Beweissicherung von Sexting-Fotos führt zu Verurteilung wegen Kinderpornographie

Grafik: TP

Ein 57-Jähriger, dem die Behörden zu lasch darauf reagierten, dass seine Tochter mit 15 Jahren Nacktfotos mit ihrem Freund austauschte, wird nun acht Jahre lang als Sexualstraftäter geführt

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Ein Bezirksgericht im australischen Sidney hat den 57-jährigen Ashan O. des Besitzes von Kinderpornographie für schuldig befunden, weil er vor drei Jahren mit der Reaktion der Schule und der Polizei auf Sexting-Fotos seiner Stieftochter nicht zufrieden war und insgesamt 18 Bilder nicht löschte, sondern zur Beweissicherung auf einem Computer und einem USB-Stick speicherte. Davon, dass er dies alleine zur Beweissicherung machte, war zwar auch die Richterin Jane Patrick überzeugt - sie verurteilte den Mann aber trotzdem zu einer Bewährungsstrafe in Höhe von einem Jahr Gefängnis, weil das Verbot keine sexuellen oder kommerziellen Motive als Tatbestandsvoraussetzung nennt.

Der Richterin zufolge handelt es sich um einen "sehr ungewöhnlichen Fall", weil aus Altersgründen verbotene Bilder sexueller Natur "für gewöhnlich sexuell motiviert besessen werden", was hier nicht der Fall gewesen sei. "Sie", so Patrick an den Verurteilten gerichtet, "haben die Bilder behalten, weil sie sehr besorgt darüber waren, was damals geschah, und törichterweise entschieden, das sei der richtige Weg, damit umzugehen."

O. hatte die auf dem Mobiltelefon der damals 15-Jährigen entdeckten Bilder, die seine Stieftochter ihrem Freund geschickt hatte, der Polizei vorgelegt, wo man nach einer getrennten Befragung des Mädchens meinte, die Fotos seien einvernehmlich entstanden. Außerdem behauptet die Polizei, der 57-Jährige, der damit nicht zufrieden war, sei gewarnt worden, er könne sich strafbar machen, wenn er die Bilder nicht löscht. O. dagegen sagte vor Gericht aus, niemand habe ihm gesagt, dass die Bilder der 15-Jährigen nach australischem Recht als Kinderpornographie gälten und umgehend gelöscht werden müssten. Unstrittig ist, dass die Behörden danach eine Hausdurchsuchung bei O. anordneten und Computer und Speichermedien beschlagnahmten.

Für O. hat der Schuldspruch unter anderem zur Folge, dass er nun mindestens acht Jahre lang offiziell als registrierter Sexualstraftäter gilt, auch wenn seiner Tat kein Triebmotiv zugrunde lag. Registrierte Sexualstraftäter dürfen in Australien nicht nur nicht mit Kindern arbeiten, sondern müssen auch alle Reisen, die länger als ein Wochenende dauern, bei der Polizei melden und den Behörden auf Wunsch Zugang zu ihren Computern gewähren und ihnen Login-Daten und Passwörter aushändigen.

Sexualstraftäter-Datenbanken enthalten nicht nur Triebtäter, sondern auch ganz normale Teenager

Der Fall belebte nicht nur in australischen Medien und Foren die Debatte, ob die Tatbestände, die zur Aufnahme in Sexualstraftäter-Datenbanken führen, nicht unangemessen weit gefasst sind: Das US-Magazin Reason sieht hier beispielsweise Parallelen zum Betäubungsmittelrecht im 20. Jahrhundert, das mehr angerichtet als geschützt habe.

Auf den Eifer, zufällig entdeckte verbotene Pornografie den Behörden zu melden, dürfte sich die international diskutierte Entscheidung eher bremsend auswirken. Auch deshalb, weil die Polizei des australischen Bundesstaates Victoria dem Sidney Morning Herald sagte, es gebe viele Leute, die sich nicht bewusst wären, dass sie sich strafbar machen können, wenn sie solche Bilder speichern oder versenden. Britische Rechtsexperten äußerten sich in der Sun ähnlich.

In England wurde im letzten Jahr ein damals 14-jähriger Schüler als Sexualstraftäter registriert, weil er in seinem Schlafzimmer ein Nackt-Selfie von sich angefertigt und an eine Mitschülerin verschickt hat. Da er zum Verschicken Snapchat nutzte, glaubte der Schüler, dass sein Nacktselfie sich nach zehn Sekunden selbst löschen und nicht in fremde Hände gelangen würde. Damit lag er falsch: Das Bild und Erzählungen darüber machten in der Schule die Runde - weshalb sich der Registrierte als eigentliches Opfer seiner Tat fühlte. Als Opfer, das faktisch bestraft wurde, während Täter, die die Bilder weiter austauschten, straffrei ausgingen, weil die Schule argumentierte, sie dürfe ihre Mobiltelefone nicht durchsuchen (vgl. Sexualstraftäter wegen Nackt-Selfie?).

In den USA landen sogar viele Teenager in Sexualstraftäter-Datenbanken, die gar keine Sexting-Fotos machten, sondern nichts anderes als das, was ihnen sowohl die populäre Kultur als der ganz normale (und keineswegs pädophile) Geschlechtstrieb vorgeben. Der ehemalige Richter William Buhl sagte dem Fernsehsender CNN dazu 2015, wenn man die aktuelle Rechtslage konsequent umsetzen würde, dann müsste man 30 bis 40 Prozent der US-Schüler von den High Schools nehmen und in Gefängnisse stecken.

Auf die Rechtslage hat sich dieser Befund bislang ebenso wenig ausgewirkt wie ein 2013 erschienener Bericht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch. Die konnte damals keine Hinweise darauf finden, dass Kindern besser geschützt würden, wenn ganz normale Teenager mit echten Triebtätern in eine Datenbank gesteckt werden und dadurch erhebliche Nachteile bei der Arbeits- und Wohnungssuche erleiden.