Balkonkraftwerke

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Guerilla-PV: PV-Kleinstanlagen können Teil der Grundlast im Haushalt decken

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Ein PV-Modul von 245 Watt und ein Wechselrichter gleicher Größe, durch Kabel und Stecker mit dem privaten Hausnetz verbunden, können den (Bezugs)Zähler langsamer laufen lassen, wenn die Sonne scheint. Das Modul findet seinen Platz auf dem Balkon oder an die Wand gelehnt, nach Süden ausgerichtet und befestigt, damit es nicht weggeweht wird oder umfällt.

Kraftwerke auf dem Balkon lassen sich nicht verhindern

Unter bestimmten Umständen kann es bei, beziehungsweise nach der Installation einer Mini-PV-Anlage zu Gefahren kommen, die auch ein Fachmann nicht hundertprozentig ausschließen kann. Deshalb rät Bernd Dechert, Geschäftsführer Technik im ZVEH (Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke), seinen Betrieben besser auf Aufträge zu verzichten.

Eine Einschüchterung des Elektrohandwerks ist allerdings eine umstrittene Strategie zur Verhinderung von Kleinst-PV-Anlagen (Guerilla-PV). Die Frage die sich hier stellt: Kann man einerseits dazu auffordern - wie der VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) in seiner Pressemitteilung vom 26.04.2013 - Kleinst-PV-Anlagen nicht selbst ans Haushaltsnetz anzuschließen, sondern dies fachgerecht durch Elektro¬fachkräfte (Elektro-Installateure) machen zu lassen, wenn gleichzeitig der ZVEH seinen Handwerksbetrieben empfiehlt auf solche Aufträge zu verzichten?

Die aktuelle Situation: PV-Kleinstanlagen sind ein wichtiger Baustein der bürgernahen, dezentralen Energiewende. PV-Kleinstanlagen werden kommen, wenn sie nicht von Fachhandwerkern installiert werden, dann werden die Bürger es - mehr schlecht als recht - selber machen. Damit sind Risiken verbunden und Unfälle vorprogrammiert. Nur wer trägt dann die Verantwortung? Eine Verweigerung ist eine gefährliche Strategie!

Unserer Meinung nach ist es Aufgabe der Normungsgremien, des VDE, des ZVEH u.a. sich der Verantwortung für die Sicherheit elektrischer Anlagen bewusst anzunehmen und kreativ Konzepte und Richtlinien für die Integration der PV-Kleinstanlagen in die privaten Haushaltsnetze zu entwickeln. Das Elektrohandwerk benötigt diese Vorgaben, um diese PV-Kleinstanlagen sicher zu installieren und dafür auch Garantien übernehmen zu können.

Denn diese Aufträge müssen für das Handwerk nutzbar sein und dürfen nicht abgelehnt werden, da die Netzbetreiber ihnen einreden wollen, sie würden andernfalls ihre Zulassung verlieren.

Verschärft hat sich die Situation durch das Verbot des Einsatzes von Mikro-PV-Anlagen durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als nach dem Landesrecht zuständige Energieaufsichtsbehörde in einem Schreiben an den Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft vom 22.05.2013. Die Begründungen erfolgten hierbei auf Basis einer einseitigen Auslegung der technischen Richtlinien und des Energiewirtschaftsgesetzes. Diese sind nach DGS Einschätzung so nicht haltbar.

Fazit: Mini-PV-Anlagen werden kommen, das hat auch das EU-Parlament, bzw. der dortige Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie erkannt: Photovoltaik-Kleinstanlagen sind der Schlüssel zur bürgernahen Energiewende.

Der Beitrag wurde mit freundlicher Genehmigung der Zeitschrift Sonnenenergie, dem Offiziellen Fachorgan der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie, entnommen: Redaktion Sonnenenergie.