Kinderschutz als Vorwand für Politikerschutz?

Der neue Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas ist so unbestimmt, dass er sich sogar gegen Filmaufnahmen von Holocaustopfern richten könnte

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Die Methode, in einem Gesetzentwurf mehrere unterschiedliche Sachverhalte zu regeln, um fragwürdige im Windschatten von populären Änderungen vorzunehmen, nennt man "Paperclipping". Ein aktuelles Beispiel dafür ist der Gesetzentwurf, den Bundesjustizminister Heiko Maas am Wochenende an die Ressorts weitergeleitet hat.

Als vermeintlichen Hauptinhalt präsentiert dieser Entwurf ein Verbot des Handels mit Kinder-Nacktbildern, wie sie der (seiner Partei inzwischen peinliche) SPD-Politiker Sebastian Edathy in Kanada kaufte.

Die Novelle will jedoch nicht nur das, sondern sehr viel mehr unter Strafe stellen: Nämlich auch die Verbreitung von "bloßstellenden" Bildern, auf denen Erwachsene beispielsweise nackt oder betrunken sind oder Opfer von Gewalttaten werden. Diese sehr unbestimmt formulierte Vorschrift klingt zunächst einmal gut – bis man über mögliche Konsequenzen nachdenkt. Für Normalbürger ist die Regelung nämlich überflüssig. Die sind bereits durch das Persönlichkeitsrecht geschützt und können solche Fotos teuer abmahnen und über einstweilige Verfügungen verbieten lassen. Eine wirkliche Änderung der Rechtslage ergibt sich lediglich für Prominente wie Franz-Josef Strauß, Gerhard Schröder oder Claudia Roth.

Für den Bürger bedeutet diese Änderung, dass ihm Informationen vorenthalten werden, die für die Beurteilung der Persönlichkeit eines Politikers (und damit für seine Wahlentscheidung) durchaus relevant sein können: Schon in der Spruchweisheit heißt es: "In vino veritas".

Bei manchen Politikern – etwa beim ehemaligen Piratenpartei-Vorsitzenden Johannes Ponader oder beim Ex-SPD-Vorsitzenden Rudolf Scharping – sind bloßstellende Aufnahmen durchaus auch ohne Alkoholeinfluss möglich. Bei ihnen würde der Maas-Gesetzentwurf dazu führen, dass künftig nur noch wenige ausgewählte Bilder veröffentlich werden dürfen – oder gar keine. Und wer mit blankem Busen "Bomber Harris" dankt oder Molotow-Cocktails auf Botschaften schleudert, der könnte die Verbreitung der Fotos davon einfach verbieten lassen, wenn die öffentliche Reaktion darauf nicht so ausfällt, wie man sich das erwartet hat.

Bald verboten? Gerhard Schröder in der Elefantenrunde 2005.

Die gravierendsten Auswirkungen hätte das im Gesetzentwurf versteckte Verbot realer Gewaltaufnahmen: Wenn keine Enthauptungsvideos von Gruppen wie ISIS oder der al-Nusra-Front mehr zugänglich gemacht werden dürfen, dann lässt sich von solchen Terroristen wesentlich leichter behaupten, dass es sich um Demokratiesucher handelt, die lediglich einen Diktator beseitigen wollen. Konsequent zu Ende gedacht könnten Holocaustleugner mit der Vorschrift sogar die Filmaufnahmen von bis zum Skelett abgemagerten Leichen verbieten, die 1945 in Deutschland entstanden, und dabei argumentieren, sie würde ja im Sinne des Gesetzes und nur mit Rücksicht auf die Opfer handeln.

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