Vom Anfangsverdacht, der Hausdurchsuchung - und überraschenden Rücksichtnahmen

Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird immer mehr zur Farce

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Es gab und gibt noch viele offene Fragen in Bezug auf die Affäre Edathy, die längst zur Affäre Bundesregierung und Staatsanwaltschaft sowie Polizei geworden ist. Gerade auch die Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Hannover hat mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet - und die anwesenden Journalisten, ohnehin schon mit wenig Zeit zur Fragestellung bedacht, ließen so manche fragwürdige Formulierung ebenso außer Acht wie grundlegende Fragen in Bezug auf die plötzliche Redseligkeit der Staatsanwaltschaft, die noch kurz vorher mit einem "Wir äußern uns nicht zu laufenden Ermittlungen" die Hoffnung weckte, die Zeiten der geschwätzigen Staatsanwaltschaften seien vorbei.

Selbstläufer Anfangsverdacht

Neben der durchaus umstrittenen Kategorisierung der aufgefundenen Materialien und der Idee, dass ein Käufer ja nie wisse, was der Lieferant tatsächlich liefert, blieb vor allen Dingen die Frage offen, wieso die Staatsanwaltschaft monatelang überlegte, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden soll, nur um dieses dann letztendlich aufgrund von vagen Vermutungen doch zu tun.

Die Idee, dass jemand, der etwas Legales kauft, ja sicherlich auch etwas Illegales gekauft hat oder besitzt, fußt im Bereich Kinderpornografie auf der sogenannten "Anfixhypothese", die auch von Ursula on der Leyen vertreten wurde, ohne dass es für sie bisher tatsächliche Anhaltspunkte gibt. Die Hypothese geht davon aus, dass legales Material direkt zum Illegalen führt, zu immer "härterem Stoff", bis hin zur quasi unausweichlichen tatsächlichen sexuellen Gewalt mit Körperkontakt zum Opfer.

Es ist daher, so die Meinung vieler Staatsanwaltschaften, davon auszugehen, dass legales Material zwangsläufig auch zu illegalem Material führt, was dann den Anfangsverdacht darstellt, aufgrund dessen Hausdurchsuchungen von Staatsanwaltschaft gewünscht und von Richtern genehmigt werden. Zwar wäre eine konkrete und umfangreiche Prüfung der entsprechenden Anträge auf Durchsuchungsbeschlüsse wünschenswert. Doch durch die stete Überlastung der Richter und das Vertrauen in die Staatsanwaltschaft ist diese Prüfung häufig nur rudimentär vorhanden, und es wird lediglich das durchgewunken, was bereits vorformuliert wurde.

Der Anfangsverdacht, wie auch die Staatsanwaltschaft Hannover deutlich machte, ist zu einem Selbstläufer geworden. Obgleich es Staatsanwaltschaften gibt, die sich der These "Wer legales Material hat, hat auch illegales Material" nicht anschließen, wird letztendlich die Mehrheit der Staatsanwaltschaften, die sich der These angeschlossen haben, als Beleg dafür genommen, dass die Konstruktion schlüssig sein müsse und deshalb die betroffene Staatsanwaltschaft genauso agieren sollte. In Anlehnung an einen etwas rüden Spruch zur Annahme, dass die Mehrheit nicht irrt, könnte man also sagen "Akzeptiert den Anfangsverdacht - zig Staatsanwaltschaften können nicht irren."

Interessant ist diese Konstruktion auch deshalb, weil es (wie auch bei der Edathy-Pressekonferenz ersichtlich wurde) keine Statistiken dazu gibt, wie viele derjenigen, die dank Anfangsverdacht mit einer Hausdurchsuchung bedacht wurden, letztendlich wegen Besitz, Vertrieb oder Erwerb von illegalem Material verurteilt wurden. Die diversen (sich in Zahlenbergen förmlich suhlenden) Medienberichte über "Operationen gegen Kinderpornografie" sprechen zwar oft von Zigtausenden von Verdächtigen, die weltweit ins Visier gerieten; von Mega- und Terabytes von Daten und kistenweisen Datenträgern, die konfisziert wurden - doch durch die fehlende Nachberichterstattung und das mangelnde Interesse am weiteren Verlauf der Operationen bleibt größtenteils unklar, was diese letztendlich an Erfolgen brachten.

Wie viele Produzenten wurden festgenommen und verurteilt? Wie viele der Verdächtigen waren im Besitz illegalen Materials und wurden verurteilt? Bei wie vielen Verdächtigen wurde lediglich legales Material gefunden, sodass keine Verurteilung stattfand? Wie viele Kinder wurden in welcher Weise gerettet? Wurden Kinder z. B. aus Familien entfernt, weil sich ein oder mehrere Elternteile unter den Verdächtigen befanden? Was geschah, falls lediglich legales Material gefunden wurde? Durften die Kinder zu den Eltern zurückkehren oder blieben sie z. B. bei Pflegeeltern? Hierzu schweigen Medien und Staatsanwaltschaften gleichermaßen (bzw. haben keinerlei Informationen dazu).

Wenn verlautbart wird, dass auf 90% der Rechner von Konsumenten legalen Materials auch illegales Material gefunden wurde, dann müsste es hierzu Zahlen und Daten geben - und insbesondere müsst sich das in den Verurteilungsraten niederschlagen. Doch solche "harten Fakten" gibt es nicht. Es gibt nur Vermutungen, "Expertenansichten" und "kriminalistische Erfahrungswerte", die allesamt nur eines aussagen: "Zahlen haben wir dazu keine."

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