Neues BND-Gesetz: Weltpolizist BRD im rechtlosen Raum

Grafik: TP

Am 21. Oktober Abstimmung im Bundestag - Illegales Handeln soll nun legalisiert werden

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Die gute Nachricht zuerst: Der parlamentarische Untersuchungsausschuss über den US-amerikanischen Nachrichtendienst NSA hat illegale Praktiken des bundesdeutschen Nachrichtendienstes BND enthüllt und eine Debatte darüber erzwungen. Nun die schlechte: Der Auslandsgeheimdienst lässt sich sein Handeln in Zukunft mit einem Gesetz legalisieren - wieder einmal.

Doch drehen wir dieses Mal die Reihenfolge um und beginnen mit der schlechten Nachricht: Ein Geheimdienst nutzt seine Verfehlungen, um sich zu restaurieren. Die gute Nachricht ist aber: Er ist ertappt, die Methode erkannt und öffentlich angeprangert.

Wie bei der Anhörung im Innenausschuss des Bundestages Ende September, als vor gut gefüllten Zuhörerrängen Dinge zur Sprache kamen, die Sicherheitsdiensten wie Sicherheitspolitikern nicht schmecken können.

"Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung"

Die gesetzlosen Praktiken des BND, das sind vor allem Telefonüberwachungen von Ausländern im Ausland und zwar vom Inland aus - "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung" genannt. Sie berührt die Rechte von Nicht-Bundesbürgern, die Rechte fremder Staaten, aber zugleich auch die Rechte von Bundesbürgern, die vom BND-Daten-Staubsauger automatisch mit erfasst werden. Denn eine Unterscheidung, ob ein Ausländer oder ein Bundesbürger gerade telefoniert, ist nach allgemeiner Übereinstimmung nicht nur von IT-Experten technisch unmöglich.

Lassen wir für einen Moment die Sachverständigen sprechen. Für Matthias Bäcker vom Institut für Technologie in Karlsruhe ist, wie er bei der Anhörung ausführte, die Grundannahme des angepassten BND-Gesetzes, ausländische Bürger könnten gegenüber Bundesbürgern rechtlich schlechter gestellt werden und gegen Abhöraktivitäten weniger geschützt sein, falsch und verfassungswidrig.

Der Politologe Thorsten Wetzling von der Stiftung Neue Verantwortung befand die Kontrolle des BND als zu schwach. Der Dienst werde nach wie vor ein Eigenleben führen und das Risiko bergen, diplomatischen und strategischen Flurschaden anzurichten. Sein bedenkenswerter Vorschlag: Parlamentsvertreter sollten jederzeit Zutritt zu den Diensträumen des BND sowie Zugriff auf dessen erhobene Daten haben.

Heinrich Amadeus Wolff von der Universität Bayreuth bemängelte einen Konstruktionsfehler im gleichzeitig geplanten BND-Kontrollgremium, genannt "Unabhängiges Gremium": Dessen Mitglieder sollen nämlich von der Regierung und nicht vom Parlament bestellt werden, auf gut Deutsch: Der zu Kontrollierende sucht sich seine Kontrolleure selber aus. Worin die Kontrollrechte des geheim arbeitenden Gremiums tatsächlich bestehen, weiß allerdings niemand.

Einen Geheimdienst demokratisch zu kontrollieren, läuft auf seine Abschaffung hinaus

Geheimdienst-Freiheiten versus Geheimdienst-Kontrolle - um diese Grundentscheidung geht es letztendlich, mit allen Konsequenzen. Sprich: Einen Geheimdienst demokratisch zu kontrollieren, läuft auf seine Abschaffung hinaus. Bei zu viel Transparenz stirbt er den Lichttod.

Einen Dienst umgekehrt aber um jeden Preis behalten zu wollen, bedeutet, einen rechtlosen Zustand zu akzeptieren, der der Demokratie entzogen ist, wo die Demokratie ihrerseits abgeschafft ist. Ein bisschen Kontrolle heißt keine Kontrolle. Geheimdienste und Demokratie sind dauerhaft nicht kompatibel.

Auch Kurt Graulich, Ex-Richter am Bundesverwaltungsgericht, sieht dieses Dilemma. Er versuchte einen Spagat mittels der Formel, das Gesetz stelle eine "Art pragmatisches Notprogramm" dar. Er meint damit, der Gesetzgeber könne dem Nachrichtendienst lediglich Voraussetzungen für sein Handeln benennen, aber nicht alles festlegen und kontrollieren. Eine Position, die in Kauf nimmt, dass ein Land sich seinem eigenen Geheimdienst ausliefert.