Justizministerium: Entschädigungszahlungen für verurteilte Homosexuelle

Gesetzesentwurf will Männer rehabilitieren, die wegen des früheren Paragrafen 175 verurteilt wurden

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Homosexuelle, die aufgrund des berüchtigten, 1994 abgeschafften § 175 StGB verurteilt wurden, sollen laut einem Referentenentwurf des Justizministeriums rehabilitiert werden und Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Die Urteile sollen aufgehoben werden, berichtet die Tagesschau aus dem Gesetzes-Entwurf, welcher der ARD nach eigenen Angaben vorliegt. Betroffene sollen beim Bundesamt für Justiz Entschädigungen beantragen können und "3.000 Euro pro aufgehobenes Urteil" bekommen. Wurden sie zu Freiheitsstrafen verurteilt, so sollen sie darüber hinaus "1.500 Euro für jedes angefangene Jahr Freiheitsentziehung bekommen".

Es geht um Verurteilungen von Männern oder männlichen Jugendliche über 14 Jahren, die einvernehmlichen Sex miteinander hatten. Ausgeschlossen von der Rehabilitierung sind "unter anderem Verurteilungen wegen Handlungen, bei denen Gewalt angewendet wurde", ergänzt ein Bericht der Zeit.

Im Justizministerium rechnet man mit etwa 5.000 Anträgen auf Entschädigung in den kommenden fünf Jahren und etwa 30 Millionen Euro Kosten. Pro Fall werde mit durchschnittlich zwei Jahren Haft kalkuliert, so die Tagesschau. Bislang sei unklar, lässt der Bericht verstehen, ob die Union das Vorhaben unterstützt. Das werde sich "spätestens bei den Haushaltsaufstellungen am 10. November" zeigen.

Bislang haben sich vor allem Justizminister Maas von der SPD und Abgeordnete der Grünen in der Öffentlichkeit vernehmlich für die Rehabilitation eingesetzt. Den betroffenen Männern soll "der Strafmakel genommen werden, mit dem sie bisher wegen einer Verurteilung allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung leben mussten", wird aus Entwurf zitiert. Das früher geltende Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen sei "nach heutigem Verständnis in besonderem Maße grundrechtswidrig".

Angekündigt hatte Maas die Gesetzesinitiative bereits im Mai. Abgeordnete der Grünen drängten Anfang August darauf, einen Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung möglichst rasch auf den Weg zu bringen. Die Grünen-Bundestagsfraktion hatte einen eigenen Gesetzesentwurf ausgearbeitet.

Abgeschafft wurde der Paragraf 175 in Deutschland erst 1994. Sexuelle Handlungen unter Männern waren in der DDR bis 1968 strafbar, in der Bundesrepublik bis 1969.

Seit Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949 bis zur Abschaffung des Strafgesetzbuch-Artikels, der aus dem Deutschen Reich vom 15. Mai 1871 stammt, sollen allein auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik etwa 64.000 Männer nach Paragraf 175 und 175a des Strafgesetzbuches verurteilt worden sein, berichtet die Tagesschau. Die Zeit beruft sich auf Angaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und berichtet von 53.500 Männern, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung verfolgt und zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden.

Erwähnt wird, dass die Männer infolge der Verurteilungen oft ihren Arbeitsplatz und ihre Wohnung verloren, dazu kamen soziale Ausgrenzungen.

Da viele der Betroffenen mittlerweile gestorben sind, sieht der Justizminister zu einen vor, dass Verwandte oder andere Nahestehende einen Antrag auf Rehabilitierung stellen können, "wenn sie ein berechtigtes Interesse an der Feststellung einer Urteilsaufhebung haben".

Zum anderen ist an eine "Kollektiventschädigung" gedacht. Der Bund soll im kommenden Jahr etwa 500.000 Euro an die 2011 vom Justizministerium gegründete Bundesstiftung Magnus Hirschfeld überweisen. Diese hat zum Ziel, der gesellschaftlichen Diskriminierung von Personen mit einer nicht-heterosexuellen Orientierung entgegenzuwirken.