Vorbild Norwegen

Bundesrat beschließt Parkprivilegien für Elektromobile und Hybridautos

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Norwegen verfügt nicht nur über beachtliche Öl- und Gasvorräte vor seiner Küste, sondern auch über so viele Berge und Flüsse, dass Wasserkraftwerke fast den kompletten Strom des Landes erzeugen. Diese Wasserkraftwerke laufen weiter, wenn die Erdöl- und Erdgasvorräte zur Neige gehen. Deshalb setzt das Land verkehrspolitisch ganz auf Elektromobilität.

In den letzten drei Monaten lagen bei den neu zugelassenen PKW-Modellen in Norwegen jeweils Elektroautos an erster Stelle: Im September der Tesla S und im Oktober und November der Nissan Leaf. Der Deutsch-Norwegischen Handelskammer zufolge haben in den nächsten Monaten der VW E-Up (der derzeit auf Platz 9 liegt) und der BMW i3 gute Verkaufschancen. Das liegt auch daran, dass es mittlerweile eine ganze Reihe von Vergünstigungen für diese Fahrzeuge gibt, die durch ihre EL-Kennzeichen für jeden Polizisten und jede Überwachungskamera leicht erkennbar sind. Die Elektromobile dürfen die Busspuren benutzen und kommen so zu Stoßzeiten deutlich schneller durch den Stadtverkehr. Am Zielort angekommen können sie kostenlos parken. Wenn der Parkplatz eine Autosteckdose hat, dann haben sie dort die Möglichkeit, ihre Batterie kostenlos aufzuladen.

Elektroauto Tesla S. Foto: Tesla Motors Inc.

Darüber hinaus sind Elektroautos von der Straßenmaut, der Zulassungsgebühr, der KfZ-Umsatz- und Umweltsteuer sowie von der 25-prozentigen regulären Mehrwertsteuer und vom Einfuhrzoll befreit. Wer sie zum Pendeln oder für geschäftliche Zwecke nutzt, der darf zudem eine deutlich höhere Kilometerpauschale ansetzen. Diese Steuervergünstigungen sollen mindestens bis 2017 gelten. Bis dahin hofft die Regierung, dass die Aufladeinfrastruktur so ausgebaut ist und dass sich die Fahrzeuge so etabliert haben, dass ihr Verkauf auch ohne Subventionen weiter zunimmt.

Obwohl Deutschland (anders als Norwegen) einen Großteil seines Stroms mit importierter Kohle und importiertem Gas herstellt, will man auch hierzulande den Anteil der Elektrofahrzeuge durch staatliche Eingriffe nach norwegischem Vorbild erhöhen: Am Freitag beschloss die SPD-dominierte Bundesratsmehrheit auf einen Antrag der Hansestadt Hamburg hin einen Gesetzentwurf, der vorsieht, dass "Parkvorrechte" und "Parkgebührenbefreiungen" für Elektro- und Hybridfahrzeuge in das Straßenverkehrsgesetz aufgenommen werden.

Nun muss die Bundesregierung bis spätestens 10. Januar 2014 zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen und ihn dann dem Bundestag vorlegen. Da bis dahin wahrscheinlich eine große Koalition aus Union und SPD regiert, gehen Beobachter von einer eher positiven Behandlung der Initiative aus. Gleiches gilt für einen ebenfalls am Freitag gefassten Entschluss der Länderkammer, der die Bundesregierung auffordert, "zeitnah ein Konzept für eine eindeutige Kennzeichnung von Fahrzeugen mit besonders geringem CO2- und Schadstoffausstoß mittels Plaketten vorzulegen". Durch diese Plaketten sollen deutsche Polizisten und Überwachungssysteme "besonders emissionsarme Kraftfahrzeuge" ähnlich leicht erkennen wie in Norwegen. Auf Grundlage dieser leichteren Erkennbarkeit sollen dann die Befreiungen von Parkgebühren und andere Privilegien schnell und reibungslos umgesetzt werden.

In Foren ist das Echo auf diesen Vorstoß bislang geteilt: Viele Verkehrsteilnehmer befürchten eine "Verquotung" von Parkplätzen. Aber auch E-Auto-Fahrer sind mit der angekündigten Maßnahme nicht hundertprozentig zufrieden und bemängeln beispielsweise, dass es sinnvoller wäre, Tiefgaragenstellplatznutzern ein Recht auf die Installation einer Ladesteckdose zu gewähren, die bislang von der Gnade von Hausmeistern, Hausverwaltungen, Eigentümerversammlungen und Behörden abhängt.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.