Die Affäre Edathy und die Vorratsdatenspeicherung

Edathy war ein vehementer Befürworter der Vorratsdatenspeicherung

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Es ist der Abend des 22.September 2013: in den Parteizentralen von CDU, CSU und SPD knallen – mehr oder weniger laut – die Sektkorken. Ein kurzer Blick auf das vorläufige Ergebnis der Bundestagswahl lässt keinen realistischen Zweifel daran, dass es eine Neuauflage der schwarz-roten Koalition von 2005 geben wird. Und da, wo sich bei einigen in der Union Wehmut über das Ende der "Wunschkoalition" aus Union und FDP breit macht, bricht bei den Protagonisten der Überwachungspolitik Euphorie darüber aus, dass man mit dem Ausscheiden der Liberalen aus dem Parlament auch endlich die lästige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und ihre Verweigerung einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung loswerden wird.

Gefühlte fünf Minuten später gehen dann – allen gegenteiligen Betonungen der Sachfragen vor den Pressemikrofonen zum Trotz – die Schiebereien und Gedankenspiele um Ressorts und Ämter los. Wer bekommt welches Ministerium? Wer wird Chef, wer Staatssekretär? Wer passt am besten zur gemeinsamen politischen Agenda? Es geht darum, das richtige Personal für das schmerzlose Durchregieren mit der parlamentarischen Dreiviertelmehrheit im Rücken zu finden.

So weit – und damit zurück in die Gegenwart – dürfte es an den damaligen Abläufen bestenfalls geringe Zweifel geben.

Ein während der Koalitionsverhandlungen in "gut informierten Kreisen" häufig für das Justizministerium genannter Name war der des SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy, der sich in den Monaten vor der Wahl mit seiner unbestritten hervorragenden Arbeit als Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages für höhere Aufgaben empfohlen hatte. Auch und gerade den mächtigen Überwachungsprotagonisten dürfte das mehr als recht gewesen sein, war und ist Edathy doch ein vehementer Befürworter der Vorratsdatenspeicherung und ähnlicher Werkzeuge. Mit ihm als Bundesjustizminister wäre die Wiedereinführung der anlasslosen Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten der gesamten Bevölkerung eine Selbstverständlichkeit gewesen.

Und nun stelle man sich vor, dass beim zum damaligen Zeitpunkt noch kommissarisch tätigen Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, selbst einer der lautesten und wichtigsten Verfechter von Massenüberwachung und wahrlich nicht bekannt als profilierter Beschützer des Grundrechts auf Privatsphäre, aus dem Ausland eine hochgradig brisante Information über den designierten Justizminister eingeht. Ausgerechnet bei ihm gäbe es Hinweise darauf, er könnte sich der strafbaren Handlung des Besitzes von Kinderpornographie schuldig gemacht haben. Also genau jenes Straftatbestandes, der seit Jahr und Tag von den Verfechtern der Vorratsdatenspeicherung ins Feld geführt wird, wenn es um die Rechtfertigung für diese millionenfache Grundrechtseinschränkung geht.

Man kann sich lebhaft vorstellen, welche Gedanken dem Innenminister in diesem Moment durch den Kopf gegangen sein müssen. Es drohte nicht nur eine parteipolitisch-öffentliche Katastrophe für die im Entstehen befindliche Koalition, sondern auch ein schwerer Rückschlag für die Bemühungen um die ohnehin schon umkämpfte Wiedereinführung. In Verbindung mit der möglichen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für grundrechtswidrig zu erklären, hätte dies das Ende für die Überwachungsträume der Law&Order-Fraktion bedeuten können.

Naheliegend ist da die Vermutung, dass die Beteiligten Bemühungen angestellt haben, ihr liebgewonnenes Überwachungsprojekt zu retten. Einerseits würde zu einem solchen Ansinnen gehören, die Information über laufende Ermittlungen an den Betroffenen durchsickern zu lassen, damit dieser in Ruhe vor einer Hausdurchsuchung belastendes Beweismaterial zerstören kann. Und andererseits würde man wohl, um im Falle des öffentlichen Bekanntwerdens des Verdachts Schaden von der Koalition und dem Überwachungsvorhaben abzuwenden, das Amt des Justizministers mit einer anderen Person besetzen.

Es ist schon auffallend, dass sowohl das Verschwinden von ehemals vorhandenen Computern und das Zerstören von mindestens einer Festplatte im Hause des Beschuldigten, als auch die seinerzeit völlig überraschende Besetzung des Justizministeriums mit dem SPD-Politiker Heiko Maas perfekt in dieses Szenario passen.

Bemerkenswert ist weiterhin, dass die Plausibilität des Szenarios nicht davon abhängt, ob sich die Vorwürfe gegen Sebastian Edathy bewahrheiten oder als gegenstandslos erweisen. Die genannten Überlegungen hinsichtlich des möglichen Schadens für Koalition und Überwachungsprojekt bleiben angesichts der hohen öffentlichen Aufmerksamkeit für derartige Verdachtsfälle vom Ausgang der Sache unberührt.

Und schließlich sollte erwähnt werden, dass spätestens mit der Einbeziehung der Frage nach der Besetzung des Justizministeriums auch die Bundeskanzlerin, die diese Entscheidung getroffen hat, mindestens als Mitwisserin zum Kreis der Betroffenen in dieser Affäre zu rechnen wäre.

Ob sich dieses Szenario, in dem es immerhin um die Straftatbestände von Geheimnisverrat und Strafvereitelung geht, tatsächlich so abgespielt hat oder nicht, kann von außen nicht sicher gesagt werden. Die genannten Personen haben also bis auf weiteres als ebenso unschuldig zu gelten, wie Sebastian Edathy in der ursprünglichen Sachfrage. Klar sollte aber sein, dass es sich um ein mögliches Szenario handelt, in dem die beteiligten Hauptpersonen, vom Beschuldigten Edathy über die eingeweihten SPD-Spitzenpolitiker, den damaligen Innenminister Friedrich und BKA-Chef Ziercke bis hin zu Angela Merkel, sowohl ein starkes Motiv hatten, so zu handeln, als auch alle Möglichkeiten, das mit Aussicht auf Erfolg durchzuführen. So eine Situation nennt man üblicherweise einen Anfangsverdacht. Die mit dem Vorgang betraute Staatsanwaltschaft in Hannover ist also gut beraten, ihre Ermittlungen auch auf dieses Szenario hin zu erweitern.

Gastkommentar von Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat).