"Heer von Illegalen": Strafrichterin wegen Volksverhetzung angezeigt

Rechtsanwalt stellte Strafanzeige gegen Amtsrichterin in Eisenhüttenstadt und kritisiert "rassistische Propaganda"

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Eisenhüttenstadt, die Kleinstadt im Osten von Brandenburg, in der die "Zentrale Aufnahmestelle" ZAST der Region liegt, kam dieses Jahr mit mehreren Vorfällen in die Medien. Im Juli berichteten Fernseh-Reporter der Reihe "Report Mainz" über die Rechtsurteile einer Amtsrichterin, die in Prozessen von kurzer Dauer über die "illegalen Einreisen" Geflüchteter verhandelte und die Strafhaft anordnete. In ihren Rechtsurteilen nannte Richterin Heidemarie Petzoldt die Betreffenden "Asyl-Touristen", ein "Heer von Illegalen", das nach Deutschland komme, und unterstellte ihnen, sich "mit Straftaten den Lebensunterhalt" verdienen zu wollen. Dies wurde von Juristen scharf kritisiert. So wendete sich der Jurist Andreas Fischer-Lescano bereits im September in einem Interview gegen die Schnellverfahren und gegen die "zynischen" Formulierungen.

Am 23. Oktober stellte der Rechtsanwalt Volker Gerloff aus Berlin Strafanzeige gegen die Richterin am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung, Volksverhetzung und Beleidigung:

Eine Richterin, die in ihren Urteilen Flüchtlinge "Asyltouristen" nennt, die sich zu einem "Heer von Illegalen" formierten, um in Deutschland ihren "Lebensunterhalt durch Straftaten" zu sichern, ist für einen demokratischen Rechtsstaat untragbar. Eine Richterin, die behauptet, Asylanträge führten "in Ballungsgebieten immer mehr zu Spannungen", die sich "dann in der Regel durch weitere Straftaten entladen", betreibt rassistische Propaganda im Schnelldurchgang, statt Recht zu prüfen (Aktenzeichen 22 Ds 278 Js 18154/12, 183112; 22 Ds 270 Js 18152112, 184/12; 22 Ds 273 Js 15273/13, 138/13).

So heißt es in der Erklärung zu seiner Strafanzeige. Diese wird unterstützt vom Republikanischen Anwälte- und Anwältinnenverein RAV und von der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen VDJ. Die Richterin habe durch die Verhängung von Freiheitsstrafen im sogenannten Schnellverfahren das Recht gebeugt, begründete Gerloff. Eine so getätigte Verhängung von Freiheitsstrafen für die Asylsuchenden sei nur in krassen Ausnahmefällen zulässig, aber im Schnellverfahren und bei Ersttätern "rechtsstaatlich unmöglich".

Gerloff verweist in der öffentlichen Erklärung zu seiner Strafanzeige auch auf eine gefährliche Tendenz in den Begründungen der Richterin:

Im Übrigen sei der Text der Urteilsgründe so weit von juristischen Darlegungen entfernt, dass auch darin eine Beugung des Rechts erkannt werden müsse. Die von der Richterin erkannten Spannungen, die "weitere Straftaten" provozieren würden, seien als Volksverhetzung einzustufen. Die Richterin erkläre damit schließlich, dass eine gewalttätige Reaktion der deutschen Bevölkerung ("durch weitere Straftaten") auf das "Heer der Illegalen" logisch und geradezu zwangsläufig sei.

In diesem Zusammenhang sieht Gerloff "rassistische Propaganda" gegeben.

Die Betroffenen werden von der Bundespolizei dem Amtsgericht zugeführt; die Strafhaft wurde in den betreffenden Verfahren rasch verhängt, aber gemäß Gerloff dürfe dem Gericht nicht genügen, die Einreisen von Flüchtlingen über das Land Polen nach Deutschland als illegal festzustellen, wobei sich immer auf die Dublin-II-Regelung berufen wird.

Asylverfahren auch möglich, wenn ein Flüchtling aus einem Drittstaat nach Deutschland eingereist ist

"Petzoldt müsste als Amtsrichterin auch prüfen, ob hier ein neues Asylverfahren durchgeführt werden kann. Gerade das hat sie aber durchgehend abgelehnt zu tun. Etwa, wenn in dem anderen EU-Staat, über den die Geflüchteten einreisten, systemische Mängel bei Asylverfahren gegeben sind, dann würde die Genfer Flüchtlingskonvention gelten, und die Einreise wäre dann nicht strafbar", so Gerloff gegenüber Telepolis. In diesem Zusammenhang befindet er: "Diese Praxis der Verurteilungen beim Amtsgericht in Eisenhüttenstadt ist absurd."

Wer als "illegal eingereist" zu Haft verurteilt ist, wird in Eisenhüttenstadt auch im Abschiebegewahrsam arrestiert. Nach Gerloffs Einschätzung könnten nicht wenige Flüchtlinge, die so zu Strafhaft verurteilt wurden, zu einem Asylverfahren in Deutschland gelangen, "wenn sie nur irgendwie während der Haft Zugang zu einem Anwalt bekommen".

Gerloff erläutert gegenüber TP: "Es wird oft von deutschen Rechtsprechungen ein Automatismus vorausgesetzt, wonach die Dublin-II-Regelung gelte und Geflüchtete in sichere Drittstaaten, die berührt worden seien, zurückzuschieben seien. Das ist aber verkehrt, denn unter Umständen kann trotzdem ein Asylantrag in Deutschland berechtigt sein."

So führt er auch in seiner Strafanzeige eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus:

Dass die Durchführung eines Asylverfahrens nicht unmöglich ist, auch wenn eine Einreise inklusive formaler Asylantragstellung über Polen erfolgte, hätte der Beschuldigten bekannt sein müssen, da sie verpflichtet ist, die Rechtsordnung zu kennen und anzuwenden. So hat der EuGH entschieden, dass ein Mitgliedstaat auch dann ein ordentliches Asylverfahren unter Beachtung der AufnRL durchführen muss, wenn er wegen der Dublin-II-Regelungen von der Zuständigkeit eines anderen Staates ausgeht und diesen um Aufnahme gebeten hat (EuGH vom 27.09.2012 in der Rechtssache C-179/11).

In Eisenhüttenstadt befindet sich auch die Zentrale Erstaufnahmestelle ZAST der Region, in die Asylsuchende eingewiesen werden - mit der großen Sammelunterkunft (Kapazität 550 Plätze), in der zurzeit mehr als siebenhundert Personen untergebracht sind, sowie einem Abschiebegefängnis auf dem gleichen Gelände.

Ausgerechnet in Eisenhüttenstadt, wo das Land seit dem Sommer Sanierungsschritte in der Flüchtlingsverwaltung plant und wo Flüchtlingsinitiativen für mehr Versorgung und weniger Isolation demonstrierten, stellte der Berliner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) am 7. Oktober sein Buch "Neukölln ist überall" vor. Eingeladen war er in einer Talk-Moderation im Feuerwehrmuseum und unterstrich - sehr worteifrig, wie die Presse vermerkte - seine These, dass mehr Kontrollinstrumente gegenüber Geldleistungsempfängern und speziell gegenüber Einwanderern notwendig seien.

Mit der Betonung "Einwanderer haben auch Pflichten", ritt er einen erzieherisch-politischen Diskurs. Letztlich handelte es sich um eine rechtspopulistische Veranstaltung, was die Priorität Buschkowskys deutlich machte: Er fasste die, die er im Gespräch dann auch "Ausländer" nannte, mit Misstrauen ins Auge, anstatt zu skandalisieren, dass die örtliche NPD im August beantragt hatte, vor der Sammelunterkunft von Eisenhüttenstadt zu demonstrieren.

Als Politiker war ihm der lokale Bedeutungszusammenhang der Ereignisse in und vor der Sammelunterkunft sicherlich bewusst, doch interessierte ihn im Vortrag nicht, um die Verantwortung der Landkreise für Flüchtlingsaufnahme zu werben oder gar um Verständnis für die Lebensverhältnisse von Flüchtlingen. Es ging in seiner Veranstaltung deutlich um Ausgrenzung der Einwanderergruppen, gegenüber denen er ein rassistisches "Wir" formulierte: "Wir sind Schrumpfgermanen." Die Veranstaltung warf ein deutliches Licht auf Buschkowsky selbst.

Überbelegung der Sammelunterkunft

Die Einrichtungen der Flüchtlingsverwaltung sollen seit Beschluss vom August saniert werden; der Anstoß zur "Verwaltungsmodernisierung" kam von einer Arbeitsgruppe im brandenburgischen Innenministerium. Dass die Sammelunterkunft seit langem überbelegt wird, trage zur schwierigen Situation bei, heißt es seitens der Politik. Dass die medizinische und psychologische Betreuung für die Flüchtlinge dort aber mangelhaft sei, hatte der Flüchtlingsrat Brandenburg schon vor Jahren kritisiert.

So warf der Suizid des Geflüchteten Jumaa Asu in der Sammelunterkunft im Mai dieses Jahres Fragen auf, was die Versorgungslage betrifft. Der 23-jährige Mann aus dem Tschad litt wahrscheinlich unter psychischen Belastungen und soll noch kurz zuvor eine psychologische Beratungsstelle aufgesucht haben. Auch soll er erlebt haben, dass ihn Rechtsextreme im Ort bedrohten. Damit kam die Erstaufnahmeeinrichtung in die Medienberichte und demonstrierten Flüchtlingsinitiativen am Ort.

Im Prüfbericht des Innenministeriums stellte man jetzt "erheblichen Sanierungsbedarf" bei der gesamten Liegenschaft mit Sammelunterkunft und Abschiebegefängnis fest. Innenstaatssekretär Rudolf Zeeb äußerte in einer Erklärung der Staatskanzlei Brandenburg, die Situation sei "wegen der sehr starken Belegung prekär". Auch wolle man sich wieder mehr für eine Verteilung von Geflüchteten auf die Landkreise einsetzen.

Dass in diesem Zusammenhang Asylsuchende aus der Unterkunft in Eisenhüttenstadt auch in das Gebäude des geplanten Asylgewahrsams am Berlin-Brandenburger Großflughafen BER überwiesen wurden, dürfte für diese jedoch keine strukturelle Erleichterung bringen: Der Asylgewahrsam befindet sich abseits von bewohnten Gegenden. Im Juli hatten elf Geflüchtete in der Abschiebehaft einen Hungerstreik geführt und die Bearbeitung ihrer Asylanträge und die Aussetzung der Haft gefordert.