Besser, man wird nicht eingesperrt

Pforte der JVA Plötzensee. Bild: Ahle, Fischer & Co. Bau GmbH. Lizenz: CC-BY-SA-3.0

Wird der Staat der Verantwortung für seine Gefangenen gerecht?

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Vier junge Männer zwischen 18 und 20 Jahren saßen im Gefängnis, der Jugendstrafanstalt Plötzensee. Dort quälten sie Mithäftlinge aus ihrer Wohngruppe. Die Opfer sagten aus, die Täter wurden verurteilt - aber warum ist das geschehen?

Inzwischen ist das schriftliche Urteil fertig. Es erzählt einiges über Gruppendynamik und vielleicht auch über Bosheit. Und über die Verantwortungslosigkeit des Staates gegenüber eingesperrten Heranwachsenden.

Die Taten

Nur zwei Beispiele: Zum Beginn der Taten befanden sich die vier Angeklagten zusammen mit zwei weiteren Häftlingen in der Küche. Die beiden Zeugen "wurden zu Boden gebracht. Der Angeklagte T klemmte sich nacheinander ihre Köpfe zwischen die Beine und spritzte ihnen Zitronensaft in die Augen". Ein anderes Mal ging einer der Angeklagten in den Haftraum eines Mithäftlings, nahm sein Geschlechtsteil aus seiner Hose und forderte ihn auf, "ihm einen zu blasen". Der lehnte es ab. Zur Strafe schlug der Angeklagte ihn mit dessen eigenem Ledergürtel auf den Rücken und ein Bein."

Das Urteil

Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichtes Berlin-Tiergarten verurteilte die Vier im Dezember 2013 zu Jugendstrafen von drei Jahren und sieben Monaten bis zu fünf Jahren und sechs Monaten. Das Gericht urteilte nach Jugendstrafrecht - im Zweifel für den Angeklagten. Die Kollegin vom Tagesspiegel berichtet über die Urteilsverkündung:

Kaum war das Urteil wegen einer Serie von Quälereien in der Jugendstrafanstalt verkündet, zeigten sich drei der Männer unglaublich renitent. Sie stimmten ein in die Störungen ihrer Kumpels auf den Zuhörerbänken, sie pöbelten. Bis der Richter sie und die Fangemeinde aus dem Saal entfernen ließ.

Die Begründung

Man kann sich bei der Lektüre nur wundern, warum diese Männer in einer Gruppe zusammen eingesperrt wurden.

Zu S. steht in der Urteilsbegründung:

Die letzte Vollzugsplanfortschreibung der Jugendstrafanstalt Berlin vom 8. November 2013 ist desolat ... Mit den Mitteln des Jugendstrafvollzugs sei der Angeklagte nicht mehr erreichbar.

Zu T.:

Bei dem Angeklagten, der unter massiv belastenden und sehr ungünstigen Sozialisationsbedingungen aufwuchs, falle besonders auf, dass er praktisch über keinerlei Empathievermögen verfügt und die Besorgnis bestehe, dass bei ihm sadistische Neigungen vorlägen.

Zu R.:

Der Vollzugsverlauf ist nicht nur von psychisch auffälligem Verhalten, sondern zudem durch wiederholte Meldungen und subkulturelle Aktivitäten gekennzeichnet. Mit Vermerk vom 22. November 2013 wurden u.a. massive Beleidigungen und Bedrohungen zum Nachteil eines anderen Inhaftierten festgehalten.

Zu Sa.:

Die letzte Vollzugsplanfortschreibung der Jugendstrafanstalt Berlin weist auf eine polytoxikomane Suchtmittelabhängigkeit hin. Er steht ganz am Anfang seines Vollzuges, zeigt jedoch Einsicht in seine Aggressionsbereitschaft unter dem Einfluss von Alkohol- und Drogen und verfügt über ein ausreichendes Maß an Empathie.

Die fünf Opfer, die später als Zeugen aussagten, wurden "aufgrund ihrer fehlenden Gewalterfahrung, ihrer physischen Unterlegenheit oder aufgrund ihrer psychischen Belastetheit von den Angeklagten sehr schnell als Außenseiter bzw. 'Opfer' angesehen".

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.