Ärger mit Rumpelstilzchen Dieudonné

Wie viel Spielraum darf ein Holocaustverharmloser haben? Die französische Regierung versucht mit Auftrittsverboten gegen einen Komiker vorzugehen, der sich dabei ins Fäustchen lacht und mit ihm eine Menge Anhänger

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Im Nachbarland gärt es. Die Unzufriedenheit ist groß ("Eine Gesellschaft mit zum Zerreißen gespannten Nerven, die der Erbitterung und der Wut ausgeliefert ist"). Ursachen hat sie viele: nicht zuletzt hohe Haushaltsabgaben, Steuern, Betriebsschließungen - in einer Good-Year-Reifenfabrik, in Amiens (vgl. dazu "Bis sie enden wie die Griechen"), die geschlossen werden soll, werden derzeit zwei Führungsmanager festgehalten. Den großen Autokonzernen geht es schlecht, die Wirtschaftslage ist miserabel, fortgesetztes überpointiertes French-Bashing in den USA nagt darüberhinaus an der Reputation. Dazu kommen Kulturkämpfe, wie sie sich während der Demonstrationen gegen die Ehereformen zugunsten gleichgeschlechtlicher Paare gezeigt haben. Und nun mandelt sich auch noch der Komiker Dieudonné, zumindest in den Augen seiner Anhänger, zum "Staatsfeind" auf.

Narren ist mit Politik im Seriösitätsgewand schwer beizukommen. Im Fall des Komikers Dieudonné M'bala M'bala kommt noch ein weiteres Phänomen hinzu: der Antisemitismus. In Frankreich sorgt Dieudonné mit seinen Spitzen gegen den Holocaust immer wieder für Schlagzeilen.

International bekannt wurde sein hinterlistiges Wirken durch eine Geste des in England spielenden Fußballstars Anelka, der bei einem Match die Quenelle vollführte: eine obszöne Geste, deren Bedeutung anschließend Gegenstand vieler Berichte war (vgl. Was ist die Quenelle?) war: ein ausgestreckter rechter Arm, dessen Hand auf den Boden weist, die linke Hand fasst derweil an den rechten Oberarm oder ans Herz - es gibt ein paar Variationen.

Manche sehen darin einen umgekehrten Hitlergruß. Andere machen darauf aufmerksam, dass es sich um eine Stinkefingergeste handelt: Fuck you, schieb dir doch...Dazu passt, dass Quenelle ein wurstähnliches Nahrungsmittel ist. Wer der Urheber der Geste ist, ist umstritten. Feststeht, dass sie durch Dieudonné richtig bekannt wurde.

Der mit allerhand Zublinzeln unter Gesinnungsgenossen geführte Interpretionsstreit geht darüber, ob die Geste eine antisemitische ist oder pauschal gegen den Staat oder das Establishment gerichtet ist. Für Antisemiten läuft da vieles auf das Selbe hinaus. Bemerkenswert ist dabei, dass Dieudonné schwarz ist und eine neue Variante der Relativierung des Holocaust ins Spiel bringt: das Leiden und die Opferrolle der Schwarzen im kolonialistisch geprägten Frankreich, die, so der Vorwurf, durch die Fokussierung auf die Judenverfolgung und -vernichtung in der Öffentlichkeit ins Abseits gedrängt wurde. Dazu kommt die Kritik an Israel im Namen des Antizionismus. Dieudonné bezeichnet sich nicht als Antisemit, sondern als Antizionist. Ein bewährtes Versteckspiel mit Zuweisungen, das er und seine Anhänger mit "Na-du-weißt-schon- Blinzeln" mit großem Vergnügen zelebriert.

Die Juristen haben mit ihm einige Schwierigkeiten, dass er bereits mehrfach zu Strafzahlungen verurteilt wurde, liegt daran, dass der Komiker dann in einigen Punkten doch sehr deutlich wird und gegen Gesetze verstieß:

Kurz vor Weihnachten verhöhnte er den Journalisten Patrick Cohen, der beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk arbeitet: "Wenn ich an Cohen denke, kommen mir unweigerlich die Gaskammern in den Sinn, eigentlich schade." Andererseits soll es Gaskammern aber gar nicht gegeben haben, denn Dieudonné hält sich an die abstrusen Lügen des Auschwitz-Negationisten Robert Faurisson, den er in KZ-Kleidung auf die Bühne holte. Den Hit einer bekannten Schlagersängerin verhunzte er zu "Shoah Girls".

Jürg Altwegg.

Für das neue Jahr hat Dieudonné mehrere Aufführungen geplant, die der französische Innenminister Valls verhindern will. Für ihn wie auch für die gesamte Regierung einschließlich des Staatspräsidenten Hollande ist eindeutig, dass der Komiker ein Negationist ist. Doch wird in Frankreich das Recht auf Meinungsfreiheit als politisches und kulturelles Erbe besonders großgeschrieben, ein Verbot der Veranstaltungen ist nicht so leicht möglich, wie in den letzten Tagen viele Juristen in Medienberichten ausführten.

Dieudonné M'bala M'bala, 2009. Foto: Copyleft; Lizenz: CC0 1.0

Der eifrige, oft unglücklich agierende Innenminister hat nun ein Rundschreiben an zuständige Präfekten und Bürgermeister der Orte geschickt, wo ein Auftritt Dieudonnés geplant ist, darin aufgelistet sind mögliche Gründe für ein Verbot. Bislang hat Bordeaux ein Verbot ausgesprochen. Andere Orte sollen folgen, aber die Sache ist juristisch nicht wasserdicht, jedes rechtliche Argument Valls - Verbot wegen möglicher öffentlicher Ruhestörung, Angriff auf die Würde des Menschen, Leugnung oder Relativierung des Holocaust - kann mit Geschick ausgehebelt werden.

Die Meinungsfreiheit ist kein Grundrecht, das leichterhand vom Tisch zu wischen ist. Nötig, so ein Jurist gegenüber Le Monde, wäre in letzter Konsequenz ein speziell auf Dieudonnés Fall zugeschnittenes Gesetz.

Die Frage, an der sich Innenminister Valls und mit ihm die sozialdemokratische Regierung nun abarbeiten müssen, ist, ob sie nicht mit der Intensivierung der Beschäftigung mit Dieudonné - mittlerweile denkt die Kulturministerin laut darüber nach, den Pachtvertrag des Theaters in Paris, das Dieudonnés gemietet hat, zu kündigen, die Besitzer haben solche Schritte angekündigt - der Popularität des Mannes einen unnötig großen Dienst erweisen.