Fall Mollath: Verwerfungen unter der Oberfläche des Rechtsstaats

Justizopfer gründet Verein gegen Machtmissbrauch - Tonmittschnitt der Podiumsdiskussion mit Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Gustl Mollath

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Als am 9. Dezember das Justiz-und Psychiatrieopfer Gustl Mollath im Münchner Literaturhaus von seinem Schicksal erzählte, war es still im Saal (Telepolis berichtete: "Empört Euch!"). Die Besucher der Veranstaltung folgten Mollaths Ausführungen genau. Und im Laufe des Abends stellte sich schnell raus: Unter den Besuchern waren einige, die selbst prägende Erfahrungen mit Justiz und Psychiatrie machen mussten.

Gustl Mollath auf der Veranstaltung in München. Bild: R. Grünhagen

Telepolis veröffentlicht nun den Tonmittschnitt der Veranstaltung, die vom Westend Verlag, Telepolis und dem Münchner Literaturhaus im Rahmen der Veröffentlichung des Buches Staatsversagen auf höchster Ebene. Was sich nach dem Fall Mollath ändern muss ausgerichtet wurde.

(MP3, 112 min, 53MB - Bitte um Geduld, dauert ein wenig) am 9. Dezember im Literaturhaus München mit Gustl Mollath, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Ex-Bundesministerin der Justiz, Gerhard Strate, Verteidiger von Gustl Mollath, und Henning Ernst Müller, Strafrechtsprofessor an der Universität Regensburg. Moderation Florian Rötzer, Chefredakteur von Telepolis.

Gustl Mollath zeigt derweil selbst Initiative und gründet einen Verein gegen staatlichen Machtmissbrauch. Doch warum muss ein Justizopfer überhaupt einen Verein gegen staatlichen Machtmissbrauch gründen? Wäre es nicht Zeit, dass der Staat endlich selbst Initiative zeigt, um weitere gravierende Fehlurteile zu verhindern? Wenn Unrecht im Namen des Rechts gesprochen wird, und wenn dieses Unrecht bis hinauf zum Bundesgerichtshof als Recht erklärt wird, dann hat der Rechtsstaat in seinem innersten Kern versagt. Gustl Mollath, daran kann heute niemand mehr ernsthaft zweifeln, ist ein Justizopfer. Spätestens seit 2011, das hat das Bundesverfassungsgericht auf den Punkt gebracht, war die Unterbringung von Mollath in der forensischen Psychiatrie rechtswidrig (Fall Mollath: Verfassungsbeschwerde erfolgreich). Mollath hatte nie ein ordentliches Verfahren, so wie es jeder Bürger in einem Rechtsstaat erwarten und beanspruchen darf. Eine unechte Urkunde, die zu einer echten erklärt wird, ein Angeklagter, der sich faktisch ohne Verteidiger verteidigen musste, ein Richter, der die Verteidigungsschrift des Angeklagten ignorierte und den Angeklagten bisweilen anbrüllte, um seine beanspruchten Hoheitsrechte im Gerichtssaal durchzusetzen: Die Liste der Ungeheuerlichkeiten, die den Fall Mollath alleine auf Seite der Justiz umgibt, ist lang - zu lang. Zieht man noch die Rolle der Psychiatrie mit in Betracht, die mit hochumstrittenen "Gutachten" auf sich aufmerksam machte, oder etwa das Agieren der Politik, die nur unter einem massiven Druck der medialen Öffentlichkeit sich des Falls Mollath annahm, dann wird deutlich: Der unheilvollen Trias einer Justiz, die ihren eigenen rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht gerecht wird, einer Psychiatrie, deren wissenschaftliche Fundamente nicht das halten, was sie versprechen, und einer Politik, die abwiegelt und Verantwortung von sich weist, kann der einzelne Staatsbürger, der auf rechtsstaatliche Strukturen vertraut, kaum etwas entgegenhalten. Er wird zum Opfer des Staates.

Im Fall Mollath lässt sich der Preis, den der Einzelne mitunter für dieses Staatsversagen zahlen muss, eindeutig festmachen: Über 7 Jahre Freiheitsentzug, das war der Preis, den Gustl Mollath zahlen musste. Doch das Wort Freiheitsentzug transportiert nur unzureichend das, was Opfer der Justiz erleiden. Wer durch ein Gerichtsurteil, wie es im Fall Mollath gefällt wurde, aus seinem Lebenskreis gerissen wird, verliert nicht nur die Freiheit, er verliert im Prinzip sein Leben. Auf der Veranstaltung im Münchner Literaturhaus drückte Mollath es so aus:

Ich muss Ihnen sagen, das, was ich selber erlebt habe, das, was anderen geschehen kann, hier in Deutschland, das sind folterähnliche Umstände.

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