"Eine Teilprivatisierung der Justiz"

Ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske lehnt Sonderklagerechte für Konzerne beim TTIP-Abkommen entschieden ab

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Vor wenigen Tagen haben drei EU-Abgeordnete der deutschen Grünen ein vertraulich eingestuftes EU-Dokument, die "Leitlinien für die Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika" veröffentlicht und kommentiert. Man wird hier wenig wirklich Bedrohliches und viele angeblich guten Absichten entdecken, aber warum dann schon die Geheimhaltung bei den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TTIP , fragt sich Sven Giegold: "Wenn schon so ein breites Mandat streng geheim gehalten wird, was für Dokumente werden uns gewählten Abgeordneten dann noch verschwiegen?" Ein kleines bisschen offener will man sich aber vor den EU-Wahlen geben. Die Teile zum Investitionsschutz und Klagerecht sollen veröffentlicht und kommentiert werden können, alles andere bleibt weiterhin hinter verschlossen Türen (EU-Kommission gibt Kritik am Freihandelsabkommen ein wenig nach). Gestern präsentierten 90 Vertreter von Organisationen ihre Anliegen, am Freitag gibt es eine Pressekonferenz mit den Chefunterhändlern John Clancy (EU) und Anne Eisenhower (USA).

Monatelang ist das TTIP-Abkommen mit den USA großenteils verharmlosend dargestellt worden, das hat sich in jüngster Zeit jedoch geändert. Vor wenigen Tagen hat sogar ein einflussreicher Politiker der CSU, Finanzminister Markus Söder, erklärt, das Abkommen würde eine Veränderung des "Grundcharakters der EU" bedeuten. Teilen Sie diese Einschätzung?

Frank Bsirske: In der Tat, erst in der jüngeren Zeit ist hier Bewegung in die öffentliche Diskussion gekommen, auch ein anderer Blick auf das, was dort geschieht. Dabei hat die komplette Intransparenz des Prozesses sicherlich eine wichtige Rolle gespielt. Mittlerweile besteht ziemlicher Unmut und Ärger über den Blackbox-Charakter dieser Gespräche, wo zwar Kohorten von Wirtschaftslobbyisten zu Hunderten beteiligt werden, ansonsten aber das Verschwiegenheitsgebot gilt. Dass das beunruhigt, kann nicht verwundern, umso mehr, als die Sensibilität zunimmt für einzelne Komponenten der Verhandlungen, beispielsweise das Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren, wo zunehmend mehr in der Gesellschaft erkennen, dass mit diesen Verfahren im Grunde auf eine Sondergerichtsbarkeit für die Interessen von Großkonzernen gezielt wird, um den Preis eines gravierenden Souveränitätsverlustes und um den Preis der Einschränkung demokratischer Gestaltungsfähigkeit.

Es beginnt ja damit, dass das EU-Mandat, der Verhandlungsauftrag an die EU-Kommission, bis heute ein geheimes Papier ist.

Frank Bsirske: In der Tat, damit beginnt es, die Black Box nämlich, wenn man nicht weiß, mit welchen Zielen dort verhandelt wird, wenn auch nicht klar ist, was an Bedingungen eingehalten werden muss. Dann braucht man sich nicht zu wundern, dass das Unruhe auslöst. Die Tatsache, dass keine Veröffentlichungsbereitschaft besteht, verweist auf ein offensichtlich starkes Interesse, das, was dort passiert, intransparent, anzulegen, und das ist nicht akzeptabel.

Die Schiedsstellen bei den Investor-Staat-Klagen hätten ja extrem weitreichende Folgewirkungen. Da sitzen da in drei private Wirtschaftsjuristen und verfügen - letztinstanzlich - Schadensersatzzahlungen in Milliardenhöhe. Läuft das nicht im Grunde genommen auf eine Teilprivatisierung der Justiz hinaus?

Frank Bsirske: Ja, auf eine Teilprivatisierung der Justiz bzw. auf eine Sondergerichtsbarkeit für die Profitinteressen von Konzernen, in jedem Fall auf eine Einschränkung der demokratischen Souveränität und Gestaltbarkeit gesellschaftlicher Verhältnisse. Man muss ja sich nur mal angucken, an welchen Stellen gegenwärtig Verfahren im Gange sind.

Vattenfall verklagt die Bundesrepublik vor einem Schiedsgericht in Washington auf 3.7 Milliarden Euro Schadenersatz wegen der politischen Beschlüsse zum Atomausstieg. Ein französisches Unternehmen klagt gegen den ägyptischen Staat wegen der dort vorgenommenen Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns. Ein kanadischer Öl- und Gaskonzern, Lone Pine, klagt über seine US-amerikanische Tochter auf der Basis des NAFTA-Abkommens (Freihandelsabkommen zwischen Kanada, USA und Mexiko) gegen Kanada wegen eines regionalen Moratoriums in Sachen Fracking durch die Region Quebec. Oder Chevron, eines dieser Öloligopole, klagt gegen Ecuador wegen eines Gerichtsurteils in Ecuador, das Chevron aufgrund von Umweltschädigungen im Amazonasgebiet zu Schadensersatz verpflichtet hat. Phlipp Morris klagt wegen Vorschriften zur Zigarettenwerbung, der Etikettierung von Gesundheitsgefahren, gegen Australien und gegen Uruguay - das alles macht deutlich, was da auf den Weg gebracht wird und welche Einschränkungen für die demokratische Gestaltbarkeit unserer Gesellschaften verbunden sein würden.

Im Grunde sollen die Steuerzahler die aufgrund von politischen Beschlüssen potenziell entgangenen Profite aufgrund von politischen Beschlüssen anschließend löhnen, das ist in der Hinsicht inakzeptabel. Man kann nur begrüßen, dass die Skepsis gegenüber diesen Bestandteilen von Freihandelsabkommen erkennbar zunimmt.

Im Grunde sollen die Steuerzahler die aufgrund von politischen Beschlüssen potenziell entgangenen Profite anschließend löhnen

Sie haben das mit Ihrem Bespiel eben sehr deutlich gemacht: Ein Staat, der die Gesundheit seiner Bürger besser schützen will, soll Strafe zahlen. Die Konzerne argumentieren mit dem Begriff "indirekter Enteignung". Muss man nicht fragen, wer hier wen enteignet? In Wirklichkeit sind es doch die Steuerzahler.

Frank Bsirske: Ja, korrekt, die Steuerzahler sollen im Grunde dafür gradestehen, dass aufgrund von Maßnahmen, die dem Gesundheitsschutz dienen. die Profitmöglichkeiten von Konzernen eingeschränkt werden. Aberwitzig!

Nun sieht es so aus, als würde Karel de Gucht, der Handelskommissar der EU, etwas nachgeben, denn er hat gesagt, er will eine Denkpause von drei Monaten zu den Sonderklagerechten einlegen. Riecht das nicht danach, dass er das Thema gern aus dem Wahlkampf für das EU-Parlament heraushalten möchte?

Frank Bsirske: Es war schon bezeichnend, wem er diese Denkpause gewidmet hat. Den Skeptikern, die z.B. diese Schiedsverfahren ablehnen, will er beim Nachdenken helfen, um sie von der Sinnfälligkeit dieser Art von Investorenschutzes zu überzeugen. Das sieht nach allem nur nicht danach aus, dass die Richtung, in der diese Verhandlungen vorangetrieben werden, geändert wird .

Von Chlorhühnchen und Hormonfleisch müssen wir heute nicht reden, das dürfte das erste sein, was von Seiten der Verhandlungsführer fallengelassen wird, da ist die Ablehnung zu groß, aber die Hauptzielrichtung ist die gleiche: Man will Normen harmonisieren. Wenn man das zwischen zwei großen Wirtschaftsblöcken, die unterschiedliche Standards haben, macht, dann ist zu erwarten, dass europäische Standards gesenkt werden.

Frank Bsirske: Sie haben Recht, es geht primär um sogenannte nichttarifäre Handelshemmnisse, also um die Angleichung von Regelungen und Standards, es geht um die Liberalisierung des Dienstleistungssektors und des öffentlichen Beschaffungswesens und um besagte Investorenrechte. Es gibt Themen wie die Chemikalienrichtlinie, Standards beim Datenschutz, bei Lebensmitteln und beim Umweltschutz, wo die europäischen Regulierungen deutlich einschneidender sind als der USA. Die Frage ist, auf welchem Niveau werden Standards jetzt vereinheitlicht. Hier muss es, was Verbraucherschutz und Umweltschutz angeht, aus meiner Sicht auf Vereinheitlichung auf dem höchsten Niveau ankommen, das ist alles andere als trivial. Es ist nicht auszuschließen, dass man hier Standards nivelliert, was in hohem Maß kontraproduktiv ist. Da, wo verbal Beruhigungspillen verabreicht werden, ist alles andere als sicher, inwieweit die versprochenen Wirkungen dann auch tatsächlich eintreten. Es ist eine gefährliche Gemengelage, der man eigentlich nur gerecht werden kann, wenn die Europäische Kommission, die Politiker, auch in der Bundesrepublik, die Verantwortungsträger in der Regierung und in der Koalition auf klare Zusagen und Essentials verpflichtet werden, zu denen sie sich dann tatsächlich auch stehen müssen. Wenn hier Zweifel begründet sind, bleibt nichts anderes, als den Stopp der Verhandlungen zu fordern und ihren Abbruch, weil die Gefahren den möglichen Nutzen bei weitem überwiegen.

Die Gewerkschaften sind ja insofern besonders angesprochen, als Arbeitnehmerrechte, die über Jahrzehnte erkämpft worden sind, nun plötzlich auch auf dem Prüfstand stehen. Die USA haben von den acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation bis heute nur ganze zwei anerkannt. Da ist doch zu befürchten, dass es Druck aus den USA geben wird, Arbeitsgesetze oder Mitbestimmungsrechte zu reduzieren?

Frank Bsirske: Ja, wir sehen ja, dass die Koalitionsfreiheit und die Gewerkschaftsrechte in den USA eingeschränkt sind. Inwieweit das zum Gegenstand der Verhandlungen seitens der EU-Kommission mit den Amerikanern gemacht wird, lässt sich im Moment nicht erkennen, es wäre aber absolut zielführend, eine Anerkennung der ILO-Kernarbeitsnormen zu einer der Bedingungen für ein solches Abkommen zu machen, genauso wie die Bedingung der Einhaltung des Ziellandprinzips bei der Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern, also ein Commitment auf die Formel eines gleichen Lohns bei gleicher Arbeit am gleichen Ort.

Große Gefahren drohen auch auf einem anderen Gebiet, das in der Öffentlichkeit bisher weniger beleuchtet wurde, die kommunale Daseinsvorsorge. Welche Gefahren sehen Sie da?

Frank Bsirske: Es geht ja um die Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse, es geht um die Beseitigung von Regeln, die den Marktzugang für Unternehmen erschweren, und da sind wir bei der Frage, wie wird das öffentliche Beschaffungswesen ausgestaltet, welche Bereiche werden hier Ausschreibungspflichten unterworfen. Für welche Bereiche bleibt die subsidiäre Entscheidungsbefugnis z.B. der kommunalen Seite erhalten, wird ein Zwang vereinbart, Wasserkonzessionen auszuschreiben und an den wirtschaftlichsten Anbieter dann auch zu vergeben? Wie verhält es sich im Bereich von Abwasserentsorgung, Müllentsorgung, um Bereich von Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen, bleiben die als Dienstleistungen im öffentlichen Interesse von Ausschreibungspflichten ausgespart oder werden sie einbezogen?

Da hängt natürlich nicht nur die kommunale Selbstverwaltung dran, sondern es geht auch um die Arbeitsbedingungen, auch die Qualität der Dienstleistungen. Völlig zu Recht verteidigen ja der Städtetag, die kommunalen Gebietskörperschaften und ihre Spitzenverbände das Prinzip der Subsidiarität, selbst entscheiden zu können, ob sie Dienstleistungen selbst ausführen oder dem Markt zugänglich machen. Es darf ganz klar zu keinen Einschränkungen der kommunalen Selbstverwaltung in bestimmten Bereichen kommen, wo es ein besonders Bedürfnis an Dienstleistungen im allgemeinen Interesse gibt.

Sie haben es kurz angesprochen, die Wasserversorgung könnte, obwohl sie durch eine Europäische Bürgerinitiative erfolgreich vor Privatisierung geschützt wurde, durch ein solches Transatlantisches Abkommen wieder privatisiert werden.

Frank Bsirske: In der Tat. Die Initiative "Wasser ist Menschenrecht" war überaus erfolgreich. Es war die erste Europäische Bürgerinitiative, die auch die notwendigen Bedingungen erfüllte, sie erreichte 1,7 Millionen Unterschriften Bürger, die sich hier engagiert haben

…eine enorm hohe Hürde, die normalerweise kaum zu überwinden ist...

Frank Bsirske: … eine sehr hohe Hürde, weil eine Vielzahl von Ländern einbezogen werden muss und Mindestzahlen von Unterschriften in den jeweiligen Ländern zu erreichen sind. Aber es ist gelungen, denn viele Menschen verstehen, Wasser ist in der Tat ein Menschenrecht und eine Pflicht zur Ausschreibung der Wasserversorgung und damit der Vermarktlichung entsprechender öffentlicher Daseinsvorsorge ist abzulehnen. Und durch die Hintertür eines Freihandelsabkommens mit den USA könnte all das wieder ins Haus stehen.

Die Vorteile sind bestenfalls minimal und die Nachteile und Soveränitätsbeschränkungen in Kauf zu nehmen

Gefahr besteht auch für Zehntausende von Arbeitsplätzen in der bäuerlichen Landwirtschaft. Diese weckt Begehrlichkeiten der Agroindustrie, wie wir sie in den USA kennen.

Frank Bsirske: Ja, die Beseitigung tarifärer Handelshemmnissen an dieser Stelle könnte die ökologische, kleinbäuerliche Landwirtschaft in Europa unter den Druck von großagrarisch aufgezogener Landwirtschaft aus den USA bringen. Das wäre weder ökologisch noch ökonomisch im Interesse der Menschen in Europa, und insofern gibt es auch hier ein berechtigtes Schutzinteresse für die bäuerliche Landwirtschaft.

Sie haben jetzt eine ganze Reihe von Nachteilen aufgezählt. Dagegen stehen 180.00 Arbeitsplätze, die einige Institute für Deutschland voraussagen. Für wie verlässlich halten Sie diese Prognosen?

Frank Bsirske: Man muss ja die Dimensionen dabei sehen: 180.000 zusätzliche Arbeitsplätze in Deutschland im Verlauf der nächsten 10 bis 20 Jahre. Wenn man das mal jahresbezogen übersetzt, ist die Größenordnung schon deutlich geringer. Nichts anders ergibt sich ja zu den Studien zum Wachstumszusatz, da wird von einem Wachstumszuwachs für die EU bis 2027 von 0,5 Prozent, für die USA von 0,4 Prozent ausgegangen, wohlgemerkt, das sind 0.34 Prozent in der Europäischen Union. Das sind minimalste Effekte, die die Verheißungen deutlich schrumpfen lassen.

Gern ist ja auch von Preissenkungen die Rede, aber die Erfahrungen mit Freihandelsabkommen haben nur zu oft bewiesen, das solche avisierten Preissenkungen eben nicht eintreten. Und bei den Prognosen zum Wachstum des realen Nationaleinkommens wird bezogen auf das Jahr 2027 von einem Zuwachs zwischen 0,27 und 0,48 Prozent ausgegangen - wiederum auf einen Zeitraum von 15 Jahren bezogen. Also machen wir uns nichts vor - das alles basiert ja ohnehin nur auf sehr optimistischen Annahmen -, das jedenfalls wäre im Leben kein Grund, die Nachteile und Soveränitätsbeschränkungen in Kauf zu nehmen, die mit dieser Art von Handelsliberalisierung verbunden sein dürften.

Absage der Gewerkschaften an eine Sondergerichtsbarkeit zugunsten privater Konzerne

Ohne dass die Öffentlichkeit es richtig wahrgenommen hätte, ist ein anderes Handelsabkommen in aller Heimlichkeit schon wesentlich weiter verhandelt worden, das Handelsabkommen mit Kanada CETA (Comprehensive Ecoomic Trade Agreement). Da ist man bereits zu einem Abschluss gekommen, das haben Barroso und der kanadische Ministerpräsident Harper bekanntgegeben. Da sitzen jetzt nur noch Juristen dabei, die Annexe zu harmonisieren. Das CETA- Abkommen sieht vor, dass US-amerikanische Unternehmen, die ein Tochterunternehmen in Kanada haben, wiederum diese Schiedsstellen aus privaten Wirtschaftsanwälten einschalten können, um ihre Sonderklagerechte gegen Staaten in Anspruch zu nehmen.

Frank Bsirske: Das ist das, was Lone Pine, besagter kanadischer Öl- und Gaskonzern, ja über eine US-Tochter bereits zu praktizieren versucht. Verhandlungsabschluss ist aber nicht die Ratifizierung des Vertrages, das obliegt dem Europäischen Parlament, das obliegt den Parlamenten der Mitgliedstaaten, und da werden dann musterhaft die Fragen aufgerufen werden, über die wir eben im Zusammenhang mit allen möglichen Freihandelsabkommen mit den USA gesprochen haben. Da ist aus meiner Sicht völlig klar, dass jemand, der diese Investor-Staat-Schiedsverfahren als Eingriff in die Souveränität sieht, einem solchen Abkommen nicht zustimmen darf. Und das wäre dann auch meine Erwartung an unsere Abgeordneten, wenn ein Abkommen zur Ratifizierung vorgelegt wird, das diese Art von Sondergerichtsbarkeit zugunsten privater Konzerne institutionalisiert wird.

Ist das Ihre Erwartung und die Erwartung von ver.di oder geht das darüber hinaus auch in andere Bereiche des Deutschen Gewerkschaftsbundes hinein?

Frank Bsirske: Wir haben im Rahmen des DGB-Bundesvorstandssitzung dazu diskutiert und eine gemeinsame einvernehmliche Haltung in dieser Frage eingenommen: eine Absage an solche Schiedsverfahren, an solche Art von Sondergerichtsbarkeit, ist genauso eine notwendige Voraussetzung für ein solches Abkommen, wie es die Anforderung ist, auf dem jeweils höchsten Niveau zu vereinheitlichen, wie die Forderung nach Geltung des Ziellandprinzips und die Forderung nach Transparenz eines Verhandlungsprozesses. Ist eines dieser Essentials nicht gewährleistet, bleibt nur die Forderung nach Stopp der Verhandlungen bzw. nach dem Abbruch der Verhandlungen.

Das wird aber schwer durchzusetzen sein bei einer 80-Prozent-Mehrheit im Deutschen Bundestag…

Frank Bsirske: Wir sehen ja an den Papieren z.B. aus dem Bundesumweltministerium, dass die Besorgnis mittlerweile breitere Kreise zieht, und auch viele Abgeordnete auf der nationalen wie auf der europäischen Ebene sind besorgt. Da entwickelt sich eine Ablehnungsfront, die angesichts der Intransparenz des Verhandlungsprozesses auch absolut notwendig und gerechtfertigt ist.

In der Bertelsmann-Studie zum TTIP-Abkommen findet sich die klare Aussage, dass es bei diesem Abkommen natürlich auch Verlierer gibt, und dann wird expressis verbis gesagt, dass es die Entwicklungsländer sind. Für Länder wie Botswana und Mosambik wird ein Rückgang des Prokopfeinkommens um 4.1 bzw. 4,0 Prozent prognostiziert. Muss das nicht den Unfrieden auf der Welt fördern?

Frank Bsirske: Solche Prognosen sprechen für sich und gegen das Projekt eines solchen Abkommens.