ARD und ZDF fordern jährliche Gebührenerhöhungen

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Rundfunkbeitrag soll zunächst auf 18,28 Euro steigen

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"Einer Beitrags-Verweigerin aus Brandenburg bleibt das TV-Programm im Gefängnis erspart", titelte der Branchendienst turi2.de gestern. Hintergrund der Meldung war, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) eine Haftanordnung zurückzog, worauf hin das Landgericht Potsdam eine zuvor verhängte sechsmonatige Beugehaft gegen den freiberuflichen Clown Kathrin W. aufhob. Bei dieser Beugehaft ging es um 309,26 Euro, die der RBB an Rundfunkgebühren für das Jahr 2013 haben wollte. Den Steuerzahler hätte das halbe Jahr Gefängnis bei einem Tagessatz von 146,87 Euro 26.803,77 Euro gekostet. Abgerundet. Auf Medienanfragen dazu wollte sich der RBB "aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht äußern".

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W., die nach eigenen Angaben am Existenzminimum lebt, Wohngeld bezieht und weder Fernseher noch Radio hat, wollte sich nach der Umstellung auf eine geräteunabhängige Haushaltspauschale von der Rundfunkgebühr befreien lassen, was abgelehnt wurde. Als sie eine vom RBB geforderte Vermögensauskunft verweigerte, wurde sie nach eigenen Angaben ins Schuldnerregister eingetragen und ihre Bank kündigte ihren Dispo-Kredit und zog ihre Kreditkarte ein.

Die Beugehaft, die der RBB in ihrem Fall erwirkte, hatte auch deshalb viel Aufmerksamkeit erregt, weil die ARD-Vorsitzende Karola Wille letzten Monat im Berliner Tagesspiegel in Aussicht gestellt hatte, dass die öffentlich-rechtlichen Sender nicht mehr auf dieses Instrument zurückgreifen, nachdem eine 61-tägige Haft für die Thüringer Beitragschuldnerin Sieglinde B. in Sozialen Medien breit diskutiert wurde und der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Fernsehens nicht unbedingt dienlich war. Dass das Problem viele Menschen interessiert, zeigt sich auch daran, dass der Inkassodienst von ARD und ZDF im letzten Jahr stolze 1,4 Millionen Fälle den Vollstreckungsbehörden übergab.

Verwaltungsgericht Frankfurt verhandelt über Barzahlung von Rundfunkgebühren

Am Montagvormittag verhandelt das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main einen anderen Rundfunkgebührenfall, der viel Aufmerksamkeit erregt: Eine Klage des Wirtschaftsjournalisten Norbert Häring, der darauf besteht, seinen Rundfunkbeitrag bar zu zahlen, was ihm der Hessische Rundfunk verweigert.

Häring, der vom bekannten Rechtsanwalt und libertären Politiker Carlos A. Gebauer vertreten wird, argumentiert unter anderem mit den Entscheidungen mehrerer Amtsgerichte, die zuließen, dass Bürger ihre Gebühren "bei Gericht rechtswirksam in bar hinterlegen" können, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern. Diese bar eingezahlten Beträge können sich die Rundfunkanstalten dann auszahlen lassen, was für sie jedoch aufwendiger ist, als das Einzugsverfahren.

Der Hessische Rundfunk führt Häring zufolge solcherart hinterlegte Beitragsschulden "immer noch als fällig auf" und soll in Bescheiden an "Betroffene, die über weniger Schutz durch Publizität verfügen", sogar versucht haben, "hinterlegte Beträge per Zwangsvollstreckung (nochmals) einzutreiben". Die Weigerung, Bargeld anzunehmen, begründet die Anstalt mit ihrer Satzung.

ARD will regelmäßige jährliche Erhöhungen des Rundfunkbeitrags - angefangen mit einer Steigerung auf 18,28 Euro

Obwohl die Umstellung auf die Haushaltspauschale, die nicht nur die Besitzer von Fernseh- und Radiogeräten zahlen müssen, ARD und ZDF seit 2013 erhebliche Mehreinnahmen bescheren, soll der Rundfunkbeitrag dem Willen der ARD-Chefin Wille nach nicht auf 17,20 Euro gesenkt, sondern erhöht werden - erst einmal auf 18,28 Euro und danach Jahr für Jahr an das Bruttoinlandsprodukt gekoppelt. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) stellte zu dieser Forderung "die Frage, was die Leistung einer Volkswirtschaft mit dem Rundfunkbeitrag zu tun hat" und beantwortete sie gleich selbst: "Den inneren Zusammenhang erkennen nur Intendanten".

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