Ausflug einer US-Drohne in den zivilen Luftraum in der Oberpfalz

Passend zum angeblich versehentlichen Irrflug einer Hunterdrohne über bewohntem Gebiet, antwortet die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion

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Es ist zwar schon zwei Wochen her, sorgt aber doch weiterhin für Aufmerksamkeit. Eine der in der Oberpfalz stationierten US-Drohnen vom Typ Hunter hat sich verflogen, glaubt man zumindest, und ist, wie der Bayerische Rundfunk jetzt berichtet, über ein Wohngebiet der Stadt Vilseck in niedriger Höhe mit großem Lärm geflogen, wozu aber keine Genehmigung vorlag.

Eine der in Hohenfels stationierten MQ-5B Hunterdrohnen. Bild: 7th U.S. Army JMTC

Drohnen werden aus der Ferne gesteuert oder können automatisch fliegen. Die auch mit Waffen bestückbare Hunter-Drohne flog nach Auskunft des Bürgermeisters Hans-Martin Schertl um die zwei Stunden über dem Ortsteil Sorghof herum. Erst nachdem dieser der US-Armee von deren Drohne berichtet hatte, wurde diese darauf aufmerksam und bedankte sich. Der für den Drohnenflug verantwortliche Kommandeur soll, so hieß es zur Erklärung, eine falsche Route gewählt haben. Oder hat sich die Drohne verselbständigt?

Die US-Armee will Drohnen der Kategorie 2, wozu die Hunter-Systeme gehören, in zwei Korridoren im zivilen Luftraum zwischen den beiden Übungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels mit den Flugbeschränkungsgebieten ED-R 136A und 137 fliegen lassen, um vor Kriegseinsätzen Drohnenflüge unter realen Bedingungen zu üben. Dazu muss aber eine Genehmigung vorliegen, eine allgemeine Zulassung für den Flug von Drohnen hat das US-Militär von der Bundeswehr schon lange erhalten. Es lag schon eine Genehmigung für die Teststrecken im seit 2000 bestehenden Flugbeschränkungsgebiet ED-R TRA 210 vor, doch weder die deutschen Behörden noch die US-Armee hatten die lokale Bevölkerung informiert.

Als im Juli des letzten Jahres der Plan, Drohnen über zivilem Luftraum unbegrenzt fliegen zu lassen, kurz vor Beginn der lokalen Bevölkerung bekannt geworden, , schaltete sich vor allem der SPD-Landtagsabgeordnete Reinhard Strobl ein und verlangte Auskunft vom Bundesverteidigungsministerium und der Landesregierung. Schnell wurde der Beginn der Flüge erst einmal auf den Oktober verschoben, also nach der Landtags- und Bundestagswahl (US-Army-Drohnen über Bayern).

Ende November teilte die neue Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage mit, dass bislang keine Genehmigung für Drohnen der Kategorie 2 erteilt worden sei. Auch bis heute wurden keine Flüge außerhalb von Sperrgebieten genehmigt. Über den Grund der Verzögerung ließ man sich nicht weiter aus (Drohnen-Teststrecke in Bayern bleibt noch geschlossen). Noch würden "technische Sichtungen" durchgeführt.

Die Drohnen sollen in einer Mindesthöhe von 3.300 Metern fliegen, in beiden Korridoren dürfen keine Ortschaften überflogen werden. Die in Hohenfels stationierten MQ-5B Hunterdrohnen mit einem Startgewicht von über 700 kg haben eine Flügelspanne von 10,4 m und sind 7 m lang. Die US-Armee versichert, dass die Drohnen nicht zur Aufklärung eingesetzt würden und nur mit optischen Sensoren ausgestattet seien. Eine Kontrolle ist aber nicht möglich, da es sich um ausländische Streitkräfte handelt.

Der Ortsteil Sorghof liegt direkt am Truppenübungsplatz. Gut möglich, dass sich da trainierende Anfänger vertan haben. Allerdings sind zwei Stunden Flug außerhalb des Geländes des Truppenübungsplatzes eine lange Zeit. Der Pressesprecher Brian Carlin Brian Carlin betonte, es habe sich um ein Versehen gehandelt und werde nicht mehr passieren: "Vor weiteren Flügen muss die mit dem Fluggerät übende US-Einheit neu ausgebildet und mit den Richtlinien und Einschränkungen des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr neu zertifiziert werden." Das klingt danach, dass man zumindest bei den Instruktionen geschlampt hat. Colin beteuerte auch, dass die Drohnen nicht mit Waffen ausgestattet werden können. Das kann man glauben oder nicht.

Screenshot von der BR-Website

Der Bayerische Rundfunk zeigt allerdings zur Meldung ein (manipuliertes?) Bild von einer mit Raketen bewaffneten Drohne über der Oberpfalz. Der Drohnenausflug kommt auch deswegen nicht gut an, weil die US-Armee im Zuge der Sparmaßnahmen des Pentagon auch in Grafenwöhr und Vilseck 240 zivile Jobs abbauen will.

Über Informationen zu Flugunfällen von Hunterdrohnen verfügt die Bundesregierung nicht

In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag vom 12. Februar zu den Drohnenflügen in Bayern macht die Bundesregierung klar, dass die US-Streitkräfte schon im Jahr 2003 eine Genehmigung für Drohnenflüge erhalten haben. Wann und von wem die Bundesregierung von der Stationierung erfahren hat, will man nicht beantworten. Dazu lägen keine "belastbaren Informationen mehr vor". Das Verteidigungsministerium hat für Hunter-Drohnen am 11. August 2003 eine Fluggenehmigung erteilt, für die Shadow-Drohne am 10. Februar 2005 und für Raven-Drohnen am 3. September 2007. Das geschieht offenbar selbstherrlich: "Eine gesetzliche Verpflichtung zur Unterrichtung / Beteiligung weiterer Bundesbehörden existiert nicht."

Die Bundesregierung versichert, dass noch keine Genehmigung für den Luftkorridor erteilt wurde und dass auch noch keine Flüge stattgefunden haben (der Ausflug der Hunterdrohne war noch nicht berücksichtigt worden). Es gebe aber keine zeitliche Beschränkung: "In der Betriebsabsprache zwischen den beteiligten Partnern wurde vorerst ein sechsmonatiger Erprobungszeitraum beginnend mit Aufnahme des Flugbetriebes und anschließender Validierung der Verfahren festgelegt. Daran anschließend ist eine dauerhafte Verfügbarkeit nach den Vorgaben der gemeinsamen Betriebsabsprache vorgesehen."

Interessant ist nach dem Drohnenausflug die Antwort auf die Frage, wie die Bundesregierung sicherstellt, dass die US-Drohnen nur in den genehmigten Korridoren fliegen:

Die bestehenden Regelwerke über zwischenstaatliche Kooperationen und gegenseitige Stationierungen von Streitkräften in einem Partnerland werden in Verbindung mit den Genehmigungsverfahren und örtlichen Betriebsverfahren als ausreichend für den sicheren und regelkonformen Betrieb von UAS gesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 19 verwiesen.

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zu einer lückenlosen Erfassung, Überwachung und Dokumentation aller in Deutschland stattfindenden Flugbewegungen mit US-amerikanischen UAS. Seitens der Bundesregierung wird kein Bedarf an einer kontinuierlichen Überwachung und Dokumentation durch nationale Dienststellen gesehen.

Weiter teilt sie mit, ihr sei bekannt, dass Hunter-Drohnen auch bewaffnet eingesetzt werden können, aber dass die in Deutschland stationierten Drohnen nur über eine "optische Aufklärungssensorik" verfügen. Über Informationen zu Flugunfällen von Hunterdrohnen verfügt die Bundesregierung nicht, was aber eigentlich schon von Interesse sein sollte, wenn eine Genehmigung für den zivilen Luftraum erteilt werden soll. Für Schäden würden nach dem Nato-Truppenstatus die USA zu 75 Prozent haften.

Überdies finden zu Übungszwecken auf den US-Stützpunkten auch Flüge von deutschen Drohnen des Typs LUNA und KZO statt.