Kubicki zeigt Oppermann an

Benehmen in der Edathy-Affäre "geständnisgleiche Einlassung"

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Ende letzter Woche verlautbarte der schleswig-holsteinische FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki, er prüfe eine Strafanzeige gegen den SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann, weil er den Verdacht hege, dass sich dieser in der Affäre Edathy durch seinen Anruf beim Bundeskriminalamtspräsidenten Jörg Ziercke (SPD) strafbar gemacht hat.

Nun hat Kubicki bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden tatsächlich Strafanzeige erstattet - und zwar nicht nur gegen Oppermann, sondern auch gegen Ziercke, dem er die Verletzung von Dienstgeheimnissen vorwirft, die nach § 353b des Strafgesetzbuchs (StGB) mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft wird. Bei Oppermann wäre im Falle eines strafbaren Handelns der Anstiftungsparagraf 26 StGB einschlägig, der die gleiche Höchststrafe vorsieht.

Wolfgang Kubicki. Foto: Λοῦκας. Lizenz: CC BY-SA 3.0.

Seinen Verdacht schöpft Kubicki vor allem aus dem Benehmen Oppermanns in der Edathy-Affäre, das er als "geständnisgleiche Einlassung" wertet: Der SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzende hatte am 13. Februar behauptet, Ziercke habe ihm die Ermittlungen gegen Edathy auf Anfrage "bestätigt". Als der BKA-Präsident widersprach, bekräftigte Oppermann seine Aussage. Kurz darauf behauptete er, er habe nicht gefragt, sondern den Fall nur erwähnt und Ziercke habe nichts bestätigt, sondern wollte keinen Kommentar abgeben, worauf hin er angenommen habe, dass ein Ermittlungsverfahren gegen den Ex-Abgeordneten "nicht ausgeschlossen" sei. Diese Version wäre strafrechtlich gesehen sowohl für Oppermann als auch für Ziercke die günstigste.

Ob die Staatsanwälte am Sitz des Bundeskriminalamts Oppermann und Ziercke glauben, oder ob sie Kubickis Verdacht folgen, ist noch offen. Bislang äußern sie sich nicht dazu. Dafür bemüht sich der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel, seinen Bundestagsfraktionsvorsitzenden zu halten und beteuert, Kubickis Strafanzeige sei überflüssig", weil sich Oppermann seiner Ansicht nach "absolut korrekt" verhielt und weil "jeder in Deutschland das Recht [habe], eine Behörde anzurufen".

In Foren und Blogs fragt man sich seitdem, ob wohl jeder Nicht-SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzende, der beim Bundeskriminalamt anruft, auch gleich mit dem mit dem der SPD zugehörigen Präsidenten verbunden wird, der dann auf das Ansprechen von Amtsgeheimnissen (im für Oppermann und Ziercke günstigsten Fall) mit einem aufschlussreichen "kein Kommentar" anstatt mit einer rüden Abfuhr reagiert.

CSU-Parteichef Horst Seehofer hat währenddessen angekündigt, dass er weiterhin Aufklärungsbedarf in der Affäre Edathy sehe und "notfalls" die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses befürworten werde, wenn die Justiz "nicht zu Ergebnissen kommt". Außerdem drohte er der SPD, er habe sich nach der Bundestagswahl im September sehr für eine Große Koalition und gegen eine mit den Grünen "eingesetzt" und erwarte nun von den Sozialdemokraten, dass sie verlorenes Vertrauen wiederherstellen.

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