Drohnen-Teststrecke in Bayern bleibt noch geschlossen

Die Bundesregierung bestätigt, dass über bayerischen Dörfern für den ferngesteuerten Krieg geübt wird. Bewaffnungsfähige Drohnen der US-Streitkräfte dürfen aber weiterhin nicht zwischen einzelnen Standorten verkehren

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Nach Angaben des Verteidigungsministeriums dürfen keine Drohnen außerhalb von US-Basen geflogen werden. Dies teilte der Parlamentarische Staatssekretär Christian Schmidt auf eine Kleine Anfrage der bayerischen Abgeordneten Eva Bulling-Schröter mit. Demnach hat die Bundesregierung noch keine Genehmigung für Flüge der Kategorie 2 erteilt. Dadurch wäre es möglich, unbemannte Luftfahrzeuge in Bayern auch außerhalb permanent gesperrter Lufträume zu betreiben.

Eine der in Hohenfels stationierten MQ-5B Hunterdrohnen. Bild: 7th U.S. Army JMTC

Die USA haben von der Bundeswehr bereits 2005 eine offizielle Zulassung für den Betrieb von 57 Aufklärungsdrohnen erhalten. Es handelt sich dabei um die Typen "Raven", "Hunter" und "Shadow". Zugestanden wurden Flüge der Kategorie 1, also lediglich in gesperrten Lufträumen. Die Drohnen sind auf US-Basen in Bamberg, Hohenfels, Vilseck, Grafenwöhr und Illesheim stationiert.

Die US-Streitkräfte hatten beantragt, einen Korridor zwischen Grafenwöhr und Hohenfels einzurichten. Dort sollten die größeren Drohnen des Typs "Hunter" verkehren (US-Army-Drohnen über Bayern). Angeblich würden dadurch umständliche Montagen und Demontagen der Drohne vermieden. Bislang wird die "Hunter" regelmäßig in ihre Einzelteile zerlegt und auf der Straße zwischen den Truppenübungsplätzen hin und her kutschiert. Ursprünglich sollten die Flüge im Oktober beginnen. Worin die Verzögerung begründet ist, erklärt der Staatssekretär nicht. Ein US-Sprecher hatte zunächst behauptet, ursächlich sei schlechtes Wetter.

Parlamentarische Kontrolle nicht möglich

Die Bevölkerung wurde von den geplanten Trainingsflügen zunächst nicht unterrichtet, Details kamen erst über eine parlamentarische Anfrage und einen Artikel bei Telepolis ans Licht (US-Drohnen erhalten Zulassung für den deutschen Luftraum). Daraufhin hatten bayerische Landtagsabgeordnete der SPD und der CSU weitere Aufklärung verlangt, jedoch nur unzureichend erhalten. Um die Bevölkerung milde zu stimmen, wurde ein Tag der Offenen Tür auf der Drohnen-Basis anberaumt und Bürgermeister, Polizei, Feuerwehr und Medien eingeladen. Sollte die Genehmigung bald erteilt werden, verspricht die Bundesregierung die zuständigen Landratsämter diesmal "zeitgerecht vor Aufnahme des Flugbetriebs" zu informieren.

Laut dem Verteidigungsministerium operiert die "Hunter" in einem Höhenspektrum von 600 bis 7.000 Metern. Die Höchstgeschwindigkeit liege bei 220 km/h, Übungsflüge würden aber mit 110 bis 150 km/h durchgeführt. Bekräftigt wird, dass in Bayern für den Krieg geübt wird: Der Flugbetrieb diene "der Aus- und Weiterbildung sowie der Inübunghaltung" der in Grafenwöhr stationierten US-Streitkräfte. Ziel sei ihre Vorbereitung auf "Verwendungen in Einsatzgebieten".

Die "Hunter" kann als Aufklärungsdrohne oder auch mit Bewaffnung in die Luft steigen. Auch dies wird von der Bundesregierung bestätigt: Die Drohne sei "nach Herstellerangaben flexibel in unterschiedlichen Rollen einsetzbar". Über den Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels würde aber nur zu "optischen Aufklärungszwecken mittels Kamera" trainiert. In Deutschland ist der Transport von Raketen also untersagt. Bislang hat sich aber niemand danach erkundigt, ob auch der Flug mit Dummies, also nicht mit Sprengstoff ausgestatteter Übungsmunition, untersagt ist.

Eine parlamentarische Kontrolle der Aktivitäten ist nicht möglich. Die Bundesregierung verlässt sich ganz auf das Versprechen der US-Streitkräfte, lediglich optische Sensorik einzurüsten. Denn sollten die Drohnen zur Aufklärung im elektromagnetischen Spektrum (die sogenannte "signalerfassende Aufklärung") operieren, würden Belange des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz) berührt. Im Falle deutscher Drohnen müsste hierfür die parlamentarische G 10-Kommission eingeschaltet werden. Jedoch gesteht die Bundesregierung ein, dass ausländische Behörden und Streitkräfte in Deutschland nicht ihrer Kontrolle unterliegen. Immerhin durfte die G 10-Kommission Fragen einreichen, die allerdings nicht vom US-Militär, sondern dem Verteidigungsministerium beantwortet wurden.

"Euro Hawk" flog im gleichen Luftbeschränkungsgebiet

Die noch zu genehmigenden Flüge durch den Verbindungskorridor werden durch die militärische Flugsicherung und den Ensatzführungsdienst der Bundeswehr evaluiert. Auch die Deutsche Flugsicherung soll eingebunden werden. Dabei geht es jedoch lediglich "flugbetriebliche Aspekte", betont das Verteidigungsministerium. Von Interesse sei etwa die Auswirkung der Flüge "auf die umgebende militärische Luftraumstruktur".

Der Korridor wird in einem bereits bestehenden Luftbeschränkungsgebiet eingerichtet. Es trägt die Bezeichnung "Frankenalb 1", codiert als "ED-R 210". "Frankenalb 1" ist ein sogenannter "Temporary Reserved Airspace", also ein zeitweilig für die übrige Luftfahrt gesperrter Luftraum. Das erklärt wohl, warum die Flüge der US-Drohnen zunächst nur für sechs Monate genehmigt werden sollen.

Auch die Flüge der Bundeswehr-Drohne "Euro Hawk" fanden in einem nahe gelegenen Luftbeschränkungsgebiet statt. Nach seinen zahlreichen Starts in Manching kreuzte die nun für immer gegroundete Riesendrohne die Beschränkungsgebiete "Frankenalb 2" sowie den Übungsplatz Siegenburg, wo die US-Armee Boden-Luft-Schießtrainings durchführt.

Das vom "Euro Hawk" durchflogene Gebiet bei Ingolstadt trägt die Kennung "ED-R 137"1 und wird ebenfalls seit längerem für Drohnen-Tests genutzt. Unter anderem hatte das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung das Forschungsprojekt "Validierung von UAS zur Integration in den Luftraum" (VUSIL) gefördert, das schon 2008 die Integration von Drohnen in den Luftraum außerhalb von Flugbeschränkungsgebieten, also im nicht gesperrten Luftraum, untersuchte (Drohnen: Deutsche Polizisten als Luftfahrzeugfernführer). Im Gegensatz zu den Flügen der US-Drohnen war damals allerdings noch keine Kritik laut geworden.

Sollte übrigens eine der US-Drohnen abstürzen, haften die USA auf der Grundlage des NATO-Truppenstatuts und eines Zusatzabkommens. Auch dies erfuhr die Abgeordnete Bulling-Schröter vom zuständigen Staatssekretär. Die Regulierung von Schäden würde jedoch von der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die zuständige Behörde wäre die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.