Ecclestone baut auf die deutsche Klassenjustiz

Eine Verurteilung wegen Bestechung muss er wohl auch nicht fürchten

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Im April 2013 monierte Telepolis, dass es trotz des Geständnisses des Bestochenen nicht zur Anklage des Bestechers kam (Keine Anklage im größten Bestechungsfall der deutschen Geschichte). Bereits im Juli 2012, also vor zweieinhalb Jahren, kritisierte Dirk Petri, der Anwalt des zu achteinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilten und geständigen Bayern-LB-Vorstandes Gerhard Gribkowsky, dass Ecclestone nicht angeklagt werde.

Bernie Ecclestone 2012. Bild: Ryan Bayona/CC-BY-SA-2.0

Als Telepolis im Mai 2013 Staatsanwalt Peter Preuß von der Staatsanwaltschaft München I nach dem Stand der Ermittlungen gegen Bernie Ecclestone fragte, wollte der sich zu den "laufenden Ermittlungen" nicht äußern.

Nun scheinen die Ermittlungen etwas weitergekommen zu sein, denn am 15. Januar 2014 hat das Amtsgericht München I die Anklage gegen Ecclestone zugelassen. Ein erster Termin soll im April stattfinden. Das klingt nicht nach übertriebener Eile. Vielleicht könnte dem Apriltermin einer im September folgen? Und dann noch einer 2015?

Da die Anklageschrift aber 200 Seiten umfasst und 39 Zeugen benannt werden, kann sich der inzwischen 83-jährige britische Staatsbürger darauf verlassen, dass im Zweifelsfall ein kleines Attest ausreicht, um der ungeliebten Verhandlung fernzubleiben.

Im Handelsblatt verhöhnte Ecclestone am 15. Januar die deutsche Justiz: "In England gilt die Unschuldsvermutung", wird er zitiert. "Man ist erst dann schuldig, wenn ein entsprechendes Urteil ergangen ist. Mir geht es darum, meine Unschuld zu beweisen, deshalb werde ich im Falle eines Bestechungsprozesses auch nach München kommen."

Die schlechte Figur, die Teile der deutschen Justiz derzeit in den Fällen Mollath, NSU, Wulff und Hoeneß machen, lässt befürchten, dass Ecclestones Arroganz berechtigt ist: Ein paar Anträge, eine Berufung, eine falsche Firmenbezeichnung - und schon ist Bernie 84. Dann wird er nicht mehr geladen.

Aber auch eine Verurteilung braucht er nicht zu fürchten. Noch nie wurde bisher ein Brite wegen Bestechung an Deutschland ausgeliefert. Da in Deutschland die Bestechung von Abgeordneten bis heute straffrei ist, kann sich Ecclestone zudem darauf berufen, er habe Gribkowsky für einen wichtigen öffentlich-rechtlichen Funktionsträger der bayerischen Regierung gehalten.

Deutschland hat bis heute nicht die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet. Die Briten dagegen unterzogen sich bereits 2011 einem Korruptions-Assessment des UNODC. Ecclestones Bemerkung, er käme immer gerne nach München, ist dann durchaus ernst gemeint.