Ab jetzt sind eineiige Zwillinge nicht mehr genetisch identisch

Wissenschaftler der Eurofins-Labore haben den ersten Gentest zur Unterscheidung für forensische Zwecke und zum Nachweis der Vaterschaft entwickelt

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Bislang musste man glauben, dass sich eineiige Zwillinge genetisch nicht unterscheiden lassen. Herkömmliche Gentests konnten nicht nachweisen, welcher der Zwillinge beispielsweise eine Straftat begangen oder der Vater eines Kinds ist. Zwillinge konnten also die Identifizierung ins Leere laufen lassen, was auch heißt, es konnte keiner zur Verantwortung gezogen werden. Eineiige Zwillinge sind selten, aber immerhin sind es 6 von 1000 Männern. Zweifel an der genetischen Identität wurden zwar geäußert, aber die Unterschiede nachweisen konnte man bislang nicht.

In einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle im Januar dieses Jahres wurde das Problem für den Nachweis der Vaterschaft verhandelt und festgestellt, dass es bislang noch "kein erprobtes Verfahren" gebe, weswegen die beklagten eineiigen Zwillinge auch die Abgabe einer Spermaprobe wegen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung verweigern können: "Im Gegensatz zum 'reinen' genetischen Fingerabdruck, lassen sich durch die codierten Bestandteile der DNA erhebliche Rückschlüsse auf charakter- oder krankheitsbezogene Persönlichkeitsmerkmale ziehen. Dies hätten der Beklagte und dessen Zwillingsbruder auch nicht mit Rücksicht auf das Recht des Klägers auf Kenntnis seiner Abstammung zu dulden und hinzunehmen. Zumal die Analyse dieser Erbgutbestandteile im Wege eines Verfahrens mit experimentellem Charakter erfolgen würde, das gerade keine gesicherte und verifizierte Ergebnisse verspräche."

Allerdings sind eineiige Zwillinge bekanntlich keineswegs körperlich und psychisch identisch, obgleich sie dieselben Gene haben. Das erklärte man durch epigenetische Einflüsse. Wissenschaftler des Eurofins-Genlabors in Ebersberg bei München haben nun aber den ersten Gentest zur Unterscheidung von eineiigen Zwillingen für forensische und Vaterschaftstest entwickelt, heißt es in einer Mitteilung, die von einem "Meilenstein" spricht. Wirkliche Identität gibt es eben in der biologischen Welt nicht.

Theoretisch war bereits vorhergesagt worden, dass es mindestens eine Mutation geben müsste, die im Vater und im Kind, aber nicht im anderen Zwilling vorhanden ist. Mit einer "ultratiefen Sequenztechnik der nächsten Generation" haben die Wissenschaftler, wie sie in der Zeitschrift Forensic Science International: Genetics berichten, das Problem der genetischen Unterscheidung nun gelöst. Damit können extrem seltene Mutationen (Single Nucleotide Polymorphisms SNPs) erfasst werden. Bei den herkömmlichen Gentests werden nur Short tandem repeats (STR) bzw. Mikrosatelliten in einem DNA-Strang getestet, die sich aber bei eineiigen Zwillingen nicht unterscheiden.

Ergebnisse für NGS auf Chromosom 4. Bild: Forensic Science International: Genetics/Elsevier

Für den Test wurden Spermien-, Blut- und Speichelproben von zwei eineiigen Zwillingen und jeweils eine Blut- und Speichelprobe des Kindes von einem der Zwillinge und dessen Mutter sequenziert. Die Wissenschaftler im Labor wussten nicht, wer der Vater des Kindes war. Anhand der Sequenzierung wurden fünf Mutationen gefunden, die Vater und Kind gemeinsam hatten, aber nicht der Zwilling. Die in den Spermien- und Speichelproben, aber nicht in den Blutproben gefundenen genetischen Unterschiede werden als Belege dafür gesehen, dass seltene Mutationen bereits kurz nach der Teilung des Blastozyten, die meist bis spätestens zum neunten Tag nach Befruchtung geschieht, entstehen und sowohl in Körper- und Samenzellen beibehalten werden. Wären sie auch in den Blutproben vorhanden, dann wären sie nach den Wissenschaftlern bereits vor der Teilung entstanden.

Da die SNPs von Vater und Kind auch in den Speichelproben gefunden worden, ist eine Spermienprobe zur Identifizierung eines Zwillings nicht notwendig, es reichen Speichelproben. Das Sammeln von diesen sei ethisch und rechtlich leichter. Der Gentest sei nicht nur für Vaterschaftsnachweise, sondern für forensische Zwecke einsetzbar, da die Unterschiede auch an Haut-, Haar- oder Spermafunden an Tatorten nachweisbar wären. Eurofins hat natürlich nicht nur eine neue Testmethode entwickelt, sondern bietet den Test auch gleich für Behörden, Gerichte und Privatpersonen an.