Tyrannei der Bürokratie

Die Region Hannover zwingt Hauseigentümer zum Abdecken von Dächern, weil die Farbe nicht passt

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Öffentliche Regulierung kann durchaus sinnvoll sein – zum Beispiel dann, wenn Banker daran gehindert werden, für höhere Boni Währungs- und Wirtschaftskrisen auszulösen. In vielen Bereichen gibt es jedoch Regulierung, deren Sinn fraglich ist. Das klassische Beispiel dafür ist das Baurecht, was ein letzte Woche vor dem Verwaltungsgericht Hannover gefälltes Urteil eindrucksvoll vor Augen führt.

Der Fall nahm seinen Anfang, als ein Mann aus dem verwaltungsrechtlich zur Stadt Pattensen gehörigen 1337-Einwohner-Dorf Hüpede sein Dach decken und dafür graue Pfannen verwenden wollte. Als er dazu einen Antrag bei der Baubehörde stellte, lehnte diese überraschend ab und verwies auf einen Bebauungsplan, der lediglich Rot- und Brauntöne vorsieht. Weil viele seiner Nachbarn graue Dachziegel haben, beschwerte sich der Hüpeder über die Entscheidung und weckte damit schlafende Hunde:

Die Bauaufsicht der Region Hannover entsandte nämlich Kontrolleure in die Gegend, die vor Ort zu dem Ergebnis kamen, dass es dort tatsächlich mehrere graue Dächer gibt. Als Reaktion darauf genehmigten sie jedoch nicht den Antrag, sondern verschickten Aufforderungen an Hauseigentümer, ihre Gebäude innerhalb von sechs Monaten neu decken zu lassen. Einer dieser Hauseigentümer war Nils M. Er zweifelte an der Rechtmäßigkeit, der (alleine in seinem Fall) etwa 20.000 Euro teuren Anordnung und zog vor das Verwaltungsgericht Hannover.

Dort begründeten die Vertreter der Stadt Pattensen die Farbregelung damit, dass der Stadtrat für das Baugebiet "eine gewisse Einheitlichkeit sicherstellen" und "die Neubauten an den alten Ortskern anpassen" wollte. M. setzte dagegen, dass auch viele der alten Gebäude dunkle Dächer hätten, was sich bei einem Ortstermin bestätigte. Er habe sich, so der Hausbesitzer, für seine Ziegelfarbe Anthrazit gerade deshalb entschieden, weil sie in der Ortschaft schon so häufig vertreten war.

Trotzdem entschied die vierte Kammer unter dem Vorsitz des Richters Ingo Behrens, dass M. die Farbe seines Hausdachs ändern lassen muss. Das Landesrecht, so ein Sprecher, erlaube es den niedersächsischen Kommunen nämlich "Vorschriften zu machen". Und zwar nicht nur Vorschriften, die Nachbarn schützen, sondern auch ästhetische.

Das M. beim Bau seines Hauses keine Kenntnis von der Farbvorschrift hatte, sahen die drei Berufsrichter und zwei Ehrenamtler nicht als entscheidungsmaßgeblich an. Sie zeigten sich der Auffassung, dass der Architekt die Vorschrift kennen hätte müssen und dass der Hauseigentümer deshalb eventuell einen Schadensersatzanspruch gegen ihn geltend machen könne.

Die Stadt Pattensen und die Region Hannover haben nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil angekündigt, auch andere Hausbesitzern zum Umdecken ihrer Häuser zu zwingen. Ob sie damit ein "einheitlicheres Ortsbild" herstellen, ist allerdings fraglich: Einer der potenziell Betroffenen hat bereits angekündigt, für diesen Fall sein Haus aus Trotz "giftgrün oder quietschgelb" zu streichen, weil dies der Bebauungsplan erlaube.

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