Bis 2018 Ende der EEG-Vergütung für PV und 200 TWh Strom aus Erneuerbaren

Die Energie- und Klimawochenschau: Haushaltsabgabe für fiktive Smart-Meter, Strompreiserhöhungen für Festpreiskunden aber endlich auch neue Vermarktungsmodelle für Ökostrom

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Gehen die Installationszahlen in Deutschland so weiter, dann liefern die Erneuerbaren in 5 Jahren 30 Prozent des Strom, gleichzeitig fällt dann die Photovoltaik als erste Erzeugerform aus der Einspeisevergütung, ein großer Erfolg für das EEG als Inkubator der regenerativen Energieversorgung.

Bild: M. Brake

Zubau bleibt im Korridor, aber Halbierung gegenüber den "Panikjahren"

Am Montag hat der EU-Ministerrat entschieden, dass ab dem 6. Dezember, also kommenden Freitag, dauerhaft ein Sonderzoll auf importierte Solarmodule aus China aufgeschlagen wird. Ausgenommen werden sollen nur solche chinesischen Exporteure, die "kooperieren", will heißen, die ihre Preisgestaltung und anteilige staatliche Subventionen offenlegen. Fragwürdig ist das Ganze, weil doch auf der anderen Seite die Deindustriealisierung Europas zum Beispiel in der Textil- und Elektronikbranche als gewünschte Globalisierung und als Freihandel immer wieder beschworen wird.

Andererseits steckte die Politik gerade in die großen Modulproduktionsanlagen viel Steuergeld, sie sollten neue Arbeitsplätze in den postsozialistischen Industriebrachen schaffen. Und vielleicht sollen sie gerade deshalb jetzt durch die Zölle vor der Schließung bewahrt werden. Fraglich ist allerdings, ob die PV-Schutzzölle überhaupt notwendig sind. Denn trotz blumiger Namen wie dem des sächsischen "Solar Valley" waren schon immer die wenigsten Menschen in der Modulproduktion selbst tätig, sondern viel mehr in der technischen Entwicklung, der Anlagenplanung und -montage.

Und wie die aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur zeigen, geht die Neuinstallation von PV-Leistung nämlich auch so weiter. Im Oktober 2013 lag der Zubau bei 225,96 MW. In den ersten zehn Monaten des Jahres gingen 2,92 GW neu ans Netz, hochgerechnet dürfte der Zubau damit dieses Jahr bei 3,5 GW liegen.

Gegenüber den "Panikjahren" 2010 (mit 7,38 GW), 2011 (mit 7,49 GW) und 2012 mit 7,60 GW neuen PV-Anlagen ist das mehr als eine Halbierung. Der Zubau liegt jetzt genau im vom EEG festgeschriebenen Korridor bei 2,5 bis 3,5 Gigawatt pro Jahr. Würde dieser überschritten fielen die monatlichen Kürzungen der Solarstromvergütung noch heftiger aus.

Für die EEG-Umlage, die im Moment bei 6,24 Cent pro kWh liegt, bedeutet der aktuelle Zubau eine Erhöhung der Umlage um 0,95 Cent pro Kilowattstunde im nächsten Jahr und für 2015 dann eine Umlage zwischen 5,85 und 6,86 Cent/kWh. Das ergibt die EEG-Mittelfristprognose der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber. Da die Höhe der EEG-Umlage bekanntermaßen nicht die Kosten des Solarstroms beziffert, sondern ganz einfach ein Instrument ist, um die sinkenden Börsenstrompreise für fossil und atomar erzeugten Strom zu kompensieren, erwarten die Gutachter, dass der weitere Zubau an Erneuerbare-Energie-Anlagen auf die Preisentwicklung dann nur noch einen geringen Einfluss haben wird.

Strompreiserhöhungen zum Jahreswechsel auch bei "Preisgarantie-Verträgen"

Laut dem Preisvergleichsportal Verivox müssen viele Stromkunden zum Jahreswechsel wieder mit Preiserhöhungen rechnen. Das Unternehmen listet zur Zeit bei 290 Stromanbietern Preiserhöhungen zum 1. Januar von durchschnittlich 3,4 Prozent auf. Natürlich werden auch die meisten dieser Anbieter wieder die EEG-Umlage als Begründung bemühen, was angesichts der erreichten Plateauphase bei der EEG-Vergütung leicht zu widerlegen ist.

So nennt natürlich auch RWE "steigende Kosten durch die Ökostrom-Umlage" als Grund, die Strompreise zu erhöhen. Damit soll jede Kritik an der Preisgestaltung abgeblockt werden, denn für solche externen Faktoren ist man ja wohl nicht verantwortlich, oder? Pikant dabei ist, dass von den rund 750.000 Kunden des Essener Energieversorgers RWE ausgerechnet die mit "Preisgarantie-Verträgen" mehr zahlen sollen. Und auch Kunden mit Nachtspeicher-Heizungen werden stärker zur Kasse gebeten.

Diese Haushaltsstrom-Kunden von RWE sollen dann im ab Januar 2,8 bis 6,3 Prozent, je nach Tarif bis 1,16 Cent pro kWh, mehr bezahlen. Jeder vierte bis fünfte Kunde von RWE ist davon betroffen. Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert solche scheinbaren Preisgarantien beim Strom, die durch Kleingedrucktes in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wieder ausgehebelt werden. Und weist deshalb darauf hin, dass Kunden bei jeder Strompreiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht haben. Das ist wohl auch der Grund dafür, das RWE bei den Grundversorgungstarifen die Preise erst einmal nicht erhöht. Denn so wird Unruhe bei den Egalstromkunden vermieden, das sind die Kunden, die noch keinen Gebrauch von der freien Anbieterwahl gemacht haben - das sind immerhin rund drei Viertel aller Stromkunden.

Das Ende der EEG-Vergütung für Neuanlagen 2018 bedeutet fünf Jahre Zeit für die Entwicklung neuer Vermarktungsmodelle

Das bisherige EEG sieht jenseits von 52 GW installierter Solarleistung das Ende der Solarenergieförderung per Einspeisevergütung vor. Nach den bisherigen Zubauzahlen dürfte das schon im Laufe des Jahres 2018 der Fall sein. Also 18 Jahre nach dem Start des EEG. Nicht nur neue Anlagen müssen ihren Strom dann selbst nutzen oder ihn vermarkten, sondern auch die Altanlagen werden in den nachfolgenden Jahren sukzessiv aus der Vergütung fallen. Eine EEG-Umlage wird es dann nach einigen Jahren auch nicht mehr geben. Neue Verkaufsmodelle für Ökostrom sind also gefragt.

In einer Art Simulation läuft bereits die sogenannte Direktvermarktung. 12 Prozent der in Deutschland installierten PV-Leistung vermarkten so über die Strombörse. Aktuell im Dezember sind das 4.297 GW. Am weitesten verbreitet ist die Direktvermarktung allerdings beim Windstrom. Anlagen mit 27.153 MW verkaufen ihren Strom auf diese Weise. Bei der Biomasse sind es Anlagen mit 2.920 MW, insgesamt für Dezember sind damit 35.488 GW Leistung aus erneuerbaren Energien zur Direktvermarktung gemeldet.

Allerdings ist deren Verkaufspreis noch immer an die EEG-Umlage gekoppelt, denn sie erhalten anstelle einer Einspeisevergütung die Differenz zwischen der jeweils geltenden Vergütung und dem monatlich ermittelten durchschnittlichen Börsenstrompreis plus eine sogenannte Managementprämie. Dieses Modell kann also nicht als Modell für die Anforderungen nach 2018 dienen, es ist eher ein Beispiel für komplizierte politische Einflussnahme auf die Ökostromerzeugung.

Virtuelle Kraftwerke statt Smart-Meter-Haushaltsabgabe à la GEZ

Nur der Stromanbieter Naturstrom hat bisher wirklich Wind- und Solaranlagen ganz aus dem EEG-Mechanismus herausgenommen und deren Strom dann direkt an seine Kunden vermarktet. Damit zeigt das Unternehmen einen Weg auf, wie in Zukunft auch die vielen dezentralen Erzeuger ihren nicht selbst genutzten Strom verkaufen können, ohne dafür selber zu Stromhändlern werden zu müssen.

Strom lokal zu erzeugen und lokal zu verbrauchen, das erprobt der Hamburger Ökostromanbieter Lichtblick in Zusammenarbeit mit der Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land und dem Photovoltaikprojektierer P-VB im Berliner Stadtteil Hellersdorf. Der dort auf 50 Häusern erzeugte Strom wird den 3.000 Haushalten des Viertels als "Zuhausestrom-Tarif" für eine monatliche Grundgebühr von 8,95 Euro und einen Arbeitspreis von 24,75 Cent pro Kilowattstunde angeboten. Damit ist dieser lokale Tarif gut 2 Cent günstiger als der Standardarbeitspreis von Lichtblick für 2014. Dieses Modell könnte Schule machen: Strom dezentral erzeugen und dezentral nutzen. Und das ganze kommt erfreulicherweise ohne Börsengedöhns auskommt.

Ganz im Gegensatz zu diesem Modell steht anscheinend das der kommenden Koalition. Nach Medienberichten plant sie die Einführung einer Art Haushaltsabgabe für die Einführung von Smart Metern. Und zwar pauschal auch für Haushalte, die einen solchen Zähler gar nicht nutzen können, geschweige denn besitzen. Das Ganze scheint nach dem Muster der GEZ zu erfolgen, wo auch pro Haushalt kassiert wird, egal ob man z.B. überhaupt Fernsehen schaut.

Eine Arbeitsgruppe des Bundeswirtschaftsministeriums hat dazu letzte Woche ihr Konzept vorgelegt. Alle Haushalte sollen diese Abgabe zahlen, auch diejenigen, die weiter ihre alten Zähler haben: 8 Euro im Jahr. Für Neubauten, bei Modernisierungen und für die rund zwei Millionen Haushalte, die Photovoltaik- Wärmepumpen- oder Klein-Blockheizkraftwerke haben, soll der Einbau eines Smart-Meters obligatorisch werden und bis zu 72 Euro im Jahr kosten. Insgesamt hoffen die Konzeptentwickler so auf 10,4 Mrd. Euro Einnahmen bzw. Kosten für das Smart-Meter-Programm bis 2022.

Wer hat bloß diesen Lobby-Coup eingefädelt? Diese neuen Stromzähler sollen angeblich die Nutzung von Zeittarifen möglich machen: Haushaltsgeräte sollen dann laufen, wenn Strom aus dem Netz besonders günstig ist. Ist es dem Kunden egal, wann zum Beispiel seine Waschmaschine läuft, soll er so seine Stromkosten senken können. Andererseits kann bei Stromerzeugungsspitzen der Strom im Netz besser genutzt werden. Allerdings könnten die Haushaltsgeräte diese Zeitsteuerung auch selbst bewerkstelligen. Dafür braucht es keine neuen Zähler, sondern lediglich ein, z.B. auf den Strom moduliertes, Steuersignal.

Während also Planungen laufen, Haushalte mit einer neuen Abgabe zu belasten, sind auf der anderen Seite noch gar keine flexiblen Tarif-Angebote verfügbar. Nur wenige Kunden, selbst die mit Aqua-Stopp-Waschmaschine, werden diese während ihrer Abwesenheit laufen lassen wollen. Wer würde für eventuelle Wasserschäden haften? Und andere Nutzungen wie Kochen, Beleuchtung, Computer oder Fernsehen sind ohnehin an die Anwesenheit der Bewohner im Haushalt gebunden. Viel größere Effekte durch die zeitlich flexible Nutzung von Strom werden daher in der Industrie erwartet, wenn etwa elektrisch betriebene Öfen, galvanische Anlagen oder Kühlaggregate vor allem dann laufen, wenn Strom reichlich vorhanden und besonders billig ist. Wenn sich der regenerative Kraftwerkspark allerdings immer mehr zu einem virtuellen Kraftwerk entwickelt, das heißt von der Grund- bis zur Spitzenlast jeder Bedarf regenerativ gedeckt wird, dann sind Smart-Meter gar nicht erst erforderlich.