"Eine Weltpremiere, ein Sieg der Rechteinhaber über Streaming-Seiten"

Frankreich: Gericht verpflichtet Internetprovider und Suchmaschinen dazu, Zugänge zu Streaming-Webseiten zu sperren oder sie aus dem Suchindex zu verbannen

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Die Rechteinhaber des französischen cinéma lieben Streaming-Websiten nicht. Vor zwei Jahren haben sie den Kampf gegen Allostreaming.com und Co vor Gericht gezogen (Konzertierte Aktion gegen Streaming-Sites). Ein aktuelles Urteil des Tribunal de Grande Instance de Paris stellt sich nun auf ihre Seite. Es verlangt von Internetprovidern, den Zugang zu den Streamingseiten zu sperren, und von Suchmaschinen, Google, Yahoo, etc.., sie aus dem Suchindex zu nehmen.

Die Rechteinhaber und -Verwerter traten organisiert an, vor Gericht vertreten durch die Association des producteurs de cinéma (APC), die Vereinigung der Filmverleiher, la Fédération nationale des distributeurs de films (FNDF), und schließlich durch das Syndicat de l'édition vidéo numérique (SEVN), die allesamt schon länger an der "Anti-Piraterie-Front" kämpfen. Neu dazu kamen: die Union des producteurs de films (UPF) und das Syndicat des producteurs indépendants (SPI).

Ihr Gegner wurde 2011 in einer Galaxie zusammengefasst: die Gallaxie Allo. Dazu gehörten Allostreaming.com, Alloshowtv.com, Alloshare.com und Allomovies.com.. Mittlerweile sind ein paar "Sterne" weggefallen und neue hinzugekommen. Im Urteil des Gerichts wurden erwähnt: Allostreaming, Alloshowtv, Fifostream et Dpstream sowie ihre "Deklinationen" - ein Verweis darauf, wie einfallsreich und quicklebendig die Streaming-Szene ist. So wollte das französische Kino auch immer sein. Da funktionieren bestimmte Anschlüsse mit der Realität nicht mehr.

Für das Gericht in Paris steht fest: Die Vertreter der Filmwirtschaft hätten überzeugend darlegen können, dass sich AlloStreaming, wie seine "Beugungen" in den anderen Fällen, "vollkommen oder quasi komplett" an die Wiedergabe von audivisionellen Inhalten, die immaterielle Schutzrechte verletzen, zweckgebunden sei. Aus dieser Feststellung heraus verfügt das Gericht in seiner Entscheidung, dass die Internetprovider Orange, Bouygues Télécom, Numéricable, Free, SFR und Darty Télécom den Zugang zu oben genannten Streaming-Seiten sperren.

Die Suchmaschinen von Google, Microsoft, Yahoo! und Orange sollen laut Gericht alle nützlichen Mittel ergreifen, um die genannten Seiten aus ihren Suchindizes zu streichen. Auf den Seiten der Suchmaschinen soll auf Fragen nach den genannten Streaming-Seiten "keine Antwort und kein Ergebnis erscheinen, das auf eine dieser Seiten verweist".

Die dazu nötigen Maßnahmen sollen gemäß Gericht unverzüglich umgesetzt werden, spätestens innerhalb eines Jahres. Von finanzielle Zwangsmaßnahmen sieht man zunächst ab, mit Verweis darauf, dass das Gericht jederzeit bei Schwierigkeiten oder Nichteinhaltung der Maßnahmen angerufen werden könnte.

Geld für Provider und Suchmaschinen von den Rechteinhabern

Google habe noch nicht reagiert, heißt es. Orange sei zufrieden. Den Internetprovidern wie auch den Suchmaschinen könnte das Urteil einiges Geld in die Kassen bringen, wird von kritischen Webseiten angemerkt, denn das Gericht habe verfügt, dass die Rechteinhaber- bzw. verwerter für den Aufwand der Provider und Suchmaschinen finanziell aufkommen müssen.

Die Vertreter der Filmindustrie jubeln. Damit sei eine entscheidende Etappe im Kampf gegen Verletzungen von Urheberrechten gewonnen, eine Weltpremiere sei das Urteil, weil Provider und Suchmaschinen zur Kooperation verpflichtet werden, zitiert sie Le Monde.

Kritiker: Verstärkte Zensurmöglichkeiten; nicht mit der Wirklichkeit verbunden

Ein Sieg? Das kann man freilich auch anders sehen. Die kritischen Beobachter der Website Quadrature du Net verweisen, dass mit der verordneten Kooperation zwischen Rechteinhabern-/verwertern und Providern der Lobbyarbeit der Rücken gestärkt wird mit Möglichkeiten, die Zensur und Filter zu alltäglichen Instrumenten machen.

Andere rücken die Schwierigkeiten in den Mittelpunkt, welche die Rechteverwerter weiterhin mit der Wirklichkeit des Streamingphänomens haben werden.

Es gebe für findige Filmliebhaber genügend Adressen im Netz, die vom Pariser Gericht nicht verboten wurden, weil dies auch gar nicht möglich sei, erwähnt werden als Beispiel bekannte russische Seiten, wo man alle Filme fände, dank Google Translator et al. sei die Recherche nicht allzuschwer. Verwiesen wird zudem auf Mirrorseiten, die solche Maßnahmen, wie sie das Gericht vorschlägt, umgehen.

Das eigentliche Problem werde nicht angegangen und das hänge mit dem Angebot der Rechteinhaber und -verwerter zusammen. Das ist - wie tatsächlich auch jeder, der sich zuhause Film anschauen will, jederzeit feststellen kann - sehr dürftig. Es hinke der Zeit hinterher und korrespondiere nicht mit der Wirklichkeit der Bedürfnisse der Film-und Serienseher. Die Streaming-Seiten seien auch da schneller.

Das zeige sich im Übrigen auch am Verhalten der Werbung, die längst auch dort Geld hineinsteckt, wo viele an Film Interessierte zusammenfinden. Die Streaming-Seiten würden sich dadurch finanzieren.