Ungarische Regierung kriminalisiert Obdachlose

"Sie sollen nicht noch das Leben der Nicht-Obdachlosen erschweren."

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Blick nach Ungarn ist politisch ein Blick in die Finsternis. Die zwei größten Meldungen des heutigen Tages in der deutschsprachigen Zeitung Pester Lloyd lauten im Untertitel: "Premier Orbán bereitet Ungarn bei Parteitag auf 'Krieg gegen äußere und innere Feinde' vor" und "Lehrer in Ungarn müssen sich Parteilinie unterwerfen". Hierzulande ist es die Nachricht von der Kriminalisierung der Obdachlosen in Ungarn, die die Frage stellt: Wie ist das möglich in einem Land, das in seiner Verfassung die Rolle des Christentums für die Erhaltung der Nation deutlich herausstellt?

Der Eindruck ist, dass dies bloße Folklore ist, patriotische Tracht, ein fadenscheiniger Sonntagsanzug. Das Gesetz zum Platzverbot der Obdachlosen (Ungarische Regierung will Städte von Obdachlosen säubern) zeigt den unverhüllten politischen Geist des ungarischen Bürgerbundes, der mit 2/3-Mehrheit regierenden Partei Fidesz. Laut Beschreibung des zuständigen Staatssekretärs im Innenministerium, Károly Kontrát, "autorisiert es Kommunen, obdachloses Verhalten aus verschiedenen Teilen ihres Territoriums zu verbannen" - "im Interesse der Sicherheit, der öffentlichen Ordnung und der Volksgesundheit sowie zum Schutz der kulturellen Werte".

Kontrát betont, dass man mit diesem Gesetz nicht die Absicht habe, Menschen zu bestrafen. Man wolle sie nur dazu auffordern, dass jeder auf die Einhaltung der Regeln achten muss. Dem steht jedoch gegenüber, dass im Gesetz sehr wohl Strafen verankert sind. So berichtet die Tagesschau: "Verstöße können mit Arbeit für das Gemeinwohl oder einer Geldbuße geahndet werden. Wiederholungstätern droht eine Gefängnisstrafe."

Im Ermessen der Kommunen und der Polizei

Im Budapester Bezirk Rákosmente ist das Gesetz bereits geltendes Recht. Dort drohen bei "Zuwiderhandlung Bußgelder bis zu 150.000 Forint (500.- EUR), die freilich kein Obdachloser bezahlen kann und die mit Ersatzhaft abgegolten wird sowie eine Anzeige wegen Landfriedensbruchs".

Im landesweiten Gesetz heißt es, dass Obdachlose sich grundlegend nicht an Orten aufhalten dürfen, die zum ungarischen Weltkulturerbe gehören. Die anderen verbotenen Zonne bestimmen die Kommunen "nach eigenem Ermessen", ebenso liegt es in der politischen Gestaltungsfreiheit der Kommunen den Ordnungshütern Definitionen vorzugeben, was "obdachloses Benehmen" ist oder wie das "Verbot der Mitnahme von liegengelassenen Gegenständen" konkret ausgelegt wird.

Die Auslegung und die Spielräume, die Politik mit "bewusst kalkulierten Schwammigkeiten" sind, wie schon beim umstrittenen Mediengesetz, gelinde gesagt problematisch.

Premierminister Viktor Orban. Bild: Európa Pont. Lizenz: CC BY 2.0

Das ungarische Verfassungsgericht hat schon einmal einen Gesetzesvorschlag als verfassungswidrig erklärt, der in die gleiche Richtung ging. Ende letzten Jahres hatte die Fidesz-Regierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die "Nutzung öffentlichen Raumes für Wohnzwecke" bei "Geldstrafen oder Ersatzhaft (wegen der Geldknappheit der Betroffenen die Regel)" untersagt. Die Begründung:

Der reine Umstand, dass jemand im öffentlichen Raum lebt, beeinträchtigt nicht automatisch die Rechte anderer Menschen, verursacht nicht zwingend Schäden und gefährdet auch nicht per se die gewöhnliche Nutzbarkeit von öffentlichem Raum.

Verbotenes Gesetz in Verfassung verankert

Ministerpräsident Orban reagierte darauf mit der Erklärung, dass er das Gesetz durchdrücken wolle, wenn nötig auch über die Anpassung von gesetzlichen Regeln, eingeschlossen die Verfassung. Mit der 4.Verfassungsänderung machte Orban dann ernst. Die Kompetenzen und die Reichweite des Verfassungsgerichts wurden trickreich begrenzt.

Die Änderungen betreffen vor allem die Justiz. Unter anderem sieht die Novelle vor, dass das Verfassungsgericht vom Parlament beschlossene Grundgesetzänderungen künftig nur noch formal, nicht aber mehr inhaltlich prüfen darf. Auch dürfen sich die Richter fortan in ihren Entscheidungen nur noch auf Urteile berufen, die sie nach Inkrafttreten der neuen Verfassung vor 14 Monaten gefällt haben.

bpb

Die Verfassungsnovelle wurde formal so geschrieben, dass sie, wie Verfassungsrechtler Ulrich Hufeld in einem Interview äußerte, "allein noch keine Grundwerte beschneide". Doch merkte er an, dass der Gesetzgeber sich dadurch gegen die inhaltliche Kontrolle durch das oberste Gericht immunisieren könne.

Das Vorgehen Orbans in Sachen Obdachenlosengesetz war ganz einfach: Die Regierung verankerte es einfach in der Verfassung, durch eine Klausel. So heißt es in Artikel 8, Absatz 3:

Ein Gesetz oder ein örtliches Dekret können die Nutzung bestimmter öffentlicher Plätze zum Übernachten untersagen, um die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit, die öffentliche Gesundheit und die kulturellen Werte zu schützen.

Das Verbot des Obersten Gerichts ist damit hinfällig, dessen Begründung, ein Appell an die Rechte der Obdachlosen, sowieso.

Das Menschenbild

Ein Offizieller begründete das neue Gesetz damit, dass es dazu diene, "dass Obdachlose nicht noch das Leben der Nicht-Obdachlosen erschweren".

Durch ihre bloße Anwesenheit?

Laut Informationen der UN leben etwa 30.000 bis 35.000 Menschen in Ungarn auf der Straße. Die Regierung verspricht, dass man genügend Obdachlosenunterkünfte bereitstellen werde. Wer an Parolen glaubt, der glaubt auch das.