"Weder sündhaft noch krankhaft"

Dem Liberal-Islamischen Bund nach verbietet der Koran keine einvernehmlichen homosexuellen Handlungen, sondern lediglich Vergewaltigungen und eheliche Untreue

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Der 2010 von der Islamwissenschaftlerin Lamya Kaddor in Köln gegründete Liberal-Islamische Bund will nach eigenen Angaben "die mehrheitlich liberalen Positionen des in Europa vorherrschenden Islamverständnisses vertreten". Letzte Woche veröffentlichte der Verein dazu ein Positionspapier zum Thema Homosexualität im Islam.

In dem Dokument wird die Auffassung vertreten, dass "eine homosexuelle Orientierung […] weder sündhaft noch krankhaft" ist, sondern "Teil der Vielfalt der Schöpfung", mit der der islamische Gott die Menschen "zum gegenseitigen Kennenlernen auffordert". "Gelehrte und Gläubige", die Schwule und Lesben "aus der Gemeinschaft der Muslime […] ausschließen wollen", verstehen dem Positionspapier nach den Islam falsch und erheben "historisch gewachsene Dogmatisierungen zur göttlichen Wahrheit".

Lamya Kaddor, Gründerin des Liberal-Islamischen Bundes. Foto: Arne List. Lizenz: CC BY-SA 3.0.

Bei der auch im Koran wiedergegebenen alttestamentarischen Geschichte von Abrahams Neffen Lot geht des dem Liberal-Islamischen Bund nach nicht um Homosexualität, sondern um "sexuelle Gewalt und die Verletzung des Gastrechts" - das gehe aus den Versen 7:28, 11:78, 15: 68-71, 29: 29-33 und 54: 36-37 "deutlich hervor". Außerdem werde Lots Volk "als ein Volk beschrieben, das sich auch jenseits sexueller Verfehlungen klar und deutlich amoralisch und kriminell verhält". Für ein Verbot von Liebesbeziehungen und von einvernehmlicher Sexualität eigne sich die Geschichte nicht, weil sie nicht in einem entsprechenden Kontext steht.

Darüber hinaus seien die von islamischen Theologen während der ersten Jahrhunderte nach Mohammed entwickelten Rechtstheorien zu den verbotenen Handlungen "Lutiyya" und "Liwat" in Gesellschaften entstanden, "in denen gleichgeschlechtliche Sexualität fast ausnahmslos mit der [besonders an Herrscherhöfen verbreiteten] Päderastie gleichgesetzt wurde", weshalb man aus ihnen "keine allgemeingültige Handreichung zu Fragen einvernehmlicher Beziehungsformen ableiten" könne. "Liwat" habe man damals als "Unterwerfung eines Mannes durch einen anderen definiert" - "einvernehmliche Akte zweier gleichberechtigter Partner" seien damit nicht gemeint gewesen.

Bei den Hadithen gegen Homosexualität falle auf, dass sie "erst in verhältnismäßig junger Zeit auftauchen und oft bereits späteres Vokabular aufgreifen". Mit der Zeit hätten sich immer schärfere Verurteilungen und Strafen ergeben, während Gelehrte wie Ibn Harm im 11. Jahrhundert noch davon ausgingen, dass "Liwat" nur dann strafbar ist, wenn die Tat mit Ehebruch einhergeht. Gleichgeschlechtliche Liebesgedichte seien in jenen Tagen weit verbreitet gewesen und hätten nur selten Anstoß erregt. Eine "Tabuisierung jeglicher Form von Homosexualität und Homoerotik" entwickelte sich dem Positionspapier nach "erst in der Auseinandersetzung mit Kolonialmächten, Diaspora und Globalisierung".

Aus diesen Gründen müssten "historisch gewachsene Interpretationen" des Glaubens "kritisch betrachtet" und die "Quellen und Prinzipien des Islam immer wieder neu beleuchtet und belebt" werden, damit sich Moslems dem vom Koran ausgehenden "Ruf nach umfassender Gerechtigkeit" annähern könnten. Das sei "in vergangenen Jahrhunderten immer wieder in Angriff genommen" worden und gelte auch für die Sexualität und für "gelebte menschliche Beziehungen".

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