Ukrainepolitik: Wie souverän ist die Bundesrepublik?

Ein Kommentar

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Folgt man der titelbildlichen Lagebeschreibung des "Deutschen Nachrichtenmagazins", dann ist der russische Präsident als Brandstifter unterwegs, der geopolitisch Feuer gelegt hat und dies weiter betreibt; also muss der Mann gestoppt werden. Für diese Rettungstat kommen nach Spiegel-Visualisierung der britische Premier, die deutsche Kanzlerin und der Präsident der USA in Betracht.

Im Falle einer Brandstiftung ist, wie man weiß, polizeilicher Zugriff vonnöten, womöglich einer mit Einsatz der Waffe. Den "Tatort"-Konsumenten ist klar: Solch eine Aktion braucht eine souveräne Einsatzleitung, sonst geht alles schief. Also ein kriminalistisches Team, aus Cameron, Merkel und Obama bestehend, das den Feuerteufel Putin zum Halt bringt und dingfest macht? Wer weiß, ob die drei sich in der Vorgehensweise einigen, vielleicht wäre eine einzige kommandierende Person die bessere Lösung?

Da gerät unser Planspiel an seine Grenzen, was mit Souveränität zu tun hat. Obama als Einsatzchef? Die Bundesrepublik ist kein Bestandteil der Vereinigten Staaten, und die Annahme, dass US-amerikanische Interessen, den Umgang mit Bränden in und um die Ukraine betreffend, sich von denen der Bundesrepublik unterscheiden, ist nicht realitätsfremd.

Aber Cameron und Merkel - die müssten sich doch arrangieren können, ihre Länder sind beide Mitglieder der Europäischen Union? Auch das allerdings bedeutet noch keine Identität britischer und deutscher Interessen in Sachen Ukraine- und Russlandpolitik. Die beteiligten Staaten haben bestimmte Souveränitätsrechte an die EU abgegeben, die Außenpolitik jedoch gehört nicht dazu. Außerdem liegen zum Beispiel polnische und spanische Vorstellungen über die sogenannte Brandstifterei weit auseinander. Es gibt dann noch die NATO - da operieren EU und USA gemeinsam. Aber staatliche Souveränität unterliegt ja nicht dem Kommando von Militärs, soll sie jedenfalls nicht.

Souverän sei, so sagt die Rechts- und Politikwissenschaft, wer sich dem Willen anderer nicht beugen müsse. Hier also ein Staat. Aber könnte die Bundesrepublik, vertreten durch ihre Kanzlerin, in der "Ukrainekrise" eine in diesem Sinne selbstbestimmte Politik machen? Vielleicht sogar zu der Erkenntnis kommen, dass an der Brandstiftung viele Akteure beteiligt waren und manche von ihnen weiterhin das Feuer angefacht haben, darunter auch westliche, aus den USA, aus der EU, möglicherweise auch aus Deutschland? Und auf solche Einsichten hin die Methoden der Brandbekämpfung neu ausrichten? Dies alles offen und öffentlich darlegen, denn die NSA erfährt doch sowieso, was in der deutschen Politik beabsichtigt ist?

Wer solchen Fragen nachgeht, stößt auf eine weitere, recht unangenehme: Wie souverän ist denn überhaupt die Bundesrepublik? Oder ist die Idee der Souveränität von Staaten in globalisierten Zeiten das Papier nicht mehr wert, auf dem sie steht?

Von der Überlegung, was denn das schöne demokratische Prinzip der Volkssouveränität bedeuten kann, wenn ein Staat, auf den es sich bezieht, in seinem internationalen Handeln nicht souverän ist, sehen wir hier mal ab. Da wird der Gedankengang für uns zu anstrengend, wofür haben wir denn das Bundesverfassungsgericht.