Fall Mollath: Falsche Zungenschläge und Fehlkommunikation

Mollath-Verteidiger Gerhard Strate kritisiert Pressearbeit des Regensburger Landgerichts

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Verwirrung im Fall Mollath: Muss sich der über sieben Jahre zwangspsychiatrisierte Gustl Mollath bei dem im Frühjahr erwarteten Wiederaufnahmeverfahren erneut psychiatrisch begutachten lassen?

Die Nürnberger Nachrichten berichteten am vergangenen Donnerstag (Artikel nicht online verfügbar), zum Fall Mollath werde es ein neues psychiatrisches Gutachten geben. Dabei bezieht sich die Zeitung, die den Fall Mollath erst ins Rollen brachte, auf den Sprecher des Regensburger Landgerichts. Andere Medien griffen die Nachricht schnell auf.

Der Verteidiger von Gustl Mollath geht nun mit einer "Erklärung der Verteidigung" an die Öffentlichkeit. In der Erklärung kritisiert Strate die Pressearbeit des Regensburger Landgerichts. Strate mahnt den Pressesprecher an, in Zukunft "falsche Zungenschläge" im Hinblick auf das Verfahren gegen seinen Mandanten zu vermeiden, denn:

Zu dem Zeitpunkt, als er [der Pressesprecher] sich gegenüber Medienvertretern verlautbarte, lag der nunmehr zuständigen 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg bereits meine mit Gustl Mollath abgestimmte Erklärung vor, dass Herr Mollath für eine Exploration durch einen psychiatrischen Sachverständigen nicht zur Verfügung steht.

Strate

Strate spricht von "Ungleichzeitigkeiten der Kommunikation", die ein Pressesprecher vermeiden könne. Was dann in Strates Erklärung folgt, liest sich teilweise so, als müsste der Hamburger Strafverteidiger nicht nur seinen Mandanten verteidigen, sondern auch noch die Pressearbeit des Landgerichts übernehmen.

Strate erklärt, dass in der Tat für die von der 6. Strafkammer des Landgerichts beabsichtigte Heranziehung eines psychiatrischen Gutachters eine Notwendigkeit bestehe. Allerdings: Der Mollath-Verteidiger spricht von einer rein "formellen" Notwendigkeit, gegen die er auch gar nicht widersprechen werde.

Da das letzte Urteil gegen Mollath die Unterbringung in der Psychiatrie anordnete, müsse sich das Landgericht nun an eine Vorschrift aus der Strafprozessordnung halten, die besagt:

Kommt in Betracht, dass die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung angeordnet oder vorbehalten werden wird, so ist in der Hauptverhandlung ein Sachverständiger über den Zustand des Angeklagten und die Behandlungsaussichten zu vernehmen.

Für Strate ist die Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen "obligatorisch", das Gericht, so der Verteidiger, müsse dieser Vorschrift folgen. Doch das bloße formale Hinzuziehen eines Gutachters sage noch überhaupt gar nichts darüber aus, ob ein Gutachter überhaupt zur Hauptverhandlung zugelassen werde. Strate stell weiter klar, dass eine Notwendigkeit zur Hinzuziehung eines Sachverständigen in der Hauptverhandlung erst dann bestehe, "wenn das Ergebnis der Beweisaufnahme überhaupt einen Hinweis ergibt, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Straftaten begangen hat".

Und Strate weiter: "Und eine gänzlich andere Frage ist es, ob der Angeklagte sich vor oder während der Hauptverhandlung überhaupt zu einem Explorationsgespräch mit dem Sachverständigen bereitfindet. Er ist hierzu generell nicht verpflichtet, da der Beschuldigte in einem Rechtsstaat die volle Freiheit der Aussage hat. Er muss dies auch nicht begründen."

Mollaths Verteidiger führt weiter aus, dass sich der Gutachter im Vorfeld der Hauptverhandlung nur auf ein Aktenstudium beschränken könne. Sollte der Gutachter zur Hauptverhandlung hinzugezogen werden, könne er auch noch seine Eindrücke aus der Verhandlung mit in seine "Begutachtung" Einfließen lassen. Doch dem Gutachter bleibe, da Mollath sich nicht begutachten lassen werde, auf diese Weise nur ein "Torso" zur Verfügung. In einem strengen Sinne, so State, könne bei einer derartigen Datenbasis überhaupt nicht von einem "Gutachten" gesprochen werden, da die Psychiatrie in der gängigen Fachliteratur die direkte Exploration eines Patienten als für "die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens [als] unentbehrlich" bezeichne, die Exploration sei "das Kernstück".

Strate erklärt, er habe das Gericht am vergangenen Mittwoch darüber informiert, dass sein Mandant sich entschieden habe – unabhängig von der Person des Gutachters –, "nicht an einer erneuten Exploration teilzunehmen".