EEG-Umlage wird langfristig sinken

DAPL (Dakota Access Pipeline): Bild: Tony Webster/CC BY-SA 2.0

Die Energie- und Klimawochenschau: Gesetzesneuerungen 2017, umweltschädliche Subventionen und Ölpipelines im US-Wahlkampf

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Über die Erhöhung der EEG-Umlage von 6,354 Cent pro Kilowattstunde auf 6,88 Cent zum 1. Januar 2017 ist bereits berichtet worden (Strompreis: "Verlogene Kostendebatte"), ebenso über Vorschläge des Bundesverbandes Erneuerbare Energien, diese Kosten künftig anders zu verteilen.

Folgt man nun einer Bewertung der Agora Energiewende, wird die EEG-Umlage ohnehin in einigen Jahren ihren Höhepunkt erreichen und danach wieder fallen: "Analog zur Entwicklung der Finanzierungskosten steigt die EEG-Umlage bis Anfang der 2020er-Jahre auf circa 7,7 Cent pro Kilowattstunde an. Infolge der sinkenden Vergütungszahlungen und der auslaufenden Förderung von Altanlagen sinkt die EEG-Umlage langfristig jedoch wieder deutlich ab und erreicht bis 2035 ein Niveau von rund 4,5 Cent pro Kilowattstunde."

Derzeit entfallen die höchsten Vergütungssätze auf die Offshore-Windenergie - von Geothermie und Biomasse abgesehen, die aber beim Zubau kaum eine Rolle spielen. Die Vergütungssätze für Onshore-Windenergie und Photovoltaik nehmen hingegen stetig ab. Die Agora Energiewende prognostiziert, dass die Kosten für Onshore von 9 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2015 auf 5,4 Cent im Jahr 2035 fallen werden, die Photovoltaik von 11,2 auf 8,5 Cent. Aber auch bei der zur Zeit noch teuren Offshore-Technik ist ein starker Rückgang von 19,7 auf 11,1 Cent zu erwarten.

Diese Zahlen sind Teil einer Gesamteinordnung der Gesetzesänderungen im Energiesektor, die wichtigsten davon das EEG 2017 und das Strommarktgesetz. Beim EEG 2017 findet in allen wichtigen Technologiebereichen ein Wechsel zu Ausschreibungen statt. Dabei wurden besondere Konditionen für Bürgerenergieprojekte beschlossen, die aber noch zeigen müssen, ob sie praxistauglich sind und Bürgerenergiegesellschaften auch weiterhin den Zugang zum Markt ermöglichen.

Interessant für die zukünftige Gestaltung des Energiesystems ist vor allem das Strommarktgesetz. Neu ist hier, dass das Netz nicht mehr bis zur möglichen Erzeugungsspitze ausgelegt werden muss, sondern die Kappung von Einspeisespitzen in Höhe von drei Prozent möglich ist. Erstmals gibt es auch regionale Einschränkungen beim Zubau von Onshore-Windkraftanlagen, wenn eine besondere Belastung der Übertragungsnetze vorliegt. Bis März 2017 muss die Bundesregierung die entsprechenden Gebiete festlegen. Zudem soll es möglich sein, überschüssigen Strom aus Erneuerbaren als Power-to-Heat in Kraftwärmekopplungsanlagen zu nutzen.

Für Teile der Stromwirtschaft habe sich die Hoffnung auf einen Kapazitätsmarkt zerschlagen. Stattdessen sollen am Strommarkt hohe Knappheitspreise ermöglicht werden, damit sich auch Investitionen in Anlagen lohnen, die nur wenige Stunden im Jahr laufen. Die Agora Energiewende rechnet in der Folge mit einer Marktkonsolidierung im Bereich konventioneller Kraftwerke, da es sich nicht lohnt, alle Überkapazitäten aufrecht zu erhalten. Ob die in Sicherheitsbereitschaft gehenden Braunkohlekraftwerke mit einer Kapazität von 2,7 Gigawatt jemals anspringen müssten, werde übrigens von Fachleuten bezweifelt. Die Reserve sei daher eher als eine klimapolitisch motivierte Stilllegungsprämie anzusehen.

Seine Klimaziele wird Deutschland bekanntermaßen wohl trotz dieses Instruments verfehlen, und zwar nicht nur im Jahr 2020, sondern auch darüber hinaus. Um bis zum Jahr 2050 eine Reduktion der Treibhausgasemissionen von 80 bis 95 Prozent zu erreichen, müssten die Sektoren Strom, Wärme und Verkehr viel stärker zusammen gedacht und außerdem nahezu vollständig dekarbonisiert werden, da die Emissionen in den Bereichen Landwirtschaft und Industrie noch schwieriger zu reduzieren seien. Auf die kommende Legislaturperiode würden daher wichtige energiepolitische Weichenstellungen entfallen.