie wurde allerdings auch zur Bezahlung von 20.000 Euro Justizkosten verurteilt während die Videos trotzdem weiter im Netz kursierten.

Schmähungen, Drohungen, Diffamierungen im Internet sind ein heikles Thema. Sie können den Ruf oder sogar das Leben eines Menschen zerstören, weshalb eine Regelung zum Einhalt von Cyber-Mobbing dringend erforderlich ist. Doch wo fängt Cyberbullying an und wo endet die Meinungsfreiheit? Durch den Schutz eines Rechtes kann ein anderes gefährdet werden. Beim italienischen Gesetzesentwurf zur Cyberbullying-Kontrolle zeichnet sich durch die vorgesehenen Strafen durchaus eine Form der Präventivzensur ab; bei den Urteilen hingegen, eine Art restriktiver Verfahren a posteriori.

Italien ist ein Land, in dem wichtige Entscheidungen oft emotional getroffen werden, ohne eine rationale Abwägung der Rechte, die auf dem Spiel stehen und ungeachtet einer pragmatische Beurteilung der korrekten Vorgehensweisen zur Erlangung eines Gleichgewichtes.

Zwar dient emotionale Intelligenz zum besseren Verständnis der menschlichen Natur, emotionale Gesetzgebung aber, stellt in einer ausgewogenen menschliche Gesellschaft immer ein Risiko dar.